Mängelbegehung - VM und deren Anwalt will ständig anderen Termin

  • Erstmal einen lieben Gruss in die Runde,

    folgende Situation:

    VM kennt Mängel seit über drei Jahren; dazu zählt u.a. ein Fensterstock, der von Wespen angenagt ist, die sich in die Dachdämmung eingenistet hatten und sich bis zum Fensterstock durchgefuttert haben, dort das Holz und Silikon angenagt haben bis sie in den Innenraum gelangten.

    Mieterin hat für den 02.08.; 04.08.; 17.08.; 18.08.; etc. Terminvorschläge gemacht, so dass der VM den Schaden nun endlich behebt (ordnungsgemäß informiert ist VM seit mehr als 24 Monaten).

    VM löst darauf hin eine Flut an Schreiben aus, weigert sich grundsätzlich an Donnerstagen und Freitagen zur Begehung zu kommen, will unbedingt von berufstätigem Mieter andere Tage (Montag bis Mittwoch) und droht sofort mit Schadenersatzpflicht des Mieters wenn der nicht spurt. Mieter erkrankt am 16.08.2017, teilt dies der VM (bzw. deren RA) sofort mit und macht am 24.08. an den RA der VM neue Vorschläge, für den 28.08. und 29.08.

    RA des VM antwortet, geht aber auf die Termine nicht ein. Schreibt stattdessen: "Wir teilen mit, dass eine Terminvereinbarung bezgl. der Besichtigung der Mängel über unsere Kanzlei zu erfolgen hat."

    Zwei Tage später, am Samstag, nächstes Schreiben des RA an die Mieterin: die VM könne auch jetzt nicht Erscheinen, da er, der RA "urlaubsbedingt erst wieder Termine ab dem 11.09. wahrnehmen könne.

    1. Kann ich eine Klarstellung verlangen, wer zu einer Mängelbesichtigung in meine WHG kommt (also Vermieterin UND ihr RA)?

    2. Kann ich verlangen, dass ein Handwerker von ihr mitkommt (schlicht damit das alles jetzt mal vorwärts geht und es nicht für den nächsten Termin wieder so ein rumgezappel gibt, bis er steht?)

    3. Muss ich hinnehmen, dass die VM den inzwischen 5.ten Terminvorschlag von mir verschiebt weil ihr RA Urlaub machen muss?

    Für alle Antworten ist dankbar,

    Liza

  • Hallo,

    was erwartest du für Antworten?

    Ja, der Vermieter darf Termin vorschlagen und dabei Donnerstag und Freitag ausklammern.

    Ja, er kann die Termine über seinen Rechtsanwalt machen lassen.

    Ja, du hast das Recht zu erfahren, wer kommt.

    Nein, du kannst nicht bestimmen, dass ein Handwerker dabei sein muss.

    Ja, du musst hinnehmen, dass Terminvorschläge von dir nicht angenommen werden.

    Wenn ich das richtig verstehe hattet ihr ja nach langer Suche einen Termin am 16.08. gefunden, den du dann kurzfristig abgesagt hast. Dann geht die Terminsuche eben von vorne los.

    Mir ist nicht klar, dass wegen so einer Kleinigkeit so ein Aufwand betrieben wird. Da kauft man eine Dose Wespenschaum für 10 Euro oder engagiert einen Kammerjäger für 80 Euro und dann ist die Sache erledigt. Wenn wegen so einer Sache schon ein Rechtsanwalt dabei ist, dann sind die Wespen sicher nicht euer einziges Problem.

    Gruß

    H H

  • Schade, wie aggressiv hier an vielen Stellen Antworten ausfallen

    Der negative Aufwand wird nicht von mir betrieben. Ich warte seit 3 Jahren darau, dass dieses Wespenproblem ausgehoben wird und mache immer wieder neue Vorschläge, von denen mir am 16.08. ein einziger für nachmittags bestätigt wurde wobei das Schreiben so abgeschickt war, dass es mich erst am 16.08. später nachmittag überhaupt erreichte.

    Und ich habe nirgendwo gesagt, dass es nicht auch andere Probleme gäbe, obwohl wir die Miete von Anfang an und seit Jahren mehr als pünktlich zahlen, und sehr ruhige und freundliche Meter sind zickt diese VM weil es ihr nicht in den Kram passt, dass ein Vertrag nicht nur Rechte sondern auch Pflichten bedeutet.

    Darauf wird mit allen möglichen Drangsalierereien reagiert.

    Herzlichen Dank trotzdem, für eine Antwort.

  • RA des VM antwortet, geht aber auf die Termine nicht ein. Schreibt stattdessen: "Wir teilen mit, dass eine Terminvereinbarung bezgl. der Besichtigung der Mängel über unsere Kanzlei zu erfolgen hat."

    Hat der RA mit dem Schreiben auch eine Vollmacht mitgeschickt? Wenn nicht ist nach wie vor der VM Dein Ansprechpartner.

    1. Kann ich eine Klarstellung verlangen, wer zu einer Mängelbesichtigung in meine WHG kommt (also Vermieterin UND ihr RA)?

    2. Kann ich verlangen, dass ein Handwerker von ihr mitkommt (schlicht damit das alles jetzt mal vorwärts geht und es nicht für den nächsten Termin wieder so ein rumgezappel gibt, bis er steht?)

    1. Ja, kannst Du.

    2. Nein.

    obwohl wir die Miete von Anfang an und seit Jahren mehr als pünktlich zahlen, und sehr ruhige und freundliche Meter sind zickt diese VM weil es ihr nicht in den Kram passt, dass ein Vertrag nicht nur Rechte sondern auch Pflichten bedeutet.

    ...mehr als pünktlich, also schon Tage vor Fälligkeit?:S Pünktlich ist genug.

    Rechte und Pflichten sollten beide Vertragspartner beachten und entsprechend handeln. Dazu bedarf es der Kenntnis von den jeweiligen Rechten und Pflichten., daran hapert es gelegentlich ganz gewaltig, und meist auf beiden Seiten..

  • Hat der RA mit dem Schreiben auch eine Vollmacht mitgeschickt? Wenn nicht ist nach wie vor der VM Dein Ansprechpartner.

    Hallo,

    toller Tipp. Mit diesem Vollmachtsformalismus kann man die Gegenseite nochmal richtig auf die Zinne bringen. Das wird sicher helfen das Problem zu lösen.

    Mal im Ernst, die Vollmachtskeule holt man raus, wenn man sich in einem Rechtsstreit befindet und nicht weil man sofort beweisen will, wie viel cleverer man ist, als die Gegenseite. In diesem Fall scheint klar zu sein, dass der Rechtsanwalt mit/für den Vermieter arbeitet, warum schon jetzt mit der Vollmacht kommen. Das Argument kann man später vielleicht noch brauchen, wenn es wirklich hart auf hart kommt.

    Gruß

    H H

  • Hallo Lizza,

    du musst nicht mit dem RA kommunizieren. Wenn dieser auch nicht zur Problemlösung beiträgt, ist es auch nicht sinnvoll mit ihm zu reden.

    Wenn mit dem RA keine Terminvereinbarung sinnvoll möglich ist, dann den Vermieter schriftlich und nachweisbar* den Mangel noch einmal melden, 3 Temine anbieten und Frist binnen 14 Tagen setzen. Für den Fall dass es dann immer noch nicht weitergeht, Ankündigen dass du einen Anwalt beauftragen wirst zu Ihren Lasten, da sich dann in Verzug befindet und die Schäden im Zuge der Selbstvornahme beheben lassen wirst und die Kosten mit der Miete aufrechnest.

    Idealerweise schließt du für die Zukunft mit dieser hochkompeteten VM eine Rechtschutzversicherung für Mietrecht ab. Ich hoffe Sie wohnt nicht im gleichen Haus?

    *nachweislich heist Versand durch Postzustellungsurkunde- kostet um die 13€

    http://www.kanzlei-hoetz.de/Auftrag%20zur%…0die%20Post.pdf

  • toller Tipp. Mit diesem Vollmachtsformalismus kann man die Gegenseite nochmal richtig auf die Zinne bringen. Das wird sicher helfen das Problem zu lösen.

    Eine Anwaltsvollmacht dient in der Regel dazu, Sie gerichtlich oder außergerichtlich in einer Sache zu vertreten. Die Anwaltsvollmacht legitimiert Ihren Rechtsanwalt, in Ihrem Namen für Sie tätig zu werden, Verhandlungen zu führen, Geld zu empfangen und vieles mehr. Die Anwaltsvollmacht ist exakt umrissen, was die Befugnisse Ihres Anwalts

  • Eine Anwaltsvollmacht dient in der Regel dazu, Sie gerichtlich oder außergerichtlich in einer Sache zu vertreten. Die Anwaltsvollmacht legitimiert Ihren Rechtsanwalt, in Ihrem Namen für Sie tätig zu werden, Verhandlungen zu führen, Geld zu empfangen und vieles mehr. Die Anwaltsvollmacht ist exakt umrissen, was die Befugnisse Ihres Anwalts

    Herr, wirf Hirn herunter!

    Es ging doch nicht darum, was eine Vollmacht ist (hast du übrigens schön aus dem Internet abgeschrieben und nur ein Wort am Ende vergessen, Note 2+).

    Es ging darum, dass man es oft nicht zielgerichtet ist, die Vollmacht zu früh zu fordern. Eine evtl. fehlende Vollmacht könnte in einem später einsetzenden, richtigen Richtstreit durchaus noch hilfreich sein.

    Nimm dir ein Beispiel an Akkarin, der gibt wenigstens vernüftige Hinweise und nicht nur irgendwelchen aus dem Internet abgetippten Rechtsphrasen.

    Gruß

    H H

  • Das tut der VM leider. Wir sind ein vier Parteienhaus mit VM im EG ....

    Solange es noch mehr Parteien gibt, ist es nicht so tragisch (bezogen auf mietrechtliche Fragen). Denn in einem 2-Familienhaus, in dem der Vermieter eine Wohnung bewohnt, gibt es so gut wie keinen Mieterschutz. Sprich, er könnte einfach ohne Angabe von Gründen das Mietverhältnis kündigen. Wenn es 4 Parteien sind, dann ist das hinfällig.

  • Solange es noch mehr Parteien gibt, ist es nicht so tragisch

    Das ist ganz furchtbar tragisch für die eigene Wohnsituation, wenn du eine Dumpfbacke im Haus hast, die sich aufführt wie dein Gott, dein Herr, dein Vermieter und man plant, den Kniefall mit anschließendem Ringkuss zu verweigern.

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