Nebenkosten für 2017

  • Hallo... Kurze Frage. Ich habe heute am 25.01.2019 die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2017 bekommen. Auf der Abrechnung steht das diese am 10.10.2018 erstellt wurde. Gilt jetzt das Datum der Erstellung oder das Datum an dem ich die Abrechnung im Briefkasten hatte?

  • Es gilt das Datum, wann du die Abrechnung im Briefkasten bekommen hast.

    Nur hast du leider nicht gesagt, was als Abrechnungszeitraum auf der Abrechnung steht. Wie lautet denn das?

    Denn die Abrechnung kam zu spät, wenn das Abrechnungsjahr gleich dem Kalenderjahr entspricht. Aber das muss nicht so sein, es kann auch vom Kalenderjahr abweichen. Eventuell kam dann die Abrechnung noch nicht zu spät.

  • Abrechnungszeitraum 01.12.16 - 30.11.17

    Und wie kann ich beweisen das die Abrechnung heute erst im Briefkasten war? Mein Vermieter schmeißt die immer persönlich und ohne Briefumschlag in Postkasten

  • Abrechnungszeitraum 01.12.16 - 30.11.17

    Okay. Somit hätte die Abrechnung bis 30.11.2018 bei dir sein müssen. Sie ist also zu spät zugestellt.

    Und wie kann ich beweisen das die Abrechnung heute erst im Briefkasten war?

    Das musst du nicht. Wenn der Vermieter behauptet, dass die Abrechnung rechtzeitig bei dir angekommen sein soll, dann hätte er dies nachzuweisen.

    Theoretisch könntest du die Nachzahlung verweigern, da der Vermieter die gesetzlich vorgeschriebene Frist nicht eingehalten hat. Aber das musst du nicht tun. Viele Leute sind der Auffassung, dass sie dafür bezahlen wollen, was sie an Kosten verursacht haben. Es liegt also nun einzig und allein an dir, was du tust. Wenn man fair ist, dann kann das positiv zurück kommen indem der Vermieter vielleicht auf die nächste Mieterhöhung verzichtet.

    Aber davon abgesehen, hast du dir die Abrechnung denn auch schon genauer angeschaut, ob darin vielleicht Fehler enthalten sind? Wenn du magst, dass ich mal einen Blick drauf werfe, dann lade die Abrechnung gern hier im Forum anonymisiert und im PDF Format hoch.

  • Du kannst natürlich behaupten, dass Dir die Abrechnung erst heute zugegangen ist. Kannst Du das auch beweisen?

    Der Vermieter könnte aber behaupten im Beisein eines Zeugen die Abrechnung am 30.10.18 in Deinen Briefkasten gelegt zu haben. Ich glaube Deinem Wort, hier Deinem Post, nur muß dies evtl. auch ein Richter glauben. Wenn ich Richter wäre würde ich mir diesen Zeugen ganz genau ansehen, denn Zeugen aus Freundeskreisen können bekanntlich recht hilfsbereit sein.

  • Der Vermieter könnte aber behaupten

    Wir wollen hier mal nicht gleich schlafende Riesen wecken. Bevor wir hier von einen möglichen Prozessbetrug, Falschaussagen und ähnliches reden warten wir ab, wie der Vermieter reagiert. Vorher unterstellen wir niemanden solche Handlungen bitte.

    Viele Leute sind der Auffassung, dass sie dafür bezahlen wollen, was sie an Kosten verursacht haben.

    Ne Anmerkung dazu, zunächst wurden ja Vorauszahlungen geleistet (bzw. das ist mehr als üblich), ist ja nicht so, ob man vorher nichts bezahlt hätte. Außerdem hat der Vermieter Verpflichtungen, wenn er diese über einen Monat nicht nachkommt, muss man auch aus moralischen Aspekten nicht zahlen. Aber das bleibt dem TS überlassen.

  • Wir wollen hier mal nicht gleich schlafende Riesen wecken. Bevor wir hier von einen möglichen Prozessbetrug, Falschaussagen und ähnliches reden warten wir ab, wie der Vermieter reagiert. Vorher unterstellen wir niemanden solche Handlungen bitte.

    Ich mache den TE nur darauf aufmerksam was evtl. sein könnte, mit was er rechnen müsste.

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