Abrechnungsservice Umlage auf Mieter

  • Hallo,

    erstmal danke, dass es ein Forum gibt indem man sich Hilfe suchen kann :).

    Zu meinem Sachverhalt:

    Ich wohne seit 8 Jahren in einer Mietwohnung, nun wurde das Haus verkauft was alles etwas "komisch" ablief.

    Nun bekamen wir die erste Nebenkostenabrechnung des neuen Vermieters und die Betriebskosten für meine Wohnung sind um fast 150€ gestiegen. (Nicht Warmwasser/Heizung)

    Ich habe nun einen Posten: xxxxxxx.Abrechnungsservice, der knapp 500€ insgesamt beträgt und auf alle Mieter umgelegt wurde.

    Meiner Meinung nach ist das nicht rechtens, da wir in der Heizung und Warmwasserkosten"abteilung" schon die Kosten für Verbrauchserfassung und somit die Abrechnung, für den Vermieter? usw enthalten haben. Kann es sein, dass mein Vermieter versucht, den Abrechnungsservice der kompletten Betriebskostenabrechnung umzulegen (was er ja nicht darf). Ich habe noch einen alten Mietvertrag und wie gesagt, dass ist das erste mal, dass dieser Posten auftaucht.

    Ich hoffe ich konnte mich verständlich machen. Man findet leider sehr schlecht Infos zu diesem "Abrechnungsservice", da die Firma xxxxxx, ihre Preise hinter verschlossenen Türen versteckt.

    Für den Sachverhalt sind Firmen-Namen unerheblich

    und aus datenschutzrechtlichen Gründen unerwünscht.

    Gelöscht!

    Grace

  • Wenn XXXXXXX die Heizkosten ermittelt und umlegt ist das in Ordnung. Wenn aber zusätzlich alle anderen Betriebskosten erfasst und umgelegt werden, dann ist das nicht erlaubt. Die übrigen Betriebskosten zu ermitteln und abzurechnen ist Verwaltungsaufwand, der vom Vermieter getragen werden muss.


    Für den Sachverhalt sind Firmen-Namen unerheblich

    und aus datenschutzrechtlichen Gründen unerwünscht.

    Gelöscht!

    Grace

  • In dem Mietvertrag stehen die Standard Dinge drin, hab mich soweit schlau gemacht. Mein Problem ist wie gesagt, Ich vermute es ist eine Doppelberechnung. Es ist nicht aufgelistet wofür der Abrechnungsservice ist unter den Betriebskosten. Aber bei Heizung und Warmwasser sind kosten für das Ablesen usw umgelegt das sind immerhin auch 300 Euro. Ich kann mir z.B. nicht vorstellen, dass der Vermieter vorher, der Rechtsanwalt war, die Kosten selbst getragen hätte, wenn er es umlegen gekonnt hätte.

    @ Köbes ja das weis ich genau das ist ja mein Problem

  • Aber bei Heizung und Warmwasser sind kosten für das Ablesen usw umgelegt das sind immerhin auch 300 Euro.

    Das kann bei der Abrechnungsfirma schon hinkommen. Ich zahle für ein Objekt mit 2 Wohnungen ca. 225 € für den Ablese- und Abrechnungsservice.

    In dem Mietvertrag stehen die Standard Dinge drin

    Die Standartdinge gibt es nicht. Gerade bei einem alten Mietvertrag (wie alt?) kann es sein das darin enthaltene Klauseln nicht mehr wirksam sind.

  • Wieviel muss denn jeder Mieter zahlen? Wenn der Vermieter wechselt kann es gut sein das sich ein wenig was ändert das ist an sich erstmal nicht seltsam..

  • Wieviel muss denn jeder Mieter zahlen?

    Die Kosten der Abrechnung fließen mit in die Gesamtkosten der Heizungsanlage ein. Diese werden dann zu 30 - 50 % nach Wohnfläche und der Rest nach Verbrauch umgelegt. Also kann man nicht wirklich sagen wie hoch der Anteil einzelner Mieter an den Abrechnungskosten ist.

    Wenn der Vermieter wechselt kann es gut sein das sich ein wenig was ändert das ist an sich erstmal nicht seltsam..

    Wenn der Vermieter wechselt ändert sich für den Mieter i. d. R. nur der Name des Vertragspartners und die Bankverbindung wohin er die Miete zahlt.

  • Ich glaube ihr versteht mich nicht richtig. Es geht mir nicht um den Betrag bei der Heizung der ist absolut korrekt kein Problem. Ich habe einen 2ten Posten aufgelistet für einen Abrechnungsservice mit nochmal knapp 50 Euro. Nur um den geht es mir den gab es vorher nicht und ich glaube, dass es die Kosten zum erstellen der kompletten Abrechnung ist, was nicht ok wäre.

  • Ich glaube ihr versteht mich nicht richtig.

    Doch, siehe hierzu Beitrag Nr. 3 von Anitari.

    Die Kosten der Erstellung einer Abrechnung sind umlagefähig (auch wenn dies in den vergangenen Jahren nicht erfolgt ist).

    Ansonsten bist Du hier noch die Antwort schuldig, was zu den Betriebskosten konkret in deinem Vertrag vereinbart ist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Doch, siehe hierzu Beitrag Nr. 3 von Anitari.

    Die Kosten der Erstellung einer Abrechnung sind umlagefähig (auch wenn dies in den vergangenen Jahren nicht erfolgt ist).

    Ansonsten bist Du hier noch die Antwort schuldig, was zu den Betriebskosten konkret in deinem Vertrag vereinbart ist.

    Nein du verstehst es leider nicht Sorry. Die Erstellung der Heizkostenabrechnung ist umlagefähig. Ich rede hier aber die Ganze Zeit von der kompletten Nebenkostenabrechnung, in der bei den Heizkosten/Warmwasserkosten schon die Kosten für die Aufstellung/Ablesung/Abrechnung enthalten sind.

  • Ok, Denkfehler meinerseits.

    Die Erstellung der gesamten Abrechnung ist nicht umlagefähig, da die Verwaltungskosten mit der Miete abgegolten sind.

    Hier die Kosten herausrechnen und einen Widerspruch formulieren.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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