Vielen Dank für deine Einschätzung.
Beiträge von Ha124
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Ja, im privaten Kontext von Wohnraum ist das ja einfach zu beantworten. Meine Frage bezieht sich explizit auf Vereinsräume, die nicht als Wohnraum genutzt werden. Nichts desto trotz, handelt ja der Vermieter ohne Zustimmung (es liegt ein ganz normaler Mietvertrag vor) von unserer Seite. Es lag auch kein Notfall vor, er wollte sich nur ein Bild (ohne besonderen Anlass) von den elektrischen Anlagen machen. Bilder anzufertigen, ist im Kontext von Privatwohnung und Vermieter auch nicht erlaubt (das hat dann erstmal nichts mit dem Recht am Bild oder ähnliches zu tun) das wurde bereits durch Urteile bestätigt. Meine Frage bezieht sich eben auf dem Umstand von Vereinsräumen.
Trotzdem danke für die Antworten
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Hallo liebe Community,
ich habe eine Frage zum Thema unangekündigte und "heimliche" Besichtigung durch den Vermieter. Aus dem Kontext privater Wohnräume und Mietverträge, weiß ich, dass sich ein Vermieter nicht ohne Befugnis durch den Mieter, Zugang zu den Wohnräumen verschaffen darf (und auch keine Photos ohne Genehmigung anfertigen darf). Schon gar nicht unangekündigt und in Abwesenheit des Mieters. Nun ist meine Frage, ob dies auch für Vereinsräume gilt (die innerhalb der Öffnungszeiten des Vereins frei zugänglich sind) aber außerhalb der Schließzeiten verschlossen sind. Es besteht ein normaler Mietvertrag (in dem Fall mit dem Bezirksamt) in dem keine Klauseln gemäß irgendwelcher "Routine"besuche o.ä. festgehalten sind.
Ich hoffe jemand kann mir damit weiterhelfen, da es jetzt schon das zweite Mal ist, dass unser Vermieter die Vereinsräume in unserer Abwesenheit betreten hat, und Photos der elektrischen Anlagen angefertigt hat.
Vielen Dank im Voraus.
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