Hausverkauf / Familie / Mietvertrag

  • Guten Tag,

    in der Hoffnung das mir jemand helfen kann folgender Sachbestand:

    Nach dem Tod meiner Großmutter habe ich zusammen mit meinem Lebensgefährten Ihre Wohnung bezogen. Die Wohnung gehört zu einem 3 Parteien Haus welches daraufhin an meinen Vater und Onkel vererbt worden ist. Zu diesem Zeitpunkt war klar abgesprochen, dass das Haus nicht verkauft wird.

    Heute - 1Jahr - später möchte mein Onkel das Haus verkaufen, eine Auszahlung des Betrags, ist auf Grund der Höhe, leider weder für mich noch für meine Eltern eine Option.

    Wir haben damals keinen Mitvertrag erstellt. Miete/NK werden aber natürlich trotzdem Monatlich überwiesen.
    Momentan erfasst mich Panik – was kann hier weiter passieren? Habe ich auch ohne einen Mietvertrag Rechte?

    Oder ist das Haus vielleicht mehr Wert wenn die „Hauptwohnung/ EG“ beim Verkauf leer steht und ich könnte vielleicht so eine Vereinbarung mit meinem Onkel finden bei der ich nicht wieder mit Minus rechnen muss?

    Nach 2 Umzügen + Renovierungen in den letzten 2 Jahren (von Dach zu EG in angesprochenem Haus) sitzt das Geld leider nicht gerade locker und bekanntlich ist ein Umzug nicht gerade Kostengünstig..

    Vorab danke für die Antworten

    Grüße
    Julia

  • Ein Verkauf des Hauses ist nicht zu verhindern, da spielt es überhaupt keine Rolle, ob ihr nun einen schriftlichen Mietvertrag habt oder nicht. Ihr habt aber auf jeden Fall einen mündlichen Mietvertrag und habt den kompletten Schutz als Mieter durch die Mietrechtsgesetze.

    Wenn der neue Eigentümer des Hauses selbst einziehen möchte, kann er nach erfolgtem Verkauf und Eintrag im Grundbuch eine Wohnung für sich beanspruchen. Hier ist auf jedem Fall Eigenbedarf vorhanden.

  • Habe ich auch ohne einen Mietvertrag Rechte?

    Du hast einen Mietvertrag. Einen wirksamen mündlichen. Es gelten automatisch die gesetzlichen Bestimmungen und der Mieterschutz.

  • Hallo Julia,
    da Du legal in diesem Haus wohnst und auch Miete zahlst, hast Du (zumindest) einen mündlichen Mietvertrag, welcher aber nicht unbedingt "schlechter" als ein schriftlicher MV sein muss. Du kannst natürlich mit dem jetzigen VM einen schriftlichen MV abschliessen.

  • Ein Verkauf des Hauses ist nicht zu verhindern, da spielt es überhaupt keine Rolle, ob ihr nun einen schriftlichen Mietvertrag habt oder nicht. Ihr habt aber auf jeden Fall einen mündlichen Mietvertrag und habt den kompletten Schutz als Mieter durch die Mietrechtsgesetze.

    Wenn der neue Eigentümer des Hauses selbst einziehen möchte, kann er nach erfolgtem Verkauf und Eintrag im Grundbuch eine Wohnung für sich beanspruchen. Hier ist auf jedem Fall Eigenbedarf vorhanden.


    Hallo,

    der Verkauf ist nicht zu verhindern, allerdings muss ihr ihn auch nicht unterstützen.

    Zuersteinmal müsst ihr den Erbschein haben und alle gleichberechtigt ins Grundbuch eingetragen werden. Wenn einer von euch dann sagt, er wolle nicht verkaufen, muss dein Onkel vor dem Amtsgericht die Aufhebund der Gemainschaft beantragen, was zu einer Zwangsversteigerung führt. Nach Verfahrenseröffnung wird ein Gutachten in Auftrag gegeben und dann der Versteigerungstermin angesetzt. Da gehen Jahre ins Land.

    Dann kommt dazu, dass du den Gutachter nicht in die Wohnung lassen musst. Gleichzeitig machst du jedem Interessenten klar, dass du nicht ausziehen willst. Mache den Deal so unatraktiv wie es irgend geht. Mit Glück können du und dein Vater den Teil deines Onkles so günstig ersteigern.

    Alternative ist, das Haus in 3 Eigentumswohnungen aufzuteilen und jedem eine davon zuzuteilen (evtl. mit Wertausgleich) Dann kann dein Onkel seine Wohnung auch deparat verkaufen. Aber auch das dauert ewig. Abgeschlossenheitsbescheinigung, Teilungserklärung, Eintragung ins Grundbuch.

    Du brauchst dir mittelfristig also wenig Sorgen machen, dass du ausziehen musst. Und selbst wenn das Haus irgendwann verkauft wird, hast du einen gültigen Mietvertrag.

    Gruß
    H H

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