Beiträge von Acrylium

    einmal einen Vertrag mit den Nachbarn, der durch die bisherigen Zahlungen wohl relativ problemlos bewiesen werden kann.

    Na ja, meine mündliche Erklärung, freiwillig und jederzeit widerrufbar Zahlungen unter der Bedingung zu leisten, dass zeitnah ein eigener Gas-Zähler eingebaut wird und dass ich nur maximal 30% der monatlichen Abschlags zahle. So ein "Vertrag" kann mir wohl kaum zum Nachteil ausgelegt werden. Zumal es nur die Zahlungen gibt, und keinerlei schriftliche Vereinbarungen.

    Hattest du zwei Hausschlüssel, einen für deine Wohnung und

    einen um generell ins Haus zu kommen?

    Ja genau. Den für das Haus bekomme ich jetzt zwar möglicherweise für meine Eltern nicht nachgemacht, weil ich mich weigere meiner Nachbarin jederzeit Zugang zu meiner Wohnung zu gewähren, aber sei's drum. Mir ist wichtiger dass diese Frau nicht heimlich bei mir rumschnüffeln kann während ich auf Arbeit bin.

    Ok danke. Ich habe mir jetzt für 35 Euro ein neues Türschloss im Baumarkt gekauft und es einfach selbst ausgetauscht. Für die geringen Materialkosten lohnt sich ein Anwalt nicht.

    Aber die können jetzt nicht von mir fordern, dass ich das alte Schloss wieder einbaue, weil meine Nachbarin jederzeit Zugang zu meiner Wohnung haben möchte, richtig?

    Ich wohne jetzt seit 2 Jahren in meiner Wohnung. Habe bei Einzug einen Schlüssel für meine Wohnung erhalten.

    Nun habe ich bei meinem Vermieter einen weiteren Schlüssel beantragt, damit meine Eltern Zugang zu meiner Wohnung erhalten und problemlos rein können falls ich nicht zuhause bin.

    Dabei hat mir der Vermieter wie ganz selbstverständlich gesagt, dass seine Ex-Frau und sein Sohn die in der Wohnung ein Stockwerk unter mir wohnen, einen Schlüssel sowie die Sicherungskarte zum Nachmachen des Schlüssels haben. Den zusätzlichen Schlüssel könnten sie gerade nicht finden, aber ich kann mir die Karte abholen um damit einen weiteren Schlüssel anfertigen zu lassen.

    Darf seine Ex-Frau und sein Sohn einen Schlüssel für meine Wohnung haben ohne dass ich davon wusste oder damit einverstanden bin? Die sagen das sei ja nur für Notfälle.

    Darf ich das Schloss zu meiner Wohnung einfach austauschen? Welche Konsequenzen kann das für den Vermieter bzw. dessen Ex-Frau haben wenn die einen Schlüssel haben ohne dass ich dem zugestimmt habe? Ich weiß ja auch nicht, wie viele Schlüssel die haben, denn mit der Sicherungskarte konnten und können die sich ja jederzeit neue Schlüssel dafür anfertigen.

    Ich habe auch eine Terassentür, darf diese aber überhaupt nicht nutzen. Nur für absolute Notfälle habe ich einen Schlüssel dafür erhalten.

    Also nur weil eine Tür in einer Wohnung existiert, heißt dass nicht dass man diese auch nutzen darf.

    Seine Strategie ziehlt immer darauf ab, einen Rechtsstreit in die Länge zu ziehen, so dass die Kosten permanent steigen und der Mieter sich das irgendwann nicht mehr leisten kann da mitzuhalten. Damit fährt er auch recht erfolgreich.

    In mindestens einem Fall hat er sogar seinen eigenen Anwalt durch einen anderen Anwalt verklagen lassen, weil der Erste den Prozess nicht gewonnen hat und/oder ihn nicht in seinem Sinne beraten hat. Der Typ ist irgendwie ein Bisschen irre.

    Ich fürchte dass mir mein Vermieter den Mietvertrag sofort kündigen würde, wenn ich die Vorauszahlung für die Nebenkostenabrechnung zurückhalten würde. Der ist dafür bekannt, dass er sofort mit Anwälten kommt und Mieter "rauswirft" wenn sie Mietminderung oder ähnliches verlangen oder gar durchführen. Und gegen die Anwälte kann man sich nur teuer wehren - das kostet meist mehr als es bringt.

    Ich habe von meinem Vermieter bisher (Stand Februar 2019) immer noch keine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2017 erhalten. Soweit ich weiß, darf er mir damit nun keine Nachzahlungsforderungen für das Jahr 2017 stellen, doch sollte sich ein Guthaben ergeben, kann ich das durchaus noch einfordern.

    Doch: Wie lange kann ich das machen? Wie lange kann ich noch Forderungen aus einer Nebenkostenabrechnung geltend machen? Verjährt mein Anspruch irgendwann oder kann mein Vermieter sich irgendwann darauf berufen, dass ich ja nie eine Nebenkostenabrechnung eingefordert habe?

    Ich habe nämlich den Verdacht, dass die Nebenkostenabrechnung deswegen nicht erstellt wird, da sie völlig falsch wäre und wir Mieter viel zu hohe Nebenkosten zahlen.

    Ich frage mich inzwischen, ob ich überhaupt dazu verpflichtet bin in dieser Situation irgendjemandem etwas zu bezahlen. Die Nachbarn wollen Geld von mir, wollen aber nicht dass separate Heizkostenzähler installiert werden (Wenn ich das will sagen sie, soll ich mich darum kümmern). Der Vermieter will nichts damit zu tun haben. Der Gaslieferant will Geld, aber nur von den Nachbarn. Ich habe mit niemandem einen Vertrag. Muss ich da wirklich unter solchen Umständen was zahlen?

    Mit welcher Begründung verlangen die Nachbarn das? Was sagen sie, wenn du entgegen hälst, dass es nicht gerecht ist, wo du weniger Wohnfläche und weniger Heizkörper hast?

    Sie sagen das ist ihnen egal. Sie sagen es sind zwei Wohnungen, also hat jeder die Hälfte zu zahlen. Ganz einfach.

    Gleichzeitig halten Sie jedoch die Endabrechnung der letzten Heizperiode geheim und wollen mir diese erst zeigen, wenn ich mich einverstanden erkläre die Hälfte zu bezahlen und auch erst wenn ich das Geld für die vergangenen Monate überwiesen habe. Ich vermute die machen das, weil in der letzten Heizperiode ein Guthaben entstanden ist, und sie dieses nicht anteilig an mich herausgeben wollen.

    Ja ich habe natürlich mit meinem Vermieter einen Mietvertrag, welcher zu Heizkosten allerdings nichts beinhaltet. Die anderen Parteien in dem Haus zahlen Heizkosten auch direkt an den Gasversorger.

    Ich werde versuchen den Vermieter zu überzeugen, in Zukunft Heizkostenzähler in meiner Wohnung ein zu bauen, so dass sich mein Verbrauch korrekt ermitteln lässt. Aber was tun mit den bisherigen Verbrauch der ja nie so richtig erfasst wurde und von meinen Nachbarn bezahlt wurde? Kann ich gezwungen werden, hier irgendwelche Zahlungen an meine Nachbarn leisten zu müssen?

    Mit denen gab es nur eine mündliche Absprache, dass ich freiwillig ein Drittel ihrer Kosten zahle. Diese Absprache habe ich dann jedoch im November 2018 aufgekündigt und seither auch nichts mehr an die überwiesen.

    Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus (4 Parteien), in dem mit Gas geheizt wird. Leider wird der Gasverbrauch von zwei dieser Wohnungen gemeinsam auf nur einem einzigen Zähler erfasst. Ich bewohne eine davon, meine Nachbarn ein Stockwerk unter mir die andere. Einzelne Zähler an den Heizkörpern oder sowas gibt es nicht.

    Jetzt ist es leider so, dass die Nachbarn zu mehreren sind und ich allein wohne, die haben ca. 20% mehr Wohnfläche und auch 2 Heizkörper mehr. Die verlangen dennoch nun, dass ich 50% der Heizkosten übernehme und direkt an sie in bar oder per Überweisung bezahle. Ich habe mal gelesen, dass es dazu Urteile gibt und ich die Heizkosten anteilig nach Wohnfläche übernehmen müsste.

    Der Vermieter sagte bisher, dass er damit nichts zu tun haben will und wir uns da selbst einigen sollen. Ich habe nun lange Zeit aus Gutmütigkeit ein Drittel der entstandenen Vorauszahlungen für's Gas meiner Nachbarn unter mir einfach an die überwiesen. Dazu haben wir keinen Vertrag gemacht sondern das einfach nur mündlich abgesprochen. Doch nun wollen sie plötzlich, dass ich die Hälfte der Vorauszahlungen übernehmen soll und nicht mehr nur wie bisher ein Drittel.

    In der letzten Jahresabrechnung ist ein stattliches Guthaben entstanden, welches die mir aber nicht auszahlen wollen. Ich habe zwar das ganze Jahr über 33% der Vorauszahlungen bezahlt, aber auf 33% des Guthabens habe ich deren Ansicht nach dennoch keinen Anspruch.

    Aus diesem Grund habe ich vor einigen Monaten einfach aufgehört, denen Geld zu überweisen.

    Können die oder der Vermieter mich zwingen, nun rückwirkend für einen Teil der Heizkosten auf zu kommen und diese bezahlen zu müssen? Mit dem Vermieter habe ich ja keinen Vertrag dazu, der will auch nur dass ich meinen Nachbarn einfach regelmäßig die Hälfte von denen Heizkosten überweise damit Ruhe ist. Ich weiß dass ich fordern kann, dass er Heizkostenzähler installiert, aber was ist mit dem bis dahin entstandenen Kosten die seit einigen Monaten ja allein meine Nachbarn tragen? Muss ich mich an diesen beteiligen?

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