Ich habe von meinem Vermieter bisher (Stand Februar 2019) immer noch keine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2017 erhalten. Soweit ich weiß, darf er mir damit nun keine Nachzahlungsforderungen für das Jahr 2017 stellen, doch sollte sich ein Guthaben ergeben, kann ich das durchaus noch einfordern.
Doch: Wie lange kann ich das machen? Wie lange kann ich noch Forderungen aus einer Nebenkostenabrechnung geltend machen? Verjährt mein Anspruch irgendwann oder kann mein Vermieter sich irgendwann darauf berufen, dass ich ja nie eine Nebenkostenabrechnung eingefordert habe?
Ich habe nämlich den Verdacht, dass die Nebenkostenabrechnung deswegen nicht erstellt wird, da sie völlig falsch wäre und wir Mieter viel zu hohe Nebenkosten zahlen.