Beiträge von augenweide2003

    Guten Abend,

    vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Hier noch ein paar Infos. Der Schaden bestand darin, das innerhalb des Schliessmechanismus ein Metallteil abgebrochen war. Im Mietvertrag sind Kleinreparaturen nicht genau definiert, lediglich ein maximaler Betrag ist festgelegt.
    Ich hatte den Vermieter nur über den Schaden informiert und wollte eine Firma mit der Reparatur beauftragen. Der Vermieter bestand darauf, einer bestimmten Firma den Reparaturauftrag zu erteilen und hat dies auch getan.
    Ich möchte hinzufügen, dass wir in 2010 neue doppelt verglaste Fenster bekommen haben, mit Ausnahme des Toiletten- und Flurfensters.

    Hallo zusammen,

    unser Toilettenfenster war nicht mehr zu öffnen. Ich habe den Vermieter darüber informiert und dieser beauftragte eine Fachfirma mit der Reparatur. Dieser Arbeitsaufwand wurde mir vom Vermieter in Rechnung gestellt. Gehört diese Reparatur zu den Kleinreparaturen?
    Bisher wurde z.B. der Austausch von Rolladenbändern immer vom Vermieter übernommen.
    Vielen Dank im voraus für zahlreiche Meinungen.

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