Heute Kündigung des Vermieters erhalten

  • "Unter welchen Umständen kann man denn seinen Anwalt vom Vermieter bezahlen lassen? Kann ich das irgendwo nachlesen? Was ist die Grundlage dafür?"
    - Lass' Dich nicht in's Bockhorn jagen! Den Anwalt hat grundsätzlich sein Auftragsgeber zu bezahlen. Erst wenn eine Sache vor Gericht geht, wird der Unterlegene alles zu bezahlen haben
    ".

    Berny, du hast doch gar keine Ahnung, warum schreibst du so etwas?
    Ich lege zwar keine Wert darauf dich schlau zu machen, aber ich denke, die Fragesteller haben es nicht verdient, sich mit inkompetenten Anworten herumzuschlagen.

    Aus Haufe.de:
    Es geht um die Frage, wann die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts möglicherweise zurückgefordert werden können, die der Auftraggeber als Mandant dem Anwalt schuldet und die er aus rechtlichen Gründen von seinem Vertragspartner aufgrund dessen Verhaltens erstattet haben möchte. Kommt es in der Folge nicht zum Gerichtsverfahren, kann in bestimmten Fällen ein sogenannter materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch gegeben sein: Beispielsweise schaltet der Vermieter bei Verzug des Mieters mit der Mietzahlung einen Rechtsanwalt mit der Kündigung und Zahlungsaufforderung ein. Oder der Mieter erhält eine Eigenbedarfskündigung oder Betriebskostenabrechnung, die er mithilfe seines Anwalts abwehren kann.

    Was die Gerichte meinen:
    Die Einschaltung eines Rechtsanwalts mit der Folge einer Erstattungsmöglichkeit ist dann gerechtfertigt, wenn der Geschädigte die Einschaltung des Anwalts für erforderlich halten durfte (BGH, Urteil v. 12.12.2006, VI ZR 224/05, WuM 2007 S. 62; BGHZ 127 S. 348, 351). Weiter wird darauf abgestellt, dass der Hilfesuchende selbst in einfach gelagerten Fällen regelmäßig einen Rechtsanwalt beauftragen darf, wenn er geschäftlich ungewandt ist (OLG Düsseldorf, Urteil v. 7.12.2006, I–10 U 115/06, WuM 2007 S. 65; Palandt-Heinrichs, § 249 unter Verweis auf OLG Jena, OLG-NL 2002 S. 121). Ähnlich führt das Kammergericht Berlin aus, dass die Einschaltung eines Anwalts erforderlich ist, wenn die Rechtslage aus der Sicht des Betroffenen nicht eindeutig in die eine oder andere Richtung einzuordnen ist, wobei es in diesem Zusammenhang um die Beurteilung der Rechtswirksamkeit einer mietrechtlichen Formularklausel ging (KG Berlin, Urteil v. 18.5.2009, 8 U 190/08, GE 2009 S. 144).


    Gruß
    H H

  • Was ist eigentlich vom Mieterschutzbund zu halten? Mein Hausmeister hat mir die empfohlen. Allerdings wollen die erst mal 200 €, bevor die mich beraten (Jahresgebühr u. a.).

    Bist Du ein Gewerbetreibender oder eine juristische Person? Ansonsten sind es wohl 80 Euro zzgl einer einmaligen Anmeldegebühr.

  • Bist Du ein Gewerbetreibender oder eine juristische Person? Ansonsten sind es wohl 80 Euro zzgl einer einmaligen Anmeldegebühr.

    Nein, die Jahresgebühr liegt jedoch laut Prospekt schon bei 100 €.

  • Vielen Dank nochmal für die tollen Ausführungen an H Hamburg und Berny!

    Zitat

    Die Gefahr einer begründeten Kündigung ist ja am ende sehr gering. Eine geplante Sanierung ist kein Kündigungsgrund und mit Eigenbedarf kann er jetzt nicht kommen, da dieser vorgeschoben wäre.

    Und genau das verstehe ich nicht. Nach allem was ich bisher gelesen habe ist geplante Sanierung sehr wohl ein Kündigungsgrund (Verwertungskündigung), und das ist hier ein altes Haus mit vielen maroden Elementen, und man kann sicherlich mit genügend Sorgfalt eine solche Kündigung wirksam formulieren. Klar, die Anforderungen daran sind relativ hoch, aber mit Sachverstand sollte das locker machbar sein? Und dann habe ich den Salat, wenn ich meinen Vermieter dazu animiere.

    Also nach allem was ich bisher gehört habe ist das wohl kleinste Risiko für mich, einfach gar nichts zu machen. Sieht das jemand anders?

  • Ja, aber Du hast doch geschrieben “die wollen erstmal 200 Euro bevor sie Dich beraten“ !? !? !?

    Ja. Man muss neben der Jahresgebühr weitere Gebühren entrichten, z. B. die von Dir bereits erwähnte Anmeldegebühr.

  • Ja. Man muss neben der Jahresgebühr weitere Gebühren entrichten, z. B. die von Dir bereits erwähnte Anmeldegebühr.

    Ja...und die ist soweit ich weiß 20 Euro. Auf keinen Fall will jemand von Dir 200 Euro für eine Beratung.

  • Ja...und die ist soweit ich weiß 20 Euro. Auf keinen Fall will jemand von Dir 200 Euro für eine Beratung.

    Ich habe den Prospekt gerade nicht hier, aber ich habe da vor ein paar Wochen reingeschaut und war erschrocken, wie viel mich das kosten würde, und es ist mir auch nicht klar geworden, ob das Sinn macht. Ein Bekannter bei der Arbeit hat mir heute davon abgeraten, da dort nicht sorgfältig gearbeitet würde. Da werden Fristen versäumt, Schreiben vergessen abzusenden etc. Hörte sich für mich nicht gerade verlässlich an! Aber wie gesagt mein Hausmeister wiederum hat mir die empfohlen.

    Ist schon irgendwie Mist das Ganze. Es gibt immer tausend verschiedene Meinungen und Ansichten und Urteile und am Ende weiß man gar nichts mehr.

    Ich bin mir nur - nach allem was ich bisher gehört und gelesen habe - sicher, dass die Kündigung in der derzeitigen Form nicht wirksam ist, und außerdem meine Kündigungsfrist 9 Monate betragen muss. Das scheint mir gesichert.

  • Habe hier mal ein Beispiel gefunden, wie eine solche Kündigung formuliert sein könnte:

    http://www.gevestor.de/details/verwer…sen-713825.html

    Davon ist meine Kündigung offensichtlich Lichtjahre entfernt. Da wird ja nicht mal dargelegt, was man überhaupt machen will. Irgendwas sanieren? Instandsetzen? Und ich muss dafür ausziehen? Also für mich sieht das mittlerweile auch so aus, als würde man einfach versuchen, die "dummen" Mieter einfach und kostengünstig loszuwerden, und mal zu schauen, wie das so klappt.

  • Dann hast Du nicht richtig geguckt. Wie auch immer, suche den örtlichen Mieterverein im Internet, da braucht es keinen Prospekt. Hier mal ein Zahlenbeispiel, viele beinhalten auch eine Mieterrechtsschutzversicherung und der Jahresbeitrag wird je nach Monat gekürzt. Sicher gibt bzw gab es auch schwarze Schafe unter den dortigen Anwälten, wie bereits erwähnt. Viele sind aber auch erfahren und sind ehremamtlich tätig.

    http://www.mieterverein-giessen.de/mitgliedschaft/beitraege.html


  • Und genau das verstehe ich nicht. Nach allem was ich bisher gelesen habe ist geplante Sanierung sehr wohl ein Kündigungsgrund (Verwertungskündigung), und das ist hier ein altes Haus mit vielen maroden Elementen, und man kann sicherlich mit genügend Sorgfalt eine solche Kündigung wirksam formulieren. Klar, die Anforderungen daran sind relativ hoch, aber mit Sachverstand sollte das locker machbar sein? Und dann habe ich den Salat, wenn ich meinen Vermieter dazu animiere.

    Also nach allem was ich bisher gehört habe ist das wohl kleinste Risiko für mich, einfach gar nichts zu machen. Sieht das jemand anders?

    Hallo,

    dein Vermieter will das Haus aber nicht abreißen, sondern sanieren. Da sind die Hürden extrem hoch, die vorhandenen Mieter rauszuschmeißen und gegen neue auszutauschen. Allerdings musst du damit rechnen, dass du nach einer Sanierung eine entsprechende Mieterhöhung kriegst.

    Ich gebe dir aber recht, das beste ist, die Sache auszusitzen, wenn du einschätzen kannst, wie der Vermieter weiter reagiert. Du willst dir sicher nicht antun, dass der Vermieter gar nicht begreift, dass er im Unrecht ist und nicht mehr rational reagiert.

    Gruß
    H H

    Gruß
    H H

  • beachdrifter:

    "Ich bin mir nur - nach allem was ich bisher gehört und gelesen habe - sicher, dass die Kündigung in der derzeitigen Form nicht wirksam ist, und außerdem meine Kündigungsfrist 9 Monate betragen muss."
    - und somit Du Dich überhaupt nicht "bewegen" musst.

    "Davon ist meine Kündigung offensichtlich Lichtjahre entfernt. Da wird ja nicht mal dargelegt, was man überhaupt machen will. Irgendwas sanieren? Instandsetzen? Und ich muss dafür ausziehen? Also für mich sieht das mittlerweile auch so aus, als würde man einfach versuchen, die "dummen" Mieter einfach und kostengünstig loszuwerden, und mal zu schauen, wie das so klappt."
    - Du sagst es, also Antwort wie vor.
    Halte uns bitte auf dem Laufenden..., bis dass wir Dir hier empfehlen werden, einen FACH-Anwalt aufzusuchen.

  • Ich gebe dir aber recht, das beste ist, die Sache auszusitzen, wenn du einschätzen kannst, wie der Vermieter weiter reagiert. Du willst dir sicher nicht antun, dass der Vermieter gar nicht begreift, dass er im Unrecht ist und nicht mehr rational reagiert.

    Ich bin mir sogar zu 100% sicher, dass er genau weiß, dass er im Unrecht ist. Nicht nur weil ich ihn schon vor Wochen auf meine längere Kündigungszeit hingewiesen hatte und er mir dennoch eine 3-Monatsfrist gesetzt hat, sondern weil er mich weiterhin nach Strich und Faden belügt. Hat mir heute erzählt, wie die beiden Nachbarn unter mir so bald wie möglich rauswollen, sich schon Wohnungen anschauen etc.

    Habe das mal gegengecheckt: Frei erfunden, beide wollen unbedingt hier wohnen bleiben, und der Mieterschutzbund hat ihnen geraten, gar nicht auf die "Kündigung" zu reagieren (deren Kündigung war nicht einmal vom Anwalt unterschrieben, Begründung fehlt, Vollmacht unzureichend).


  • Halte uns bitte auf dem Laufenden..., bis dass wir Dir hier empfehlen werden, einen FACH-Anwalt aufzusuchen.

    Auf jeden Fall! Bin gespannt, was als nächstes kommt! So wie es aussieht wollen die die Häuser komplett umbauen - eine Baugenehmigung dafür liegt aber noch gar nicht vor und damit wäre wohl auch nicht vor nächstem Jahr zu rechnen. Die beiden sind aber wohl schon bekannt dafür, ihr Ding ohne Baugenehmigung durchzuziehen. Na dann Prost!

  • Habe ich bei meinem Vermieter auch so gesagt. Sein Anwalt hat mir trotzdem das oben zitierte Schreiben geschickt. Dass der Anwalt das nicht weiß ist wohl auszuschließen. Denn er hat aus meinem Mietvertrag zitiert (d. h. er hat ihn vor sich gehabt), und trotzdem zum 31.05.17 gekündigt. Gehe mal davon aus, das ist ein weiterer Versuch der Einschüchterung in der Hoffnung dass die Adressaten denken "Wenn es von einem Anwalt kommt wird es schon so stimmen."...

    Vielleicht ist er syrischer Anwalt?! ;)

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    So, jetzt ist es soweit. Ich komme gerade nach Hause und finde folgendes Schreiben in meinem Briefkasten:

    Mal abgesehen davon, dass eine Frist von 2 Tagen relativ kurz erscheint ;), ergeben sich daraus für mich zunächst folgende Fragen:

    1) Kann so eine "Räumungsklage" überhaupt eingereicht werden, wenn die Kündigung so eindeutig unwirksam ist (und selbst wenn sie es nicht wäre käme das Schreiben ja mindestens ein halbes Jahr zu früh)? Wird nicht zumindest mal der Mietvertrag von unabhängiger Stelle geprüft, bevor der ganze Gerichtsapparat angeworfen wird?

    2) Muss ich auf dieses (offensichtlich unpassende) Schreiben in irgendeiner Form reagieren, um meine Rechte zu wahren?

    3) Da ich den Eigentümern täglich über den Weg laufe, möchte ich denen gern demnächst einen Abfindungsvertrag vorschreiben, weiß jedoch nicht, was da ein angemessener Betrag für ist. Meine Nachteile: Zeit und Geld investieren, um neue Wohnung zu finden / Geld aufbringen für Kaution / Umzugskosten / evtl. notwendige Renovierungsarbeiten in neuer Wohnung durchführen / höhere Miete in vergleichbarer Lage bezahlen. Gibt es da vielleicht eine Faustregel/Formel für die Berechnung oder etwas in der Art?

    Ich bedanke mich schon mal in Voraus für Eure hilfreichen Antworten!!!

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