Staffelmiete soll verlängert werden

  • Hallo,

    Ich habe folgende Situation:

    Am 08.01.14 habe ich ein Mietvertrag abgeschlossen, in der eine Freundin und Ich als WG die Wohnung in Anspruch nehmen.
    Es wurde eine Staffelmiete für 4 Jahre vereinbart, die auch eindeutig im Mietvertrag aufgelistet ist.
    vom 01/2016 bis 01/2019 in ca. +14€ Schritten.
    Jetzt soll eine änderung im Mietvertrag vorgenommen werden. (Neue Mitbewohnerin wird eingetragen, vorherige wird ausgetragen).
    Nun schreibt aber die Hausverwaltung im neuen Vertrag/Nachtrag:

    Zitat

    Die unter §4 Ziffer 1 des Ursprungsmietvertrages vereinbarte derzeitige Miete, sowie die Staffel bleiben bestehen und werden wie folgt ergänzt.
    Die Nettokaltmiete beträgt in der Zeit:
    vom 01.03.2018 ... bis ... 29.02.2021


    Also weitere 4 Jahre Staffelung...

    Ist diese Verlängerung korrekt angefordert oder kann ich diese Staffelung verweigern?
    Bzw. würde die Hausverwaltung sowieso nach Ablauf der 4 Jahren (01/2019) mir eine neue Staffelung aufzwingen?

  • Zitat

    Ist diese Verlängerung korrekt angefordert oder kann ich diese Staffelung verweigern?

    Du kannst die Änderung des Mietvertrages (der Staffelung) natürlich verweigern.

    So wie der Vermieter die Änderung (Neue Mitbewohnerin wird eingetragen, vorherige wird ausgetragen) verweigern kann.

  • Die Frage ist wenn ich es verweigere, würde überhaupt eine Änderung zu statten kommen oder müsste man sowieso neu verhandeln?
    Ich dachte nach 4 Jahren Staffeln wäre dann die Mietgrenze erreicht. Jetzt kommen weitere 3 Jahre erhöhung dazu.
    Denn so wird die Miete langsam unverschähmt hoch.

  • Die Frage ist wenn ich es verweigere, würde überhaupt eine Änderung zu statten kommen oder müsste man sowieso neu verhandeln?


    Wir sind nicht Dein MV-Partner...

  • Die Frage ist wenn ich es verweigere, würde überhaupt eine Änderung zu statten kommen oder müsste man sowieso neu verhandeln?

    Was ist an meinem Satz


    So wie der Vermieter die Änderung (Neue Mitbewohnerin wird eingetragen, vorherige wird ausgetragen) verweigern kann.

    nicht zu verstehen?

  • Die Frage ist wenn ich es verweigere, würde überhaupt eine Änderung zu statten kommen oder müsste man sowieso neu verhandeln?
    Ich dachte nach 4 Jahren Staffeln wäre dann die Mietgrenze erreicht. Jetzt kommen weitere 3 Jahre erhöhung dazu.
    Denn so wird die Miete langsam unverschähmt hoch.

    Es muss überhaupt keine Veränderung am Vertrag geben. Wenn du der weiteren Staffel nicht zustimmst, wird der Vermieter dann eben die Vertragspartner nicht ändern. Dann bleibt nur die gemeinsame Kündigung oder die alte Mitbewohnerin bleibt im Vertrag stehen und die neue kann eben nicht einziehen.

    Wenn du keine Veränderung am Vertrag willst, kann der Vermieter diese auch nicht einseitig machen, also auch keine weiteren Staffeln "aufzwingen".

    Wenn die Miete unverschämt hoch ist oder wird, könnt ihr dieses Problem auch einfach mit einer gemeinsamen Kündigung beenden und du suchst dir mit oder ohne die neue Mitbewohnerin eine neue, günstigere Wohnung.

    Einmal editiert, zuletzt von Schweinchenfan (7. März 2017 um 10:31) aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Es muss überhaupt keine Veränderung am Vertrag geben. Wenn du der weiteren Staffel nicht zustimmst, wird der Vermieter dann eben die Vertragspartner nicht ändern. Dann bleibt nur die gemeinsame Kündigung oder die alte Mitbewohnerin bleibt im Vertrag stehen und die neue kann eben nicht einziehen.

    Wenn du keine Veränderung am Vertrag willst, kann der Vermieter diese auch nicht einseitig machen, also auch keine weiteren Staffeln "aufzwingen".

    Wenn die Miete unverschämt hoch ist oder wird, könnt ihr dieses Problem auch einfach mit einer gemeinsamen Kündigung beenden und du suchst dir mit oder ohne die neue Mitbewohnerin eine neue, günstigere Wohnung.

    Danke, dass ist endlich mal eine vernünftige Antwort.
    Das ich jederzeit eine Wohnung suchen kann die günstiger ist, war mir klar. Da ich aber in Berlin wohne, lässt sich dies als sehr schwierig erweisen.
    Lange rede kurzer Sinn, ich werde versuchen mit der Hausverwaltung zu verhandeln, bzw. versuchen eine Lösung zu finden.


  • Das ich jederzeit eine Wohnung suchen kann die günstiger ist, war mir klar. Da ich aber in Berlin wohne, lässt sich dies als sehr schwierig erweisen..

    Aber dann ist die Miete ja auch nicht unverschämt hoch, wenn es doch gar nichts günstigeres gibt.

    Du kannst natürlich versuchen, da noch zu verhandeln, aber es gibt auch außerhalb von Staffelvereinbarungen Möglichkeiten, die Mieten zu erhöhen. Von daher solltest du gut überlegen, ob die Staffelvereinbarung vielleicht gar nicht so schlecht ist, denn damit hast du wenigstens Planbarkeit.

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