Beiträge von ufilas

    So etwas habe ich auch noch nicht erlebt.

    Interessant sind doch schon die beiden Formulierungen "Anteil Wegegeld" und "Rüstzeiten".

    Wenn ich hier für ein anteiliges Wegegeld zur Kasse gebeten werde, stellt sich doch zu Recht die Frage, aus welcher Gesamtrechnung dies denn der Anteil sein soll und auf welche Anzahl von Wohnungen überhaupt aufgeteilt wurde. Allein schon der mir jetzt in Rechnung gestellte Betrag ist so hoch, dass hiermit die Anfahrt vom Sitz der Wartungsfirma reichlich gedeckt sein sollte. Wenn es aber hier noch weitere Anteilhaber geben sollte, muss ja die Gesamtrechnung geradezu utopisch hoch sein.

    Weiterhin sollte hinterfragt werden, was sich hinter dem Begriff "Rüstzeiten" verbirgt. Für mich klingt das nach so etwas wie Vorbereitungsarbeiten, Auto beladen usw.

    Erstaunlicherweise taucht der eigentliche Prüfvorgang der Rauchmelder in der Rechnung gar nicht auf.

    Ich bin gestern noch tätig geworden und habe die Wohnungsgesellschaft angeschrieben und erstmal um Aufklärung darüber gebeten, was sich hinter der Abkürzung "RWM", die ich als Mieter nicht kennen muss, überhaupt verbirgt.

    Weiterhin habe ich nachgefragt, warum keiner meiner Nachbarn eine ähnliche Rechnung bekommen hat (wie ich auf Nachfrage im Haus erfahren habe), und wie es sein kann, dass die Rechnung, die ich erhalten habe, bereits am 19.02.19 mit Zahlungstermin 05.03.19 erstellt, aber erst am 29.02.19 in meinen Briefkasten gesteckt wurde - was ich auch für eine Unverschämtheit halte.

    Bei dieser Gelegenheit habe ich gegen den ganzen Vorgang erstmal pro forma Widerspruch eingelegt.

    Mal sehen, was passiert.

    Vorweg vielen Dank für die schnellen Antworten.

    Zu meiner offenbar nicht ganz eindeutigen Formulierung "in derselben Höhe":

    Gemeint war dies:

    Die Wohnungsgesellschaft schickte mir die besagte Rechnung mit dem Verwendungszweck "Anteil Wegegeld RWM-Überprüfung" - Weiterberechnung Fa. T.... und dem Rechnungsbetrag EUR 57,95 inkl. MwSt.

    Dieser Rechnung angehängt war eine Kopie der Rechnung der Wartungsfirma T.... an meine Wohnungsgesellschaft mit dem Verwendungszweck "Anteiliges Wegegeld inkl. Rüstzeiten" über EUR 57,95 inkl. MwSt.

    Der der Wohnungsgesellschaft in Rechnung gestellte Betrag ist mir also 1:1 weiterberechnet worden. Das meinte ich mit "in derselben Höhe".

    Ich erhielt heute (28. Februar 2019) von meiner Wohnungsgesellschaft eine Rechnung über knapp EUR 60,00.

    Der Betreff lautet "Rechnung Anteil Wegegeld RWM-Überprüfung". Angehängt ist eine Kopie der Rechnung der Wartungsfirma vom 27.12.18 (!) an meine Wohnungsbaugesellschaft in derselben Höhe.

    Ist es zulässig, diese Kosten den Mietern in Rechnung zu stellen? Bin ich als Mieter verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen?

    Dürfen diese Kosten überhaupt während des Jahres in einer Summe in Rechnung gestellt werden? Dies halte ich für nicht gerechtfertigt, denn sollte ich innerhalb eines Wartungsintervalls aus der Wohnung ausziehen, hätte ich ja für den Nachmieter mitbezahlt, obwohl er von der Wartung profitiert.

    Ist die Rechnungshöhe überhaupt gerechtfertigt? Es wohnen in diesem Haus neun Parteien. Dies würde bedeuten, dass die Wartungsfirma für das "anteilige Wegegeld" nur für dieses Haus rund EUR 720,00 berechnen würde - offenbar nur für die Anfahrt. Die Prüfungsarbeiten selbst dauern pro Wohnung (3 Rauchmelder, dreimal Knopf drücken) nicht mehr als insgesamt 5 Minuten.

    Muss ich mir das gefallen lassen?

    Vielen Dank im voraus für schnelle Hilfe

    ulfilas

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