Die alte Balkontür, bestehend aus einem festem Teil und einer Schiebetür wird ausgetauscht. Aber aus Kostengründen wird statt einer Schiebetür neben dem festen Teil eine zweiteilige Schwenktür eingebaut. Muss der Mieter das akzeptieren? Schließlich hat er die Wohnung mit einer Schiebetür gemietet.
Gruß Mitchelangelo