Kleinreparaturen

  • Hallo zusammen,

    unser Toilettenfenster war nicht mehr zu öffnen. Ich habe den Vermieter darüber informiert und dieser beauftragte eine Fachfirma mit der Reparatur. Dieser Arbeitsaufwand wurde mir vom Vermieter in Rechnung gestellt. Gehört diese Reparatur zu den Kleinreparaturen?
    Bisher wurde z.B. der Austausch von Rolladenbändern immer vom Vermieter übernommen.
    Vielen Dank im voraus für zahlreiche Meinungen.

  • Hallo augenweide2003,

    "Ich habe den Vermieter darüber informiert und dieser beauftragte eine Fachfirma mit der Reparatur."
    Hast Du den VM gebeten, eine Firma mit der Reparatur zu beauftragen?

    "Gehört diese Reparatur zu den Kleinreparaturen?"
    Wie sind die im MV definiert?

  • Hallo zusammen,

    unser Toilettenfenster war nicht mehr zu öffnen.

    Wo lag das Problem, war der Fensterriegel defekt, oder Fenster/Rahmen verzogen?

    Ich habe den Vermieter darüber informiert und dieser beauftragte eine Fachfirma mit der Reparatur.

    Was wurde repariert?

    Dieser Arbeitsaufwand wurde mir vom Vermieter in Rechnung gestellt. Gehört diese Reparatur zu den Kleinreparaturen?

    Wenn Sie nicht schreiben, warum sich das Fenster nicht öffnen ließ, bzw. was repariert wurde, sind Antworten reine Kaffeesatzleserei.

    Bisher wurde z.B. der Austausch von Rolladenbändern immer vom Vermieter übernommen.

    Freuen Sie sich, denn das ist eine typische Kleinreparatur und müsste vom Mieter bezahlt werden.

    Vielen Dank im voraus für zahlreiche Meinungen.

    Kleinreparaturklausel im Mietvertrag Mietrecht, Pachtrecht 123recht.net

  • Als Faustregel für Kleinreparaturen kann gelten "Alles, was dem direkten Zugriffe des Mieters unterliegt" zählt zu den Kleinreparaturen. Wenn also der Griff des Fensters defekt war, wäre es eine Kleinreparatur. Wenn das Fenster aber nur verzogen war, so wäre dies Sache des Vermieters.

  • Guten Abend,

    vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Hier noch ein paar Infos. Der Schaden bestand darin, das innerhalb des Schliessmechanismus ein Metallteil abgebrochen war. Im Mietvertrag sind Kleinreparaturen nicht genau definiert, lediglich ein maximaler Betrag ist festgelegt.
    Ich hatte den Vermieter nur über den Schaden informiert und wollte eine Firma mit der Reparatur beauftragen. Der Vermieter bestand darauf, einer bestimmten Firma den Reparaturauftrag zu erteilen und hat dies auch getan.
    Ich möchte hinzufügen, dass wir in 2010 neue doppelt verglaste Fenster bekommen haben, mit Ausnahme des Toiletten- und Flurfensters.


  • Der Vermieter bestand darauf, einer bestimmten Firma den Reparaturauftrag zu erteilen und hat dies auch getan.


    Dann darf er die Reparatur auch selbst bezahlen.

  • @ Berny

    Zitat

    Dann darf er die Reparatur auch selbst bezahlen.

    Vorsicht: Für Reparaturen im allgemeinen und auch für Kleinreparaturen ist der Vermieter und nicht der Mieter zuständig. Dementsprechend darf er auch die entsprechenden Aufträge vergeben.

    @ Augenweide2003

    Kleinreparaturen sind in den seltensten Fällen in Mietverträgen genau definiert. Der Schließmechanismus von Fenstern fällt allerdings in den Bereich der Kleinreparaturen. Weiteres siehe:

    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kleinreparaturen.htm

    Einmal editiert, zuletzt von Gruwo (21. März 2011 um 12:27)

  • Da die Fragestellerin sich noch nicht zu der Höhe der Reparaturrechnung geäußert hat und auch nicht verrät, was im Mietvertrag zu diesem Thema vereinbart ist, ist eine Antwort beim besten Willen nicht möglich.

    Und wie es Gruwo schon schrieb, der Schaden muss dem Vermieter gemeldet werden, dieser bestimmt, wer die Arbeit ausführt. Und wenn die Rechnung im Rahmen des vereinbarten Betrages liegt, dann muss der Mieter bezahlen.

  • Zitat von augenweide2003:
    "Der Vermieter bestand darauf, einer bestimmten Firma den Reparaturauftrag zu erteilen und hat dies auch getan."

    Zitat von Berny:
    "Dann darf er die Reparatur auch selbst bezahlen."

    Zitat von Gruwo:
    "Vorsicht: Für Reparaturen im allgemeinen und auch für Kleinreparaturen ist der Vermieter und nicht der Mieter zuständig. Dementsprechend darf er auch die entsprechenden Aufträge vergeben."

    Nicht einverstanden. Der Reparateur ist mglw. ein Stammtischkumpel vom Hausbesitzer, oder beide sind im Kleingärtner- oder Taubenzüchterverein oder...
    Es gilt grundsätzlich eine Schadenminderungspflicht, welche bei obiger Verfahrensweise bestimmt nicht zutreffen dürfte.
    M.W. hat der Mieter 14 Tage Zeit zur Reparatur (bspw. bei Beendigung eines Mietverhältnisses). Schafft er das nicht, gilt das als gescheitert, und der VM darf dann selbst reparieren oder reparieren lassen - letzteres aber immernoch nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

  • Hallo Berny,

    ich zitiere jetzt einfach mal den letzten Absatz aus dem von mir geposteten Link des Mietrechtskexikons

    Zitat

    (5) Unwirksamkeit sogenannter Vornahmeklauseln: Im Mietvertrag darf mit der so genannten Kleinreparaturklausel nur die Pflicht zur Kostentragung auf den Mieter abgewälzt werden, nicht die Pflicht, Kleinreparaturen selber vornehmen oder in Auftrag geben zu müssen (BGH VIII ZR 129/91, WM 92, 355).

    Dies wiederum deckt sich mit der allgemeinen Rechtsauffassung, dass grundsätzlich der Vermieter für die Instandhaltung seines Mietobjekts verantwortlich ist. Dementsprechend darf er auch bestimmen, wer die notwendigen Arbeiten ausführt. Der Mieter hat keinen Anspuch darauf, Kleinreparaturen selbst in Auftrag geben zu dürfen.

    Und wie ich bereits in meinem letzten Post vermerkt habe, könnte die Vergabe von Kleinreparaturen durch den Mieter unter der Maßgabe des oben geposteten Auszugs schnell zum Boomerang für den Vermieter werden.

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