Hohe Müllkosten in Betriebskostenabrechnung / Darf das alles umgelegt werden?

  • Hallo liebe Mietrechtler,

    ich habe schon recht viel zu dem Thema Betriebskostenabrechnung gelesen, jedoch konnte ich noch nicht alle Fragen klären und hoffe nun hier auf Hilfe. Mein Vermieter ist leider auch sehr umkommunikativ (Fragen werden telefonisch nicht beantwortet, sondern postalisch und dann auch nur oberflächlich.)

    Meine Fragen drehen sich um das Thema Müllkosten.
    Mein Vermieter rechnet unter Müllkosten diverse Positionen ab. Darunter Grundgebühren, Müllgebühren für die Tonnen, Müllgebühren für Transportkosten, Sperrmüll.

    Meine Fragen:
    1. Dürfen die Grundgebühren anhand der Wohneinheiten umgelegt werden? Im Mietvertrag steht dazu kein Hinweis, sondern nur, dass die Betriebskosten im allgemeinen über die QM-Anzahl umgelegt werden. Aus meiner Sicht ist das nicht verursachungsgerecht. Kann ich das anfechten?

    2. Dürfen Kosten für "Raus- und Reinstellen von Müllbehältern, Kontrolle Müllvolumen, Pflege Müllplatz" (Zitat Vermieter) abgerechnet werden? Es ist so, dass wir einen Müllcontainerplatz direkt hinterm Haus haben. Die Mieter übernehmen hier das Rausstellen nicht, eine Firma oder den Hausmeister (den ich ohnehin noch nie gesehen habe) habe ich noch nicht gesehen. Hausmeisterkosten sind separat aufgeführt und entsprechen auch dem Betriebskostenspiegel.

    Zur Ergänzung: Wir haben ebenfalls Gewerbe mit im Haus, falls relevant.

    Meine Nachzahlung ist zwar nicht sehr groß, das aber auch nur, weil ich letztes Jahr erst eingezogen bin. Für das gesamte Jahr müsste ich sonst über 300 € nachzahlen und das stinkt mir gewaltig (vor allem wenn ich an dieses Jahr denke...).

    Ich würde mich sehr über Hilfe freuen. :)

    Danke!
    Tini

  • Zitat

    1. Dürfen die Grundgebühren anhand der Wohneinheiten umgelegt werden? Im Mietvertrag steht dazu kein Hinweis, sondern nur, dass die Betriebskosten im allgemeinen über die QM-Anzahl umgelegt werden. Aus meiner Sicht ist das nicht verursachungsgerecht. Kann ich das anfechten?

    Können Betriebskosten nicht nach nach erfasstem Verbrauch oder erfasster Verursachung umgelegt werden muß der Vermieter nach der Wohnfläche abrechnen.

    Zitat

    2. Dürfen Kosten für "Raus- und Reinstellen von Müllbehältern, Kontrolle Müllvolumen, Pflege Müllplatz" (Zitat Vermieter) abgerechnet werden?

    Das sind typische Hausmeisterkosten und dürfen abgerechnet werden.

    Zitat

    Zur Ergänzung: Wir haben ebenfalls Gewerbe mit im Haus, falls relevant.

    Teilweise. Vor allem aber bei Grundsteuer und Versicherungen. Bei Müllgebühren wenn es eine Gewerbe ist wo im Verhältnis zu Wohnungen mehr Müll anfällt.

    Zitat

    Meine Nachzahlung ist zwar nicht sehr groß, das aber auch nur, weil ich letztes Jahr erst eingezogen bin. Für das gesamte Jahr müsste ich sonst über 300 € nachzahlen und das stinkt mir gewaltig

    Du kannst die Nachzahlung für wenige Monate nicht auf den gesamten Abrechnungszeitraum hochrechnen.

    Wann war denn Mietbeginn?

    Wie groß die Wohnfläche?

    Wie hoch die monatlichen Vorauszahlungen?

    Was ist alles darin enthalten?

    sind auch Heiz- und Warmwasserkosten dabei?

  • Vielen Dank für die Antworten.

    Zitat

    Können Betriebskosten nicht nach nach erfasstem Verbrauch oder erfasster Verursachung umgelegt werden muß der Vermieter nach der Wohnfläche abrechnen.


    Hast du dafür einen Paragraphen für mich?

    Zitat

    Das sind typische Hausmeisterkosten und dürfen abgerechnet werden.


    Es werden ja aber zusätzlich auch noch Hausmeisterkosten abgerechnet. Kann das sein? Für das Müllrausstellen werden 600€ über alle Mieter pro Monat abgerechnet. Hausmeisterkosten kommt dann noch on top.


    Zitat

    Das sind typische Hausmeisterkosten und dürfen abgerechnet werden.


    Warum kann ich das nicht? Abgesehen von den Heizkosten (die in einem anderen Teil der Abrechnung enthalten sind), sind das doch alles Summen, die pauschal über die Mietdauer und QM-Anzahl auf die Mieter verteilt wird. Es sind keine verbrauchsabhängigen Kosten enthalten (abgesehen von den Heizkosten, die wie gesagt in einem anderen Teil enthalten sind und nicht zu hoch sind.)
    Möglich, dass auch die Vorauszahlungen zu niedrig angesetzt sind. Fakt ist aber, dass die Müllkosten den Betriebskostenspiegel deutlich überschreiten.

  • Für das gesamte Jahr müsste ich sonst über 300 € nachzahlen und das stinkt mir gewaltig


    Hallo tini, die 300€ sind relativ und besitzen keinerlei Aussagekraft. Sie ergeben sich automatisch aus der Differenz zw. Gesamt-Betriebskosten und den geleisteten Vorauszahlungen.

  • Gewerbemüll ist bei uns deutlich teurer als Haushaltsmüll. Deshalb würde ich hier Einsicht in die Rechnungen verlangen und prüfen, ob das bei euch auch der Fall ist. Ggf. sieht man das auch online, wenn man beim zuständigen Abfallunternehmen schaut. Wenn da für Gewerbe höhere Kosten anfallen, dann muss das entsprechend berücksichtigt werden.

  • Wir haben ebenfalls Gewerbe mit im Haus, falls relevant.


    Ja, ist es, denn der VM hat auf Verlangen dem M die der Bertriebskostenabrechnung zugrunde liegenden (Original-)Belege zur Einsicht vorzulegen.

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