Kündigungsschreiben per E-Mail als PDF-Anhang wirksam

  • Hallo,

    kurze Erklärung zu meiner Problematik.

    Das aktuelle Mietverhältnis wurde per Mail zum 30.04.2019 gekündigt. Dabei haben wir das unterschiebene Kündigungsschreiben eingescannt und als PDF-Anhang an die Mail angefügt. Die Mail wurde dem jetzigen Vermieter am 04.02.2019 übermittelt, worauf er auch sofort reagiert hat. Direkt bestätigt hat er das Kündigungdsdatum jedoch nicht. Nur Nachfragen gestellt, warum wir kündigen.

    Das Originalkündigungsschreiben wurde ebenfalls am 04.02.2019 als Expressbrief mit Nachweis über DHL an den jetzigen Vermieter gesendet. Zugestellt wurde dies dann am 05.02.2019.

    Nachweis ist vorhanden. Vermieter musste beim Erhalt unterschreiben.

    Wir haben den Vermieter im Kündigungsschreiben um eine Bestätigung gebeten. Jedoch ist aktuell kein rankommen mehr an den Vermieter. Weder auf E-Mails antwortet er, noch konnten wir ihn bisher telefonisch erreichen.

    Nun meine Fragen.

    Ich habe im Internet gelesen, dass der Samstag als Werktag anzusehen ist. Dies war uns vorher nicht bekannt. Demnach ist die Zustellung des Originalkündigungsschrieben am 05.02.2019 nicht in den 3 gesetzlich festgesetzten Werktagen eingegangen. Sehe ich das richtig?

    Weiterhin hab ich bisher nicht darüber gefunden, ob das unterschriebene Kündigungsschreiben als PDF-Anhang einer E-Mail als rechtsgültig zu betrachten ist.
    Bisher habe ich nur gelesen, dass ein Kündigungsschreiben als E-Mail mit sogenannter Onlinesignaturen unzulässig ist. Wie es mit einem eingescannten und der E-Mail angefügten Dokument aussieht, konnte ich leider nirgends finden.

    Ich bitte um eure Hilfe, ob unsere Kündigung zum 30.04.2019 wirksam ist oder nicht und ob der Samstag wirklich als Werktag gilt.

  • Ein Mietvertrag muss schriftlich mit einer Originalunterschrift gekündigt werden. Als Scan ist sie ebenfalls nur elektronisch, daher muss eine Kündigung so nicht akzeptiert werden. Außer, ihr hättet etwas entsprechendes mit dem Vermieter vereinbart.

    Samstag ist ein Werktag, ohne wenn und aber. Demnach ging die Kündigung nicht mehr innerhalb der 3 Werktage zu und wird erst zu Ende Mai wirksam.

  • Weiterhin hab ich bisher nicht darüber gefunden, ob das unterschriebene Kündigungsschreiben als PDF-Anhang einer E-Mail als rechtsgültig zu betrachten ist.

    Nein, das PDF Dokument ist nicht rechtsgültig. Das Mietrecht schreibt eindeutig die Schriftform vor. Und Schriftform bedeutet eine Original Unterschrift, oder aber gemäß §126a BGB mit qualifizierter elektonischer Signatur versehen.

    Demnach ist die Zustellung des Originalkündigungsschrieben am 05.02.2019 nicht in den 3 gesetzlich festgesetzten Werktagen eingegangen. Sehe ich das richtig?

    Richtig. Der Samstag zählt als Werktag mit, außer er fällt auf den letzten Tag der 3-tägigen Karenzzeit. Aber das ist für den Februar ja nicht der Fall. Es kann also möglich sein, dass der Vermieter auf das Vertragsende zum 31.5. bestehen wird und dementsprechend noch Miete zu zahlen ist.

  • Ja, die Kündigung wird dann umgedeutet und gilt dann zum 31.05.2019. Unterschrieben wurde die Kündigung von allen Mietern? Jetzt hättet ihr ja noch Zeit, eventuelle in der Eile ebenfalls übersehene Details zu korrigieren.

  • Ja unterschrieben wurde es von allen Mietern.

    Also ist es nicht notwendig, nochmal ein neues Schreiben mit neuen Datum zum 31.05.2019 aufzusetzen und an den Vermieter zu senden?

    Was wäre, wenn der Vermieter per Mail eine Bestätigung zurück schickt, dass der 30.04.2019 akzeptiert wird?

    Sind wir dann auf der sicheren Seite oder greift dann immer noch der Rechtsstand.

  • Außer, ihr hättet etwas entsprechendes mit dem Vermieter vereinbart.

    Schriftformen sind nicht abdingbar.

    Was wäre, wenn der Vermieter per Mail eine Bestätigung zurück schickt, dass der 30.04.2019 akzeptiert wird?

    Könnte man als Aufhebungsvertrag interpretieren und dann seit ihr auch raus.

  • Wenn er die Kündigung zum 30.04 akzeptiert ist das ok, aber das darf er allein entscheiden. Wenn er entscheidet die Kündigung erst zum 31.05 zu akzeptieren, dann müsst ihr das hinnehmen.

    Manchmal kann man auch früher aus einem Mietvertrag raus wenn man einen Nachmieter bringt. Aber auch den muss der Vermieter nicht akzeptieren.

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