Die Frage die du dir stellen musst wäre eigentlich, "Wieviel Mietminderung kann ich für den Tausch von einer Schiebetür in ein zweiflüglige Tür Verlangen"
Antwort: Meiner Meinung nach null. Damit ist eigentlich alles ander Beantwortet. Im Sinne des Mietrechts jedenfalls ist ein Tür eine Tür, wenn Sie auch als solche nutzbar ist.
Nein, mir geht es nicht um eine Mietminderung, mir geht es darum dass ich eine Schiebetür hatte und nur weil der Vermieter offensichtlich sparen will mir eine Flügeltür einbaut.
Im Sinne des Mietrecht ist ein Fußboden ein Fußboden, also Marmor raus und den Estrich zumindest im gleichen Farbton wie der Marmor war streichen...Fußboden ist Fußboden, oder doch nicht? ![]()