Mieterhöhung nach Eigentümerwechsel

  • Hallo,

    wir wohnen seit anfang 2015 in unserer Mietwohnung. Laut Mietvertrag bleibt die Miete unverändert bis zum 31.12.2017. (Netto Kalt: 1100€, bei 110m² Wohnfläche (inkl. Balkon) D.h. 10€/m²)

    Vor einem Monat hat unser bisheriger Vermieter die Wohnung an seine Tochter überschrieben. Nun möchte die Tochter einen neuen Mietvertrag (zum 1.1.18) und dort eine Staffelmiete vereinbaren (jährliche Mieterhöhung + 2,5% [die nächsten 10 Jahre lang...])

    Folgenden Fragen stellen sich mir:

    1) Behält der alte Mietvertrag nicht seine Gültigkeit? (Grundsatz: Verkauf bricht nicht Miete)

    2) Ist eine Mieterhöhung grundsätzlich einfach so möglich oder greift hier der Grundsatz, dass eine Mieterhöhung über die ortsübliche Vergleichsmiete nicht erlaubt ist?

    Die ortsübliche Vergleichsmiete liegt bei guter Ausstattung zwischen 7,10 - 9,10€ (Baujahr 1972-1982). Das Gebäude hier ist aber noch älter.


    Vielen Dank!

  • 1) Behält der alte Mietvertrag nicht seine Gültigkeit? (Grundsatz: Verkauf bricht nicht Miete)

    Richtig. Einen neuen mußt Du nicht unterschreiben. So einfach ist das.

    2) Ist eine Mieterhöhung grundsätzlich einfach so möglich oder greift hier der Grundsatz, dass eine Mieterhöhung über die ortsübliche Vergleichsmiete nicht erlaubt ist?

    Bis zu einem gewissen Betrag kann das u. U. möglich sein. Gibt es für den Ort einen qualifizierten Mietspiegel?

  • Bis zu einem gewissen Betrag kann das u. U. möglich sein. Gibt es für den Ort einen qualifizierten Mietspiegel?

    Ja es gibt von der Stadt eine Broschüre "Mietspiegel 2017 der Stadt ...". Hier werden die Spannweiten je nach Baujahr (und Wohnlage) unterschiedlich bewertet:

    Da wir eine gute Wohnlage haben, orientiere ich mich auch nur an dieser Zeile:

    Baujahr €/qm
    bis 1960 5,60-8,60
    1961-1971 6,30-8,30
    1972-1982 7,10-9,10
    1983-1993 7,30-8,80
    1994-2002 keine ausreichenden Daten
    ab 2003 6,20-10,50


    Das genau Baudatum kenne ich nicht; das Haus ist aber definitiv ein Altbau.

    Wir zahlen wie oben geschrieben 10€/m². Was lediglich in Gebäuden ab 2003 üblich wäre.

  • Deshalb will der Vermieter bzw. die Tochter sicherlich auch auf einen neuen Vertrag hinaus, weil ansonsten vermutlich eine Mieterhöhung noch einige Zeit nicht möglich wäre. Den musst du allerdings nicht unterschreiben, egal, was sie dir da noch für evtl. Geschichten auftischen von wegen Name des Vermieters muss angepasst werden, Finanzamt will neuen Vertrag...

    Über die ortsübliche Miete hinaus könnte dennoch erhöht werden, nämlich über eine Modernisierung. Je nachdem, wie da der Zustand des Hauses bzw. der Wohnung ist, wäre evtl. eine Staffelvereinbarung für dich auch nicht so nachteilig, denn dann könnte auch nicht so einfach eine Modernisierungsmieterhöhung gemacht werden. Du müsstest also überlegen, wo du das größere Potential siehst: ist viel am Haus zu modernisieren? Dachdämmung, Heizung, Fassadendämmung... gegen die 2,5%, die du dann auf jeden Fall hättest, wenn du die Änderung unterschreibst.

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