Beiträge von compy

    Es muss überhaupt keine Veränderung am Vertrag geben. Wenn du der weiteren Staffel nicht zustimmst, wird der Vermieter dann eben die Vertragspartner nicht ändern. Dann bleibt nur die gemeinsame Kündigung oder die alte Mitbewohnerin bleibt im Vertrag stehen und die neue kann eben nicht einziehen.

    Wenn du keine Veränderung am Vertrag willst, kann der Vermieter diese auch nicht einseitig machen, also auch keine weiteren Staffeln "aufzwingen".

    Wenn die Miete unverschämt hoch ist oder wird, könnt ihr dieses Problem auch einfach mit einer gemeinsamen Kündigung beenden und du suchst dir mit oder ohne die neue Mitbewohnerin eine neue, günstigere Wohnung.

    Danke, dass ist endlich mal eine vernünftige Antwort.
    Das ich jederzeit eine Wohnung suchen kann die günstiger ist, war mir klar. Da ich aber in Berlin wohne, lässt sich dies als sehr schwierig erweisen.
    Lange rede kurzer Sinn, ich werde versuchen mit der Hausverwaltung zu verhandeln, bzw. versuchen eine Lösung zu finden.

    Die Frage ist wenn ich es verweigere, würde überhaupt eine Änderung zu statten kommen oder müsste man sowieso neu verhandeln?
    Ich dachte nach 4 Jahren Staffeln wäre dann die Mietgrenze erreicht. Jetzt kommen weitere 3 Jahre erhöhung dazu.
    Denn so wird die Miete langsam unverschähmt hoch.

    Hallo,

    Ich habe folgende Situation:

    Am 08.01.14 habe ich ein Mietvertrag abgeschlossen, in der eine Freundin und Ich als WG die Wohnung in Anspruch nehmen.
    Es wurde eine Staffelmiete für 4 Jahre vereinbart, die auch eindeutig im Mietvertrag aufgelistet ist.
    vom 01/2016 bis 01/2019 in ca. +14€ Schritten.
    Jetzt soll eine änderung im Mietvertrag vorgenommen werden. (Neue Mitbewohnerin wird eingetragen, vorherige wird ausgetragen).
    Nun schreibt aber die Hausverwaltung im neuen Vertrag/Nachtrag:

    Zitat

    Die unter §4 Ziffer 1 des Ursprungsmietvertrages vereinbarte derzeitige Miete, sowie die Staffel bleiben bestehen und werden wie folgt ergänzt.
    Die Nettokaltmiete beträgt in der Zeit:
    vom 01.03.2018 ... bis ... 29.02.2021


    Also weitere 4 Jahre Staffelung...

    Ist diese Verlängerung korrekt angefordert oder kann ich diese Staffelung verweigern?
    Bzw. würde die Hausverwaltung sowieso nach Ablauf der 4 Jahren (01/2019) mir eine neue Staffelung aufzwingen?

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