Als erstes sollte man vielleicht mal den Vermieter fragen, wie es zu der Türe kommt. Vielleicht ist das ja auch ein Fehler des Fensterbauers?
Offenbar handelt es sich um eine Eigentumswohnung, die da vermietet wurde. In dem Fall wäre auch interessant, ob der Vermieter denn überhaupt die Genehmigung der Eigentümergemeinschaft hatte, diese abweichende Tür einzubauen? Auch wenn man kein Miteigentümer ist, kann man ja den Verwalter der WEG mal fragen, ob das eigentlich so abgesegnet worden ist. Das wäre nämlich ziemlich überraschend, normalerweise legen WEGs Wert auf ein einheitliches Erscheinungsbild der Anlage.