Hallo,
kurze Erklärung zu meiner Problematik.
Das aktuelle Mietverhältnis wurde per Mail zum 30.04.2019 gekündigt. Dabei haben wir das unterschiebene Kündigungsschreiben eingescannt und als PDF-Anhang an die Mail angefügt. Die Mail wurde dem jetzigen Vermieter am 04.02.2019 übermittelt, worauf er auch sofort reagiert hat. Direkt bestätigt hat er das Kündigungdsdatum jedoch nicht. Nur Nachfragen gestellt, warum wir kündigen.
Das Originalkündigungsschreiben wurde ebenfalls am 04.02.2019 als Expressbrief mit Nachweis über DHL an den jetzigen Vermieter gesendet. Zugestellt wurde dies dann am 05.02.2019.
Nachweis ist vorhanden. Vermieter musste beim Erhalt unterschreiben.
Wir haben den Vermieter im Kündigungsschreiben um eine Bestätigung gebeten. Jedoch ist aktuell kein rankommen mehr an den Vermieter. Weder auf E-Mails antwortet er, noch konnten wir ihn bisher telefonisch erreichen.
Nun meine Fragen.
Ich habe im Internet gelesen, dass der Samstag als Werktag anzusehen ist. Dies war uns vorher nicht bekannt. Demnach ist die Zustellung des Originalkündigungsschrieben am 05.02.2019 nicht in den 3 gesetzlich festgesetzten Werktagen eingegangen. Sehe ich das richtig?
Weiterhin hab ich bisher nicht darüber gefunden, ob das unterschriebene Kündigungsschreiben als PDF-Anhang einer E-Mail als rechtsgültig zu betrachten ist.
Bisher habe ich nur gelesen, dass ein Kündigungsschreiben als E-Mail mit sogenannter Onlinesignaturen unzulässig ist. Wie es mit einem eingescannten und der E-Mail angefügten Dokument aussieht, konnte ich leider nirgends finden.
Ich bitte um eure Hilfe, ob unsere Kündigung zum 30.04.2019 wirksam ist oder nicht und ob der Samstag wirklich als Werktag gilt.