Erstmal einen lieben Gruss in die Runde,
folgende Situation:
VM kennt Mängel seit über drei Jahren; dazu zählt u.a. ein Fensterstock, der von Wespen angenagt ist, die sich in die Dachdämmung eingenistet hatten und sich bis zum Fensterstock durchgefuttert haben, dort das Holz und Silikon angenagt haben bis sie in den Innenraum gelangten.
Mieterin hat für den 02.08.; 04.08.; 17.08.; 18.08.; etc. Terminvorschläge gemacht, so dass der VM den Schaden nun endlich behebt (ordnungsgemäß informiert ist VM seit mehr als 24 Monaten).
VM löst darauf hin eine Flut an Schreiben aus, weigert sich grundsätzlich an Donnerstagen und Freitagen zur Begehung zu kommen, will unbedingt von berufstätigem Mieter andere Tage (Montag bis Mittwoch) und droht sofort mit Schadenersatzpflicht des Mieters wenn der nicht spurt. Mieter erkrankt am 16.08.2017, teilt dies der VM (bzw. deren RA) sofort mit und macht am 24.08. an den RA der VM neue Vorschläge, für den 28.08. und 29.08.
RA des VM antwortet, geht aber auf die Termine nicht ein. Schreibt stattdessen: "Wir teilen mit, dass eine Terminvereinbarung bezgl. der Besichtigung der Mängel über unsere Kanzlei zu erfolgen hat."
Zwei Tage später, am Samstag, nächstes Schreiben des RA an die Mieterin: die VM könne auch jetzt nicht Erscheinen, da er, der RA "urlaubsbedingt erst wieder Termine ab dem 11.09. wahrnehmen könne.
1. Kann ich eine Klarstellung verlangen, wer zu einer Mängelbesichtigung in meine WHG kommt (also Vermieterin UND ihr RA)?
2. Kann ich verlangen, dass ein Handwerker von ihr mitkommt (schlicht damit das alles jetzt mal vorwärts geht und es nicht für den nächsten Termin wieder so ein rumgezappel gibt, bis er steht?)
3. Muss ich hinnehmen, dass die VM den inzwischen 5.ten Terminvorschlag von mir verschiebt weil ihr RA Urlaub machen muss?
Für alle Antworten ist dankbar,
Liza