Guten Abend,
vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Hier noch ein paar Infos. Der Schaden bestand darin, das innerhalb des Schliessmechanismus ein Metallteil abgebrochen war. Im Mietvertrag sind Kleinreparaturen nicht genau definiert, lediglich ein maximaler Betrag ist festgelegt.
Ich hatte den Vermieter nur über den Schaden informiert und wollte eine Firma mit der Reparatur beauftragen. Der Vermieter bestand darauf, einer bestimmten Firma den Reparaturauftrag zu erteilen und hat dies auch getan.
Ich möchte hinzufügen, dass wir in 2010 neue doppelt verglaste Fenster bekommen haben, mit Ausnahme des Toiletten- und Flurfensters.