Nebenkosten 2017 und Nachzahlung rechtens

  • Hallo alle zusammen,

    wir haben soeben die NK für 2017 erhalten.

    Wir sollen 82€ nachzahlen - soweit sogut...

    Ich kenne mich damit nicht so aus und habe das Gefühl, dass hier etwas versucht wird - wir haben gerade eine Gerichtsverhandlung mit dem (Ex-)Vermieter hinter uns, weil er schon die Kaution nach unserem Auszug nicht rausrücken wollte...

    Wir haben 9 Jahre in dieser Wohnung gewohnt und durchweg Guthaben gehabt (zwischen 70-300€ im Jahr). Das ist jetzt unsere erste Nachzahlung in dieser Wohnung... die letzten NK-Abrechnungen von ihm waren auch immer Guthaben (zuletzt 2016 80€).

    Kann hier vllt. jmd. kurz drüber schauen und gucken, ob ihm was bestimmtes evtl. auffällt?

    Danke und liebe Grüße!

  • Vergleich erstmal die NK mit der letzten und Schaue welche Posten sich verteuert haben. Für die forderst du dann die Belege an.

  • Ich habe es jetzt überprüft: die Umlagenvorauszahlung ist falsch! Wir haben immer 150€ Nebenkosten bezahlt (in alten NKs aufgeteilt in 90€ und 60€). Jetzt hat er 75€ und 60€ gemacht. Fehlen also 15€. Wir müssten sogar knapp 100€ zurück bekommen...

    Werden jetzt Widerspruch einlegen. Muss ich die NK trotzdem innerhalb der gestzl. Frist (unter Vorbehalt) zahlen, obeohl es einen offensichtlichen Fehler gibt?

  • Muss ich die NK trotzdem innerhalb der gestzl. Frist (unter Vorbehalt) zahlen, obeohl es einen offensichtlichen Fehler gibt?

    Nein!

    Du forderst ihn einfach auf eine neue NK zu erstellen, mit der korrekten Vorauszahlungen. Dann Frist setzen ect.

  • Hallo nochmal ich hier... sorry für die doofe Nachfrage.

    Also: wir haben der Nebenkostenabrechnung wegen materiellem Fehler widersprochen.
    Wir haben ihn aufgefordert, eine korrekte NK zu erstellen.

    Weiterhin ist nun ein Guthaben i. H. v. knapp 100€ durch die Neuberechnung durch uns vorhanden.

    Ich habe Ihn ebenfalls aufgefordert, das Guthaben unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Erhalt des Schreibens auszuzahlen.

    Am 24.12. hat er das Schreiben erhalten (persönliche Abholung in der Postfiliale). Bis jetzt haben wir natürlich weder die korrigierte NK, noch unser Geld.

    Wenn der 31.01. erreicht ist, ist diese Frist ja vorbei und er gerät automatisch in Verzug.

    Wie kann man weiter vorgehen? (Ausser vllt. über einen RA...) Gibts da noch etwas? Ich weiß, dass der sicherste Weg über RA ist, aber der Selbstbeteiligungswert ist höher als das Guthaben der NK....

    LG

  • . Wir müssten sogar knapp 100€ zurück bekommen...

    Knapp, ist zu dürftig. Welche Summe genau? Zudem kannst Du die NK-Abrechnung in diesem Fall selbst korrigieren, sollte dies der einzige Abrechnungsfehler sein.

    Wenn Du Dir über die Summe ganz sicher bist und Dich selbst nicht verrechnet hast teile dies deinem Vermieter nachweisbar mit, setze ihm für die Zahlung eine Frist und verlange auch gleichzeitig die Kaution zurück, sofern es keine Schäden oder erwartungsmäßig BK-Nachzahlung für die Verrechnung gibt.

    I.d.R. muss Kaution nicht unmittelbar nach Auszug zurückgezahlt werden. Dem VM stehen dafür einige Wochen -bis längstens 6 Monate- zu.

    Einmal editiert, zuletzt von Leo2 (10. Januar 2019 um 20:39) aus folgendem Grund: Schreibfehler

  • Ich weiß den genauen Betrag :) Hab ihn ja selbst zig mal ausgerechnet und ihm auch mitgeteilt (samt korrigierter Rechnung).

    Kaution ist anderes Thema, welches gerichtlich endete (das wollte er nämlich auch nicht machen und hat bis jetzt immernoch nicht gezahlt - obwohl es einen gerichtlichen Vergleich gibt - siehe meinen Thread hier: Wohnungsübergabe - Vermieter weigert sich zu bestätigen).

    Also: ich habe ihm die Frist "unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Erhalt dieses Schreibens" gesetzt. Was passiert danach?

  • Was passiert danach?

    Klage. Mehr kann man dazu nicht sagen und aus dem Vergleich sollte dann auch langsam vollstreckt werden mit dem Gerichtsvollzieher. Aber da natürlich nur mit anwaltlicher Unterstützung.

  • Klage. Mehr kann man dazu nicht sagen und aus dem Vergleich sollte dann auch langsam vollstreckt werden mit dem Gerichtsvollzieher. Aber da natürlich nur mit anwaltlicher Unterstützung.

    Hmm... bleibt wohl nix anderes übrig... boah ey...

    Ja, das Problem ist: Die Durchschrift ist immernoch nicht da. Die Kanzlei hat es jetzt noch mal beim Amtsgericht angefordert.
    Er wurde durch unsere Kanzlei zur Zahlung aufgefordert bis Anfang diese Woche... nix passiert. Jetzt müssen wir die Niederschrift abwarten, damit wir den vollstreckbaren Titel haben - dann gehts direkt los.

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