Hallo,
angenommen A lebt in einem 2-Parteien Wohnhaus. Beide Parteien beziehen ihr Warmwasser aus einem gemeinsamen Warmwasseraufbereiter. Die Stromkosten wurden über den Allgemeinstrom bezahlt. Der Warmwasseraufbereiter musste ersetzt werden und wird nun über den Stromanschluss von A gespeist. Ein Stromzähler wird eingesetzt und soll am Ende des Jahres wie bei den Nebenkosten abgerechnet werden. A bezahlte dadurch die Stromkosten für beide Parteien, hat nun eine Nachzahlung zu zahlen und sein monatlicher Abschlag hat sich mehr als verdoppelt. Ist ein solches Vorgehen legitim? Welche Fristen bei der Nachzahlung müssten eingehalten werden?
Gruß
Stromkosten Warmwasseraufbereiter
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Dimbel -
5. Februar 2019 um 15:39 -
Erledigt
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bezahlte dadurch die Stromkosten für beide Parteien, hat nun eine Nachzahlung zu zahlen und sein monatlicher Abschlag hat sich mehr als verdoppelt. Ist ein solches Vorgehen legitim
Dass eine Mietpartei die Stromkosten einer anderen Mietpartei mitbezahlt ist niemals legitim.
Es sei denn dies wurde so vereinbart.
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Genau wie bei den Heizkosten muss auch der Verbrauch an warmem Wasser indivuell erfasst und abgerechnet werden. Da beißt die Maus keinen Faden ab.
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Aus welchem Grund wurde das so gemacht und nicht der neue Wasseraufbereiter wieder über den Allgmeinstrom angeschlossen?
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Welche Fristen bei der Nachzahlung müssten eingehalten werden?
Man hat 12 Monate nach dem Erhalt der Nebenkostenabrechnung Zeit einen Widerspruch zu verfassen. Das solltet ihr auch tun.
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