Hallo Thomas,
grundsätzlich stellst Du mit Deinem Mitbewohner die Mietpartei dar. Der Vermieter kann daher nicht für das Fehlverhalten des Mitbewohners verantwortlich gemacht werden. Es sieht rechtlich so aus, dass Du quasi selbst diese unzumutbaren Zustände als Mieter generiert hast.
Eine Kündigung unter Einhaltung der 3-Monatsfrist halte ich für sinnvoll. Jedoch solltest Du folgendes beachten:
1. Wenn Dein Mitbewohner Vertragspartei im Hauptmietverhältnis geworden ist, so bedarf die Kündigung auch seiner Unterschrift.
2. Wenn Dein Mitbewohner rein rechtlich betrachtet Dein Untermieter ist, so musst Du zunächst ihm kündigen. Erst danach solltest Du das
Hauptmietverhältnis kündigen.
3. Selbst wenn Du Punkt 1 bzw. 2 ausgeführt hast, muss Dein Mitbewohner die Wohnung immernoch faktisch räumen. Dein Sachverhalt liest sich jedoch so, als wenn er die Wohnung eben nicht freiwillig räumen wird.
Punkt 3 sollte natürlich auch dann berücksichtigt werden, wenn Du einen Nachtrag mit Deinem Vermieter vereinbarst.
Außerdem solltest Du dir überlegen, ob Du die Fotos aus dem Zimmer Deines Mitbewohners überhaupt hättest anfertigen dürfen. Hat er sein Einverständnis hierzu erteilt? Falls nicht, kann dies negativ auf Dich zurückfallen.