Hallo zusammen,
unser Toilettenfenster war nicht mehr zu öffnen. Ich habe den Vermieter darüber informiert und dieser beauftragte eine Fachfirma mit der Reparatur. Dieser Arbeitsaufwand wurde mir vom Vermieter in Rechnung gestellt. Gehört diese Reparatur zu den Kleinreparaturen?
Bisher wurde z.B. der Austausch von Rolladenbändern immer vom Vermieter übernommen.
Vielen Dank im voraus für zahlreiche Meinungen.