Weiterberechnung - Wegegeld für Rauchwarnmelder Überprüfung - an Mieter zulässig

  • Ich erhielt heute (28. Februar 2019) von meiner Wohnungsgesellschaft eine Rechnung über knapp EUR 60,00.

    Der Betreff lautet "Rechnung Anteil Wegegeld RWM-Überprüfung". Angehängt ist eine Kopie der Rechnung der Wartungsfirma vom 27.12.18 (!) an meine Wohnungsbaugesellschaft in derselben Höhe.

    Ist es zulässig, diese Kosten den Mietern in Rechnung zu stellen? Bin ich als Mieter verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen?

    Dürfen diese Kosten überhaupt während des Jahres in einer Summe in Rechnung gestellt werden? Dies halte ich für nicht gerechtfertigt, denn sollte ich innerhalb eines Wartungsintervalls aus der Wohnung ausziehen, hätte ich ja für den Nachmieter mitbezahlt, obwohl er von der Wartung profitiert.

    Ist die Rechnungshöhe überhaupt gerechtfertigt? Es wohnen in diesem Haus neun Parteien. Dies würde bedeuten, dass die Wartungsfirma für das "anteilige Wegegeld" nur für dieses Haus rund EUR 720,00 berechnen würde - offenbar nur für die Anfahrt. Die Prüfungsarbeiten selbst dauern pro Wohnung (3 Rauchmelder, dreimal Knopf drücken) nicht mehr als insgesamt 5 Minuten.

    Muss ich mir das gefallen lassen?

    Vielen Dank im voraus für schnelle Hilfe

    ulfilas

  • Das ist tatsächlich etwas ungewöhnlich. Fakt ist, dass die Kosten der Rauchmelderwartung umgelegt werden können, wenn es entsprechende Vereinbarungen im Mietvertrag gibt. Hier eine Erklärung des Mietervereins München. Da es aber Betriebskosten sind, gehören die in die jährlich zu erstellende Betriebskostenabrechnung und nicht in eine separate Rechnung.

  • Ist es zulässig, diese Kosten den Mietern in Rechnung zu stellen?

    Insofern laufende Kosten auf den Mieter belastet werden können, so hat das grundsätzlich im Zuge der jährlichen Nebenkostenabrechnung zu erfolgen. Auf Zusenden einer Rechnung hin muss man dergleichen nicht bezahlen (was Betriebskosten betrifft meine ich).

    Bin ich als Mieter verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen?

    Die Verordnung über die Rauchwarnmelder ist Ländersache. Das bedeutet, es gibt Unterschiede in den Bundesländern. Und für deine Frage muss man sich anschauen, wer in deinem Bundesland für die Wartung der Geräte zuständig ist. Ist der Vermieter zuständig, dann darf er auch die Kosten umlegen, da er ja per Verordnung das durchführen MUSS. Ist jedoch der Mieter zuständig, dann darf der Vermieter natürlich die Wartung veranlassen, aber dann nicht die Kosten auf den Mieter abwälzen, da es der Vermieter nicht hätte tun müssen.

    Ist die Rechnungshöhe überhaupt gerechtfertigt?

    Es ist zugegeben merkwürdig, dass die Kosten für jede Wohnung belastet wird. Normal hätte nur einmal jemand her fahren müssen und die Kontrollen in allen Wohnungen hintereinander machen können. Ich würde die Hausverwaltung um eine Stellungnahme bitten, warum ein Wegegeld für jede Wohnung berechnet wird und nach welcher Rechtsgrundlage der Betrag von den Mietern verlangt wird. Daraufhin kann man den Sachverhalt dann besser einschätzen.

  • Der Betreff lautet "Rechnung Anteil Wegegeld RWM-Überprüfung". Angehängt ist eine Kopie der Rechnung der Wartungsfirma vom 27.12.18 (!) an meine Wohnungsbaugesellschaft in derselben Höhe.

    Ist es zulässig, diese Kosten den Mietern in Rechnung zu stellen? Bin ich als Mieter verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen?

    Das war die Frage und ....

    Das Wegegeld wird auf alle Mieter im Haus anteilmäßig verteilt.

    das meine Antwort.

    Fruggel, was ist daran falsch?

  • das meine Antwort. Fruggel, was ist daran falsch?

    Dann stimmt irgend etwas an den Informationen und der Fragesteller möchte es bitte nochmal klar stellen. Denn...

    Der Betreff lautet "Rechnung Anteil Wegegeld RWM-Überprüfung". Angehängt ist eine Kopie der Rechnung der Wartungsfirma vom 27.12.18 (!) an meine Wohnungsbaugesellschaft in derselben Höhe.

    Wenn die Forderung an den Mieter und die Kopie der Rechnung der Wartungsfirma einen Betrag in jeweils gleicher Höhe enthalten, dann kann das in Wirklichkeit nicht ein Anteil sein. Da passt etwas nicht zusammen.

  • Wenn die Forderung an den Mieter und die Kopie der Rechnung der Wartungsfirma einen Betrag in jeweils gleicher Höhe enthalten, dann kann das in Wirklichkeit nicht ein Anteil sein. Da passt etwas nicht zusammen.

    Ich habe es so verstanden, dass das Wegegeld für den Tag € 720,00 beträgt, also wird diese Summe auf alle Mieter im Haus welche daran Anteil hatten, auch anteilmäßig umgelegt. Wäre das natürlichste für eine korrekte Abrechnung.

  • Vorweg vielen Dank für die schnellen Antworten.

    Zu meiner offenbar nicht ganz eindeutigen Formulierung "in derselben Höhe":

    Gemeint war dies:

    Die Wohnungsgesellschaft schickte mir die besagte Rechnung mit dem Verwendungszweck "Anteil Wegegeld RWM-Überprüfung" - Weiterberechnung Fa. T.... und dem Rechnungsbetrag EUR 57,95 inkl. MwSt.

    Dieser Rechnung angehängt war eine Kopie der Rechnung der Wartungsfirma T.... an meine Wohnungsgesellschaft mit dem Verwendungszweck "Anteiliges Wegegeld inkl. Rüstzeiten" über EUR 57,95 inkl. MwSt.

    Der der Wohnungsgesellschaft in Rechnung gestellte Betrag ist mir also 1:1 weiterberechnet worden. Das meinte ich mit "in derselben Höhe".

  • Der der Wohnungsgesellschaft in Rechnung gestellte Betrag ist mir also 1:1 weiterberechnet worden. Das meinte ich mit "in derselben Höhe".

    Das ist für mich aber nicht plausibel. Ein Handwerker stellt doch keine Einzelrechnungen (9) aus, sondern eine Gesamtrechnung an den Auftraggeber. Und dieser legt dann die Rechnung im Zuge der Betriebskostenabrechnung auf die einzelnen Mieter um.

    Ich wohne seit über 50 Jahren in Mietwohnungen. Ich habe noch nie eine Rechnung auf diese Weise zur Zahlung erhalten.

  • So etwas habe ich auch noch nicht erlebt.

    Interessant sind doch schon die beiden Formulierungen "Anteil Wegegeld" und "Rüstzeiten".

    Wenn ich hier für ein anteiliges Wegegeld zur Kasse gebeten werde, stellt sich doch zu Recht die Frage, aus welcher Gesamtrechnung dies denn der Anteil sein soll und auf welche Anzahl von Wohnungen überhaupt aufgeteilt wurde. Allein schon der mir jetzt in Rechnung gestellte Betrag ist so hoch, dass hiermit die Anfahrt vom Sitz der Wartungsfirma reichlich gedeckt sein sollte. Wenn es aber hier noch weitere Anteilhaber geben sollte, muss ja die Gesamtrechnung geradezu utopisch hoch sein.

    Weiterhin sollte hinterfragt werden, was sich hinter dem Begriff "Rüstzeiten" verbirgt. Für mich klingt das nach so etwas wie Vorbereitungsarbeiten, Auto beladen usw.

    Erstaunlicherweise taucht der eigentliche Prüfvorgang der Rauchmelder in der Rechnung gar nicht auf.

    Ich bin gestern noch tätig geworden und habe die Wohnungsgesellschaft angeschrieben und erstmal um Aufklärung darüber gebeten, was sich hinter der Abkürzung "RWM", die ich als Mieter nicht kennen muss, überhaupt verbirgt.

    Weiterhin habe ich nachgefragt, warum keiner meiner Nachbarn eine ähnliche Rechnung bekommen hat (wie ich auf Nachfrage im Haus erfahren habe), und wie es sein kann, dass die Rechnung, die ich erhalten habe, bereits am 19.02.19 mit Zahlungstermin 05.03.19 erstellt, aber erst am 29.02.19 in meinen Briefkasten gesteckt wurde - was ich auch für eine Unverschämtheit halte.

    Bei dieser Gelegenheit habe ich gegen den ganzen Vorgang erstmal pro forma Widerspruch eingelegt.

    Mal sehen, was passiert.

  • Weiterhin sollte hinterfragt werden, was sich hinter dem Begriff "Rüstzeiten" verbirgt. Für mich klingt das nach so etwas wie Vorbereitungsarbeiten, Auto beladen usw.

    So ist das auch.

    Ich bin gestern noch tätig geworden und habe die Wohnungsgesellschaft angeschrieben und erstmal um Aufklärung darüber gebeten, was sich hinter der Abkürzung "RWM", die ich als Mieter nicht kennen muss, überhaupt verbirgt.

    Die Abkürzung "RWM" ist eigentlilch üblich und dürfte bekannt sein.

    Weiterhin habe ich nachgefragt, warum keiner meiner Nachbarn eine ähnliche Rechnung bekommen hat (wie ich auf Nachfrage im Haus erfahren habe), und wie es sein kann, dass die Rechnung, die ich erhalten habe, bereits am 19.02.19 mit Zahlungstermin 05.03.19 erstellt, aber erst am 29.02.19 in meinen Briefkasten gesteckt wurde - was ich auch für eine Unverschämtheit halte.

    Mit all diesen Ungereimtheiten in vielen Bereichen des Lebens hat man leider häufig zu tun. Versuche einfach diese so weit wie möglich zu korrigieren um den Worst Case zu vermeiden, nämlich eine gerichtliche Auseinandersetzung. Das sollte immer nur der letzte Akt sein. So meine Erfahrung.

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