Handwerkerankündigung zu kurzfristig?

  • Hallo,

    In einem Mietshaus mit zum Beispiel acht Parteien, gibt es einen Aushang einer Handwerksfirma, welche einen Monat vorher einen Termin mit Zeitfenster von 8 Std ankündigt, um z.B. die Heizingsversorgung des Hauses umzustellen und die Themorstate zu erneuern. Alle M

    ieter nehmen sich frei und warten 8 Stunden. Keiner kommt. Nachfrage an die Vermieterin würde so beantwortet werden, dass die Ankündung (von einem Monat) nicht ausreiche, also zu kurzfristig war.


    Monate später vielleicht hinge nun ein Schreiben der Vermieterin (nicht datiert) mit der Ankündigung, dass eine andere Firma diesen Umbau nun unternehme. Der Aushang hinge nun jedoch nur eine Woche vor den Reperarturarbeiten im Hausflur. Also eine enorm kurfristigere Ankündung als davor. Nun jedoch ohne Zeitfenster, nur eine Angabe ab z.B. 7.30 Uhr habe man zur Verfügung zu stehen.


    Sollte man nicht daheim sein, werde man als Mieter für die Kosten aufkommen müssen, die ein weiterer Termin mit sich bringt.


    Wäre das so rechtens von Vermieter Seite? Oder hätte der Miete das Recht auf Terminverschiebung? Einige Mieter wären z.B. im Urlaub und haben diesen Aushang nicht sehen können. Andere Mieter müssten eventuell arbeiten und können diese nicht innerhalb einer Woche umverlegen.

    Dankend für Antworten.

    Nachtrag.

    Es wird noch nicht einmal mitgeteilt, wie die Firma heißt, die die Arbeiten durchführt.


    Verlinkungen entfernt! Nachtrag hinzugefügt

    und einen Beitrag gelöscht.

    Grace

  • Eine Woche ist eher an der unteren Grenze, aber noch vertretbar. Es kommt auch immer darauf an, was gemacht werden muss. Wenn jetzt etwas an der Heizung zu machen ist, kann das ja aufgrund der Temperaturen nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden. Da kann eine Frist von einer Woche durchaus vertretbar sein. Der Vermieter hat u.U. jetzt auch nicht mehr so viel Terminauswahl, um auf absolut jeden Rücksicht zu nehmen. Bei 8 Parteien wird das regelmäßig unmöglich.

    Dass manche Mieter im Urlaub sind und deshalb Aushänge nicht sehen, ist deren Problem. Das betrifft ja auch die Zustellung von Post. Hier hilft es, wenn ein Angehöriger/Freund etc. bei längerer Abwesenheit nachschaut. Man hat ja auch Sorgfaltspflichten, die man nicht einfach 4 Wochen ignorieren darf.

    Wenn man die eigene Anwesenheit nicht organisieren kann, dann sollte man einfach einem Nachbarn, der es schaffen kann, einen Schlüssel überlassen. Damit kann man die Zusatzkosten umgehen. Anscheinend geht es ja um einen Tag und nicht um eine 4-wöchige Sanierung, bei der man jeden Tag anwesend sein soll.

  • Der Vermieter hat den Aushang selbst angefertigt und aufgehängt. Er hängt exakt eine Woche bevor die Arbeiten losgehen.

    Wie schön geschrieben hat der Vermieter bereits eben diesen wichtigen Termin, damals von einer anderen Firma geplant, abgeblasen ohne es den Mietern zu sagen. Begründung: Ankündigung zu kurzfristig.

    Ankündigung hing 6 Wochen im Voraus...

    Es dreht sich also um 7 Tage Information und keine 4 Wochen.

    Beste Grüße

  • Also 7 Tage sind zwar kurzfristig, allerdings sollte man dies in Bezug zu den nötigen Arbeiten sehen.

    Die Frist ist grundsätzlich möglich, wenn auch nicht gerade rücksichtsvoll.

    Welche Arbeiten sollen denn konkret durchgeführt werden?

  • Es kommen neue Thermostate an die Heizungen.

    Es geht in erster Linie um die Widersprüchlichkeit den damals 6 Wochen vorher angekündigten Termin abzusagen, die Mieter jedoch nicht darüber zu informieren. Diese warteten also 8 Std in der Wohnung, haben Arbeit und Termine abgesagt. Nun hängt von Zauberhand ein undatierter Zettel, dass diese arbeiten nun gemacht werden und sie gibt uns nun statt 6 Wochen 1 Woche Zeit, um alles zu regeln. Sollte man nicht da sein, so müsse man selbst für die Kosten aufkommen, die ein weiterer Termin mit sich bringt.

  • Das ist sicherlich kein Verhalten, dass dem friedlichen Miteinander mit den Mietern zutraeglich ist. Aber ich sehe ehrlich gesagt keine Handhabe, etwas dagegen zu unternehmen.

    Ob die Frist von einer Woche tatsaechlich ausreicht, um den Mietern Kosten fuer eine zweite Anfahrt aufzudruecken, wird vom zustaendigen Richter abhaengen. Eine gesetzlich vorgeschriebene Frist gibt es nicht, es muss nur "rechtzeitig" sein. Und das legt halt der Richter aus.

    Das Prozessrisiko traegt allerdings der Vermieter. Er muss sich schliesslich ueberlegen, ob er Euch wegen der Kosten einer zweiten Anfahrt mit ungewissem Ausgang verklagt, wenn tatsaechlich jemand an dem Tag verhindert ist. Einfach nicht da zu sein, obwohl man koennte, halte ich aber fuer fuer keine gute Idee.

    cu

    Guenni

  • Einfach nicht da zu sein, obwohl man koennte, halte ich aber fuer fuer keine gute Idee

    Das stand ja gar nicht zur Debatte.

    Ich bedanke mich bei allen Antworten. Es ist nun eh zu spät. Die Handwerker waren da. Hat nur wieder bestätigt, dass der Vermieter in keinster Weise an einem Austausch und eben einem Miteinander interessiert ist. Ich wäre nie so pingelig, wenn das das einzige Ereignis wäre. Es häuft sich in einer Dreistigkeit und spitzt sich zu. Rattenplage, Balkone marode. Gasboiler rostig und bröckeln. Hausmeisterkosten für keinen Hausmeister. Keine Kontaktdaten außer einer Geschäftsmailadresse. Wir leben eben in einem Stadtteil von welchem man ausgehen könnte, dass es den Mietern egal ist, wie die Wohnung ausschaut und dass sie sicherlich keiner Arbeit nachgehen und man deswegen kurzfristige Termine ohne Zeitspanne verhängen kann. Doch das stimmt natürlich nicht. So einfach ist es eben nie.

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