Vielen Dank für die Antworten.
ZitatKönnen Betriebskosten nicht nach nach erfasstem Verbrauch oder erfasster Verursachung umgelegt werden muß der Vermieter nach der Wohnfläche abrechnen.
Hast du dafür einen Paragraphen für mich?
ZitatDas sind typische Hausmeisterkosten und dürfen abgerechnet werden.
Es werden ja aber zusätzlich auch noch Hausmeisterkosten abgerechnet. Kann das sein? Für das Müllrausstellen werden 600€ über alle Mieter pro Monat abgerechnet. Hausmeisterkosten kommt dann noch on top.
ZitatDas sind typische Hausmeisterkosten und dürfen abgerechnet werden.
Warum kann ich das nicht? Abgesehen von den Heizkosten (die in einem anderen Teil der Abrechnung enthalten sind), sind das doch alles Summen, die pauschal über die Mietdauer und QM-Anzahl auf die Mieter verteilt wird. Es sind keine verbrauchsabhängigen Kosten enthalten (abgesehen von den Heizkosten, die wie gesagt in einem anderen Teil enthalten sind und nicht zu hoch sind.)
Möglich, dass auch die Vorauszahlungen zu niedrig angesetzt sind. Fakt ist aber, dass die Müllkosten den Betriebskostenspiegel deutlich überschreiten.