Falsche Balkontür eingebaut

  • Die alte Balkontür, bestehend aus einem festem Teil und einer Schiebetür wird ausgetauscht. Aber aus Kostengründen wird statt einer Schiebetür neben dem festen Teil eine zweiteilige Schwenktür eingebaut. Muss der Mieter das akzeptieren? Schließlich hat er die Wohnung mit einer Schiebetür gemietet.

    Gruß Mitchelangelo

  • Zitat

    Muss der Mieter das akzeptieren?

    Ich denke, ja.
    Es sei denn, die Schiebetür ist ausdrücklich im Vertrag/Protokoll vereinbart.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die alte Balkontür, bestehend aus einem festem Teil und einer Schiebetür wird ausgetauscht. Aber aus Kostengründen wird statt einer Schiebetür neben dem festen Teil eine zweiteilige Schwenktür eingebaut. Muss der Mieter das akzeptieren? Schließlich hat er die Wohnung mit einer Schiebetür gemietet.

    Gruß Mitchelangelo

    Hallo,

    durch eine Balkontür muss man auf den Balkon gelangen. Wenn eine Schiebetür nicht ausdrücklich vereinbart wurde, ist eine Tür eine Tür.

    Unglaublich, dieses Anspruchsdenken.

    Gruß
    H H

  • Hallo Benny, der Vermieter hat sich dazu noch gar nicht geäußert. Das gesamte Element samt Tür wurde heute erst ausgetauscht.
    Um zu verdeutlichen was ich meine, habe ich ein Bild von dem neuen Element gemacht. Die neue Tür in dem Element ist Zweiflügig, jedoch ist es nicht ratsam den linken Teil zu öffnen da die Tür dann mit der Scheibe gegen den Heizkörper knallt und die Scheibe kaputt gehen würde. Also eine reine Fehlplanung in meinen Augen. Um sich vorzustellen wie es zuvor aussah, ganz einfach, es waren 2 Große Teile und jetzt sind es ein großes und zwei kleine. Man muss sich also nur das dicke Mittelteil weg denken, so sah es zuvor aus. Der Fensterbauer war auch irritiert dass nun keine Schiebetür mehr eingebaut wurde, da eine Schiebetür die Wohnqualität erhöht und diese quasi jetzt nicht mehr gegeben ist.

    Gruß Mitchelangelo

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  • Hallo,

    durch eine Balkontür muss man auf den Balkon gelangen. Wenn eine Schiebetür nicht ausdrücklich vereinbart wurde, ist eine Tür eine Tür.

    Unglaublich, dieses Anspruchsdenken.

    Gruß
    H H

    Ich bin mir ziemlich sicher dass es mein Recht und kein Anspruchsdenken ist. Dazu habe ich folgendes Beispiel gefunden...

    "Muss der Vermieter altersbedingt den Fliesenbelag auf dem Balkon erneuern, kann er wählen, ob er den bisherigen Standard beibehält, entscheidet sich der Vermieter für neue moderne und meist teurere Fliesen, die erheblich über der Qualität der alten Fliesen liegen, kann eine modernisierende Instandhaltung vorliegen...."

    Der Vermieter kann also nur zwischen Standard und "besser als Standard" wählen. Da die Schiebetür zur Standardausstattung gehört muss er meines Erachten nach auch wieder eine Schiebetür einbauen.

  • Ich bin mir ziemlich sicher dass es mein Recht und kein Anspruchsdenken ist. Dazu habe ich folgendes Beispiel gefunden...

    "Muss der Vermieter altersbedingt den Fliesenbelag auf dem Balkon erneuern, kann er wählen, ob er den bisherigen Standard beibehält, entscheidet sich der Vermieter für neue moderne und meist teurere Fliesen, die erheblich über der Qualität der alten Fliesen liegen, kann eine modernisierende Instandhaltung vorliegen...."

    Der Vermieter kann also nur zwischen Standard und "besser als Standard" wählen. Da die Schiebetür zur Standardausstattung gehört muss er meines Erachten nach auch wieder eine Schiebetür einbauen.

    Wenn du der Meinung bist, ist das ja Ok. Man sollte sich dann nur vorher überlegen wie man jemand anderem erklären möchte, warum eine Schiebetür grundsätzlich einen besseren Standard darstellt, als eine zweiflüglige Tür? Das kann ich mir jedenfalls nicht erklären. Normalerweise zeigt sich er Standart einer Tür an Dingen wie Dämmung usw, und nicht dadurch wie sie öffnet?

  • . Die neue Tür in dem Element ist Zweiflügig, jedoch ist es nicht ratsam den linken Teil zu öffnen da die Tür dann mit der Scheibe gegen den Heizkörper knallt und die Scheibe kaputt gehen würde.

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    Schon mal was von Türstopper gehört?

  • Wenn du der Meinung bist, ist das ja Ok. Man sollte sich dann nur vorher überlegen wie man jemand anderem erklären möchte, warum eine Schiebetür grundsätzlich einen besseren Standard darstellt, als eine zweiflüglige Tür? Das kann ich mir jedenfalls nicht erklären. Normalerweise zeigt sich er Standart einer Tür an Dingen wie Dämmung usw, und nicht dadurch wie sie öffnet?

    Weil die Schiebetür fast unsichtbar vor dem festen Teil verschwindet, weil der Lichteinlass größer ist, weil die Handhabung deutlich weniger Aufwand benötigt, weil die Schiebetür nicht zuknallen oder aufknallen kann, weil die Schiebetür nicht auf und zu schwenkt, benötigt sie keinen (Schwenk)Raum, der frei bleiben muss, weil ich eine große und Schiebetür kippen kann und dadurch in der Kippfunktion deutlich schneller die Raumluft ausgetauscht wird. Bei der neuen Tür lässt sich nur das linke Teil kippen. Bei der Dichtigkeit und Wärmedämmung gibt es keine Nachteile. Aber stell dir mal vor du mietest eine Wohnung in der im Wohnzimmer ein hochwertiger Marmorboden verlegt ist. Du bezahlst dementsprechend auch eventuell eine höhere Miete. Nun muss aufgrund eines Wasserschaden der ganze Boden raus gerissen werden, der Vermieter denkt aber nicht dran einen neuen teuren Marmorboden aus Kostengründen verlegen zu lassen, statt dessen gibt es Null-Acht-Fünfzehn Fließen aus dem Baumarkt....was machst du dann? ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Mitchelangelo (19. Mai 2017 um 09:54)

  • Weil die Schiebetür fast unsichtbar vor dem festen Teil verschwindet, weil der Lichteinlass größer ist, weil die Handhabung deutlich weniger Aufwand benötigt, weil die Schiebetür nicht zuknallen oder aufknallen kann, weil die Schiebetür nicht auf und zu schwenkt, benötigt sie keinen (Schwenk)Raum, der frei bleiben muss....

    Sorry, im mietrechlichen Sinne halte ich das schlicht für Unsinn, und für eine recht eigenwillige Interpretation.

  • Sorry, im mietrechlichen Sinne halte ich das schlicht für Unsinn, und für eine recht eigenwillige Interpretation.

    Das ist keine eigenwillige Interpretation, das kann man alles im Web nach lesen. Kannst du mir einen Grund nennen warum der Vermieter keine Schiebetür hat einbauen lassen außer das er dadurch Geld spart. Warum haben die anderen Wohnungen Schiebetüren (ehemaliger Eigentümer) und ich keine (neuer Eigentümer).

  • Das ist keine eigenwillige Interpretation, das kann man alles im Web nach lesen. Kannst du mir einen Grund nennen warum der Vermieter keine Schiebetür hat einbauen lassen außer das er dadurch Geld spart. Warum haben die anderen Wohnungen Schiebetüren (ehemaliger Eigentümer) und ich keine (neuer Eigentümer).

    Die Frage die du dir stellen musst wäre eigentlich, "Wieviel Mietminderung kann ich für den Tausch von einer Schiebetür in ein zweiflüglige Tür Verlangen"
    Antwort: Meiner Meinung nach null. Damit ist eigentlich alles ander Beantwortet. Im Sinne des Mietrechts jedenfalls ist ein Tür eine Tür, wenn Sie auch als solche nutzbar ist.

  • Jaja, ich klopf mir mitten ins Parkett einen Türstopper, male den Rot/Weiss an damit man nicht drüber stolpert :D

    1. Das wäre wohl eher Vermietersache.
    2. Soll ich dir wirklich ernsthaft erklären, wo man einen Türstopper sinnvoll montiert?

  • Die Frage die du dir stellen musst wäre eigentlich, "Wieviel Mietminderung kann ich für den Tausch von einer Schiebetür in ein zweiflüglige Tür Verlangen"
    Antwort: Meiner Meinung nach null. Damit ist eigentlich alles ander Beantwortet. Im Sinne des Mietrechts jedenfalls ist ein Tür eine Tür, wenn Sie auch als solche nutzbar ist.

    Nein, mir geht es nicht um eine Mietminderung, mir geht es darum dass ich eine Schiebetür hatte und nur weil der Vermieter offensichtlich sparen will mir eine Flügeltür einbaut.

    Im Sinne des Mietrecht ist ein Fußboden ein Fußboden, also Marmor raus und den Estrich zumindest im gleichen Farbton wie der Marmor war streichen...Fußboden ist Fußboden, oder doch nicht? ;)

  • Nein, mir geht es nicht um eine Mietminderung, mir geht es darum dass ich eine Schiebetür hatte und nur weil der Vermieter offensichtlich sparen will mir eine Flügeltür einbaut.

    Im Sinne des Mietrecht ist ein Fußboden ein Fußboden, also Marmor raus und den Estrich zumindest im gleichen Farbton wie der Marmor war streichen...Fußboden ist Fußboden, oder doch nicht? ;)


    Die Frage ob ein zweiflüglige Tür eine Wohnwertminderung darstellt ist aber letzen endes die Frage danach was du für Ansprüche hast, bzw. was du evtl. durchsetzen kannst.
    Das das für dich subjektiv eine Verschlechterung darstellt, verstehe ich, objektiv kann ich dem ehrlich gesagt nicht so ganz folgen. Und ob das den Vermieter nun mehr oder weniger gekostet hat, ist 1. fraglich, und geht dich 2. eh nichts an, und ist 3. für den Sachverhalt höchstens nebensächlich, oder würde es was ändern, wenn die neue Tür sogar teurer gewesen wäre?

  • Als erstes sollte man vielleicht mal den Vermieter fragen, wie es zu der Türe kommt. Vielleicht ist das ja auch ein Fehler des Fensterbauers?

    Offenbar handelt es sich um eine Eigentumswohnung, die da vermietet wurde. In dem Fall wäre auch interessant, ob der Vermieter denn überhaupt die Genehmigung der Eigentümergemeinschaft hatte, diese abweichende Tür einzubauen? Auch wenn man kein Miteigentümer ist, kann man ja den Verwalter der WEG mal fragen, ob das eigentlich so abgesegnet worden ist. Das wäre nämlich ziemlich überraschend, normalerweise legen WEGs Wert auf ein einheitliches Erscheinungsbild der Anlage.

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