Beiträge von tritratrulala2302

    Doch, siehe hierzu Beitrag Nr. 3 von Anitari.

    Die Kosten der Erstellung einer Abrechnung sind umlagefähig (auch wenn dies in den vergangenen Jahren nicht erfolgt ist).

    Ansonsten bist Du hier noch die Antwort schuldig, was zu den Betriebskosten konkret in deinem Vertrag vereinbart ist.

    Nein du verstehst es leider nicht Sorry. Die Erstellung der Heizkostenabrechnung ist umlagefähig. Ich rede hier aber die Ganze Zeit von der kompletten Nebenkostenabrechnung, in der bei den Heizkosten/Warmwasserkosten schon die Kosten für die Aufstellung/Ablesung/Abrechnung enthalten sind.

    Ich glaube ihr versteht mich nicht richtig. Es geht mir nicht um den Betrag bei der Heizung der ist absolut korrekt kein Problem. Ich habe einen 2ten Posten aufgelistet für einen Abrechnungsservice mit nochmal knapp 50 Euro. Nur um den geht es mir den gab es vorher nicht und ich glaube, dass es die Kosten zum erstellen der kompletten Abrechnung ist, was nicht ok wäre.

    In dem Mietvertrag stehen die Standard Dinge drin, hab mich soweit schlau gemacht. Mein Problem ist wie gesagt, Ich vermute es ist eine Doppelberechnung. Es ist nicht aufgelistet wofür der Abrechnungsservice ist unter den Betriebskosten. Aber bei Heizung und Warmwasser sind kosten für das Ablesen usw umgelegt das sind immerhin auch 300 Euro. Ich kann mir z.B. nicht vorstellen, dass der Vermieter vorher, der Rechtsanwalt war, die Kosten selbst getragen hätte, wenn er es umlegen gekonnt hätte.

    @ Köbes ja das weis ich genau das ist ja mein Problem

    Hallo,

    erstmal danke, dass es ein Forum gibt indem man sich Hilfe suchen kann :).

    Zu meinem Sachverhalt:

    Ich wohne seit 8 Jahren in einer Mietwohnung, nun wurde das Haus verkauft was alles etwas "komisch" ablief.

    Nun bekamen wir die erste Nebenkostenabrechnung des neuen Vermieters und die Betriebskosten für meine Wohnung sind um fast 150€ gestiegen. (Nicht Warmwasser/Heizung)

    Ich habe nun einen Posten: xxxxxxx.Abrechnungsservice, der knapp 500€ insgesamt beträgt und auf alle Mieter umgelegt wurde.

    Meiner Meinung nach ist das nicht rechtens, da wir in der Heizung und Warmwasserkosten"abteilung" schon die Kosten für Verbrauchserfassung und somit die Abrechnung, für den Vermieter? usw enthalten haben. Kann es sein, dass mein Vermieter versucht, den Abrechnungsservice der kompletten Betriebskostenabrechnung umzulegen (was er ja nicht darf). Ich habe noch einen alten Mietvertrag und wie gesagt, dass ist das erste mal, dass dieser Posten auftaucht.

    Ich hoffe ich konnte mich verständlich machen. Man findet leider sehr schlecht Infos zu diesem "Abrechnungsservice", da die Firma xxxxxx, ihre Preise hinter verschlossenen Türen versteckt.

    Für den Sachverhalt sind Firmen-Namen unerheblich

    und aus datenschutzrechtlichen Gründen unerwünscht.

    Gelöscht!

    Grace

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