Ich erhielt heute (28. Februar 2019) von meiner Wohnungsgesellschaft eine Rechnung über knapp EUR 60,00.
Der Betreff lautet "Rechnung Anteil Wegegeld RWM-Überprüfung". Angehängt ist eine Kopie der Rechnung der Wartungsfirma vom 27.12.18 (!) an meine Wohnungsbaugesellschaft in derselben Höhe.
Ist es zulässig, diese Kosten den Mietern in Rechnung zu stellen? Bin ich als Mieter verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen?
Dürfen diese Kosten überhaupt während des Jahres in einer Summe in Rechnung gestellt werden? Dies halte ich für nicht gerechtfertigt, denn sollte ich innerhalb eines Wartungsintervalls aus der Wohnung ausziehen, hätte ich ja für den Nachmieter mitbezahlt, obwohl er von der Wartung profitiert.
Ist die Rechnungshöhe überhaupt gerechtfertigt? Es wohnen in diesem Haus neun Parteien. Dies würde bedeuten, dass die Wartungsfirma für das "anteilige Wegegeld" nur für dieses Haus rund EUR 720,00 berechnen würde - offenbar nur für die Anfahrt. Die Prüfungsarbeiten selbst dauern pro Wohnung (3 Rauchmelder, dreimal Knopf drücken) nicht mehr als insgesamt 5 Minuten.
Muss ich mir das gefallen lassen?
Vielen Dank im voraus für schnelle Hilfe
ulfilas