Hallo,
wir wohnen in einer Mietswohnung in Berlin.
Einer der Rauchmelder in unserer Wohnung produziert in letzter Zeit sehr viele Fehlalarme, ca. 2 x in der Woche, wobei die Abstände dazwischen immer kürzer werden. Vermutlich hängt dies mit dem schwächer werdenden Akku zusammen. Der Akku kann bei diesem Model nicht getauscht werden. Dies habe ich unserem Vermieter mitgeteilt. Er hat mir lediglich den Kontakt des Elektro-Unternehmens mitgeteilt, das den Rauchmelder ursprünglich mal eingebaut hat. Da der vorhandene Rauchmelder aber nicht mein Eigentum ist, kann ich ja schlecht eine Reparatur oder einen Austausch selbst beauftragen, oder?
Im Internet habe ich noch folgendes gefunden:
Auch in Berlin ist der Eigentümer oder Vermieter für den Einbau der Rauchwarnmelder verantwortlich, während die Bewohner oder Mieter der Wohnungen die Wartung übernehmen sollen und damit für die Betriebsbereitschaft der Geräte verantwortlich sein sollen.
Gilt ein Austausch nun als neuer Einbau oder als Wartung? Wer hat die Kosten dafür zu tragen und wer muss den Auftrag erteilen? Gibt es einen Paragraphen oder eine Vorschrift, die ich meinem Vermieter nennen kann?
Der Feuermelder hängt übrigens in unserer Küche, aber um eine Ecke, so das er nicht von Kochdämpfen betroffen ist. Er hängt somit auch auch direkt vor den Türen zu Kinderzimmer und Wohnzimmer. Ist hier ein Rauchmelder überhaupt Vorschrift? Ich frage da in Küchen ja keine hängen müssen, aber in Fluren, die als Rettungsweg dienen. Und unsere Küche ist der einzige Weg, über den wir von Schlaf-, Wohn- und Kinderzimmer aus die Wohnung verlassen können.
Vielen Dank für Eure Hilfe!