Danke Dir, also im Mietvertrag sind alle aufgeführten Punkte vereinbart nach §§ 556 BGB, 2 BetrKV. (Zur Miete werden die Betriebskosten nach §§... umgelegt und durch monatliche Vorauszahlungen (mit Abrechnung) erhoben)
Nur werden aktuell ein paar davon per Wohneinheit und ein paar per Wohnfläche umgelegt. Die von mir augeführten werden alle nach Wohneinheit berechnet, laut der Aussage vom Mieterverein ist das so nicht richtig. Wenn ich recherchiere finde ich aber oft ein "kann so oder so gemacht werden". Wenn das aber in diesem Paragraph eindeutig so steht, dann müssten bei mir alle Punkte nach Wohnfläche umgelegt werden.