Renovierung bei Auszug?

  • Hallo Community,

    in kürze steht die Übergabe meine Wohnung an meinen Vermieter an. Gestern gab es eine Sichtung der Mieträume auf meinen Wunsch zwecks Reparaturen etc.. Bei der Besichtigung wurde bemängelt, dass die Mieträume sehr farbenfroh gestaltet worden sind, und dies nicht jedem zukünftigen Mieter gefallen könnte. Es wurde dabei belassen, dass die Wänden nicht gestrichen werden müssen, mit den Worten: "sofern die Wohnung vermiet werden kann, andernfalls müsse man sich auf eine Lösung einigen, sprich weiß streichen".

    Bei Einzug wurde jedoch mündlich vereinbahrt, dass die farbige Gestaltung am Ende belassen werden kann, da sich solche Räumlichkeiten wohl besser vermieten lassen, so die Worte des Vermieters (damals.) Nun stehe ich vor dem "Problem", was ist richtig? Mir ist bewusst, dass eine mündliche Vereinbarung nur "Schall und Rauch" ist :(. Die Räumlichkeiten waren zuvor mit Raufasertapape tapeziert und durch den Vormieter minimal geklebt übernommen worden.

    Anbei ein Auszug von meinem Mietvertrag:

    Mietvertrag (Haus und Grund Niedersachen)

    § Beendigung des Mietverhältnisses:

    2. Bei Beendigung des Mietverhältnisse sowie bei seinem Auszug vor Beendigung des Mietverhältnisses oder vor Ablauf einer Räumungsfrist hat der Mieter die Mieträume in einem sauberem Zustand mit allen, auch den von ihm selbst beschaffenen Schlüsseln zurückzugeben.

    Auszug Mietvertrag Schönheitsklauseln

    Bin ich als Mieter verpflichtet die Räumlichkeit wieder auf "Weiß" zu bringen? Ich habe mal gelesen, dass helle farben (bei mir: Flur-orange, Schlafzimmer-hellblau, Wohnzimmer-flieder mit lila) als zumutbar gelten?! Das Arbeitszimmer dagegen mit Bordeaurot ist wohl zu dunkel?!

    Räumlichkeiten:

    Schlafzimmer - hellblau - Fliestapete

    Wohzimmer - flieder/lila - Fliestapete

    Flur - orange - Raufaser wurde gestrichen

    Arbeitszimmer - bordeaurot - Fliestapete

    Ich bin für jede Hilfe sehr dankbar.

  • Hallo,

    ich fürchte da hast du dich verlesen. "helle" Farben, nicht "grelle" Farben.

    Ich kenne die Farbintensität nicht, aber hellblau, orange, flieder und bordeauxrot sind sicher keine Farben, die in die Begriflichkeit der "hellen Farben" passen. Wie ist denn die Farbtiefe, ist das hellblau abgetönt oder wirklich hellblau?

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Vermieter eine pauschale Zusage macht, farbige Wände zu übernehmen, wenn die Wohnung noch nicht einmal gestrichen wurde. Das war wohl eher ein Ausdruck dafür, dass er nicht auf weiß bestehen würde. Darauf kannst du ihn nicht festnageln.

    Wenn es problematisch die Wohnung so zu vermieten, dann wirst du wohl wrklich den Pinsel nochmal schwingen dürfen. Falls es so schön ist, wie du es siehst, werden viele Interessenten die Wohnung gerne so übernehmen.

    Gruß

    H H

  • Die Klausel zu Schönheitsreparaturen braucht hier nicht weiter diskutiert zu werden, denn bei solchen Farbaktionen geht es in den Bereich der Beschädigungen. D.h. auch eine unwirksame Klausel zu Schönheitsreparaturen würde daran nichts ändern.

    Aber anderer Punkt: Du hast die Raufaser entfernt und hast da ja teilweise Vliestapeten mit Muster angebracht. Da ist überstreichen u.U. gar nicht so einfach, denn solche Mustertapete ist i.d.R. nicht überstreichbar bzw. nicht dazu gedacht und entsprechend sieht es aus. Dann wäre es zwar weiß, aber trotzdem nicht unbedingt der vertragsgemäße Zustand. Gab es dazu irgendwelche Absprachen mit dem Vermieter? Evtl. musst du hier also sogar die Tapeten entfernen und die ursprüngliche Raufaser-Tapete (die gut überstreichbar ist) wieder anbringen.

    Zu den Farben:

    M.E. wäre höchstens das Schlafzimmer akzeptabel. Alles andere finde ich viel zu bunt und zu grell. Orange oder flieder können helle, neutrale Farben sein, aber nicht so, wie auf den Bildern. Ich denke auch, dass du hier noch mal den Pinsel schwingen musst, wenn sich niemand findet (woran ich meine Zweifel habe, denn das ist schon sehr eigenwillig, auch die Zusammenstellung und jedes Zimmer der Wohnung ganz anders). Ich denke nicht, dass ein Vermieter das akzeptieren muss.

  • Wie ist denn die Farbtiefe, ist das hellblau abgetönt oder wirklich hellblau?


    Gruß

    H H

    Die Fotos hat mein Computer mir heute morgen gar nicht angezeigt.

    Das sind alles kräftige Farben und die müssen vom Vermieter so nicht akzetiert werden.

    Gruß

    H H

  • Die Räume sehen ja nicht schlecht aus, nur müssen die Farben auch einen Nachmieter gefallen, was meistens nicht der Fall ist. Jeder Mieter hat seine eigene Vorstellung in Farbgestaltung. Zulässig sind halt nur die Farbtöne wie in #5 gezeigt.

    Diese Farbgestaltung kreiert man i.d.R. nur wenn die Wohnung langfristig bewohnt wird. Für kurze Wohnzeiten fast schade für den Aufwand.

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