Hallo liebe Mietrechtler,
ich habe schon recht viel zu dem Thema Betriebskostenabrechnung gelesen, jedoch konnte ich noch nicht alle Fragen klären und hoffe nun hier auf Hilfe. Mein Vermieter ist leider auch sehr umkommunikativ (Fragen werden telefonisch nicht beantwortet, sondern postalisch und dann auch nur oberflächlich.)
Meine Fragen drehen sich um das Thema Müllkosten.
Mein Vermieter rechnet unter Müllkosten diverse Positionen ab. Darunter Grundgebühren, Müllgebühren für die Tonnen, Müllgebühren für Transportkosten, Sperrmüll.
Meine Fragen:
1. Dürfen die Grundgebühren anhand der Wohneinheiten umgelegt werden? Im Mietvertrag steht dazu kein Hinweis, sondern nur, dass die Betriebskosten im allgemeinen über die QM-Anzahl umgelegt werden. Aus meiner Sicht ist das nicht verursachungsgerecht. Kann ich das anfechten?
2. Dürfen Kosten für "Raus- und Reinstellen von Müllbehältern, Kontrolle Müllvolumen, Pflege Müllplatz" (Zitat Vermieter) abgerechnet werden? Es ist so, dass wir einen Müllcontainerplatz direkt hinterm Haus haben. Die Mieter übernehmen hier das Rausstellen nicht, eine Firma oder den Hausmeister (den ich ohnehin noch nie gesehen habe) habe ich noch nicht gesehen. Hausmeisterkosten sind separat aufgeführt und entsprechen auch dem Betriebskostenspiegel.
Zur Ergänzung: Wir haben ebenfalls Gewerbe mit im Haus, falls relevant.
Meine Nachzahlung ist zwar nicht sehr groß, das aber auch nur, weil ich letztes Jahr erst eingezogen bin. Für das gesamte Jahr müsste ich sonst über 300 € nachzahlen und das stinkt mir gewaltig (vor allem wenn ich an dieses Jahr denke...).
Ich würde mich sehr über Hilfe freuen. ![]()
Danke!
Tini