Hallo Community,
in kürze steht die Übergabe meine Wohnung an meinen Vermieter an. Gestern gab es eine Sichtung der Mieträume auf meinen Wunsch zwecks Reparaturen etc.. Bei der Besichtigung wurde bemängelt, dass die Mieträume sehr farbenfroh gestaltet worden sind, und dies nicht jedem zukünftigen Mieter gefallen könnte. Es wurde dabei belassen, dass die Wänden nicht gestrichen werden müssen, mit den Worten: "sofern die Wohnung vermiet werden kann, andernfalls müsse man sich auf eine Lösung einigen, sprich weiß streichen".
Bei Einzug wurde jedoch mündlich vereinbahrt, dass die farbige Gestaltung am Ende belassen werden kann, da sich solche Räumlichkeiten wohl besser vermieten lassen, so die Worte des Vermieters (damals.) Nun stehe ich vor dem "Problem", was ist richtig? Mir ist bewusst, dass eine mündliche Vereinbarung nur "Schall und Rauch" ist :(. Die Räumlichkeiten waren zuvor mit Raufasertapape tapeziert und durch den Vormieter minimal geklebt übernommen worden.
Anbei ein Auszug von meinem Mietvertrag:
Mietvertrag (Haus und Grund Niedersachen)
§ Beendigung des Mietverhältnisses:
2. Bei Beendigung des Mietverhältnisse sowie bei seinem Auszug vor Beendigung des Mietverhältnisses oder vor Ablauf einer Räumungsfrist hat der Mieter die Mieträume in einem sauberem Zustand mit allen, auch den von ihm selbst beschaffenen Schlüsseln zurückzugeben.
Auszug Mietvertrag Schönheitsklauseln
Bin ich als Mieter verpflichtet die Räumlichkeit wieder auf "Weiß" zu bringen? Ich habe mal gelesen, dass helle farben (bei mir: Flur-orange, Schlafzimmer-hellblau, Wohnzimmer-flieder mit lila) als zumutbar gelten?! Das Arbeitszimmer dagegen mit Bordeaurot ist wohl zu dunkel?!
Räumlichkeiten:
Schlafzimmer - hellblau - Fliestapete
Wohzimmer - flieder/lila - Fliestapete
Flur - orange - Raufaser wurde gestrichen
Arbeitszimmer - bordeaurot - Fliestapete
Ich bin für jede Hilfe sehr dankbar.