Beiträge von beachdrifter

    Meinen Fall hatte ich bereits in einem anderen Thread geschildert:

    https://forum.mietrecht.de/thread/12185-H…eters-erhalten/

    Da mir der Anwalt des Vermieters jetzt erneut mit der Erhebung der Räumungsklage gedroht hat, versuche ich eine verbindliche Aussage dazu zu finden, ab wann die Klage frühestens wirksam erhoben werden kann.

    Das Problem ist: Es gibt online dazu zahlreiche Beiträge, nur widersprechen diese sich teilweise diametral.

    In meinem Fall läuft meine Kündigungsfrist bis zum 30.11.2017 (die Frage, ob diese überhaupt wirksam ist außer Acht lassend, da die Klärung dieser Frage ja gerade Teil des Prozesses wäre). Auf das Widerspruchsrecht wurde in der Kündigung nicht hingewiesen. Einen Grund zur "Besorgnis", dass ich zum 30.11.2017 nicht ausziehen werde, habe ich nicht geliefert, habe sogar einen deutlich früheren Auszug per Mietaufhebungsvertrag angeboten.

    Was ist also der frühestmögliche Zeitpunkt für die Erhebung der Räumungsklage, und wo kann ich dazu eine verbindliche Aussage zu bekommen? Gibt es da evtl. eine Möglichkeit, beim Amtsgericht o. ä. nachzufragen?

    Fristen können im laufenden Verfahren geändert werden, nicht jedoch der Kündigungsgrund.

    Wenn der Grund an sich nicht den rechtlichen Anforderungen genügt, kann der Vermieter hier auch nichts mehr ändern.

    Was wenn die Begründung in der Kündigung nicht ausreichend ist (Kündigung somit unwirksam), aber die tatsächlichen (nur nicht entsprechend angegebenen) Gründe durchaus eine Kündigung rechtfertigen?

    Ich bin mir nicht sicher, ob das für den VM klappen würde: Erst mal (falsch) mit dreimonatiger Frist kündigen UND dann später beim Verfahren/Verhandungstermin auf die neunmonatige Frist abändern...

    Ich spreche da von der detaillierten Begründung der Verwertungskündigung, nicht von der Kündigungsfrist. Die falsche Frist ist wie geschrieben für den Vermieter unproblematisch: Es gilt einfach der richtige Termin (nach 9 Monaten) anstatt dem falsch angegebenen. Das kannst Du überall nachlesen. Mal ein Beispiel:

    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/k_frist.htm

    Nein, wenn es bei der Kündigung Formfehler oder inhaltliche Fehler gibt, dann hat der Vermieter die Möglichkeit, die Fehler im laufenden Verfahren zu korrigieren.

    OK, weil ich merke, dass mich die Frage nicht loslässt: Das heißt aber nicht, dass der Vermieter die unzureichende Begründung der Kündigung einfach nachreichen kann und somit die unwirksame Kündigung doch wirksam machen kann, sozusagen rückwirkend die unwirksame Kündigung heilen?

    Das waren noch mal gute Tipps, Schweinchenfan und Berny! Ich habe den Eigentümern jetzt einen Brief geschrieben, in dem ich signalisiert habe, dass ich bereit bin - wenn auch schweren Herzens - meine Wohnung aufzugeben - im Gegenzug für einen finanziellen Ausgleich, der die für mich daraus entstehenden Kosten berücksichtigt. Diese habe ich nur allgemein aufgezählt und um ein Angebot von deren Seite gebeten.

    Ich kann mir gut vorstellen, dass die Herren darauf jetzt zunächst gar nicht reagieren, oder mit abfälligen Bemerkungen im Sinne von "Sie müssen sowieso ausziehen". Dennoch habe ich es gemacht, denn so kann ich zumindest sagen, "Hey, ich bin bereit, freiwillig raus zu gehen. Ich will nicht im Wege stehen." Und die beiden haben es im Hinterkopf, falls es mit der Räumungsklage nicht so läuft ;-), dass sie mir einfach ein Angebot machen können.

    So habe ich von mir aus die Initiative zur Schaffung einer konstruktiven Lösung ergriffen. Und jetzt heißt es Daumen drücken!

    Vielen Dank für die weiteren hilfreichen Ausführungen!!!

    Meine Idee ist jetzt, dass ich den Vermietern einen Mietaufhebungsvertrag vorschlage (inkl. einer realistischen Frist zur Übergabe der Wohnung, da ich ja erstmal eine neue Wohnung finden muss).

    Im Internet habe ich als Anhaltspunkt für die Abfindung "eine Jahresmiete zzgl. Umzugskostenübernahme" gefunden. Damit könnte ich mich anfreunden, auch wenn ich da letztlich am Ende doch draufzahlen werde (wg. teurerer Miete für vergleichbaren Wohnraum).

    Wie würdet Ihr da vorgehen? Meine Überlegung wäre hier ein freundliches Anschreiben mit einem von mir erstellten Vertragsentwurf.

    Oder doch besser warten, was aus der Räumungsklagedrohung wird?

    Doch, kann ein Richter so entscheiden, egal, ob Dir die Klage sinnlos erscheint oder nicht. Die fragen aber vorher die Parteien, ob sie mit einem Vergleich einverstanden sind.
    Das tun die Richter und auch Anwälte gerne, mit wenig Arbeit gutes Geld verdienen...:eek:

    Ok, aber dann würde ich natürlich so einem Vergleich nicht zustimmen.

    Ein Vergleich bei Gericht bedeutet überwiegend "Kostenteilung", d.h. jede Partei trägt ihre eigenen Kosten, Gerichtskosten meist auch noch anteilig. Dürfte nicht in Deinem Sinne sein.

    Das kann wohl kaum sein, dass der Mieter irgendwelche Kosten tragen muss für eine vollkommen unberechtigte, sinnlose Klage eines Vermieters.

    Vielen Dank, Leipziger, ein Vergleich wäre ja in meinem Sinne. Solange da meine Interessen entsprechend berücksichtigt werden und meine Kosten vom Vermieter komplett übernommen werden.

    Im ersten Moment schockt einen das schon etwas ("raus innerhalb von 2 Tagen, sonst Klage!"), aber letztlich kann das der Weg sein, möglichst schnell zu einer vernünftigen Einigung zu kommen, denn wohnenswert ist es hier leider seit 2 Monaten nicht mehr.

    Mal abgesehen davon, dass 2 Tage doch recht knapp bemessen sind ;), stellen sich für mich folgende Fragen:

    1) Eine Räumungsklage aufgrund einer nicht wirksamen/unbegründeten Kündigung (s. o.), noch dazu in jedem Falle 6 Monate zu früh (Kündigungsfrist müsste ja selbst bei Wirksamkeit 9 Monate und nicht 3 Monate betragen)... Mal angenommen der Anwalt blufft nicht (was ich mir schwer vorstellen kann), würde da von Gerichts wegen überhaupt etwas unternommen? D. h. wird da nicht erst mal geprüft, ob eine solche Klage überhaupt Sinn macht?

    2) Brauche ich einen Anwalt, um mich dagegen zu wehren? Ich nehme mal an nein, da der Sachverhalt doch sehr offensichtlich zu sein scheint.

    3) Da ich den Eigentümern nahezu täglich über den Weg laufe, möchte ich denen bei nächster Gelegenheit einen Aufhebungsvertrag vorschlagen, der mich für meine bei Auszug in nächster Zeit entstehenden zusätzlichen Kosten entschädigt (Zeit- + Geldaufwand für Wohnungssuche, Umzugskosten, mögliche Renovierungsarbeiten in neuer Wohnung, höhere Miete für vergleichbare Wohnung in vergleichbarer Lage).

    Gibt es da eine Art Faustformel, mit welchem Betrag ich da einsteigen kann, der realistisch ist? Vielleicht abhängig von der Monatsmiete o. Ä.?

    Vielen Dank schonmal für Eure Antworten!!!

    Ich versuche jetzt einfach, meine Antwort in mehrere Teile aufzusplitten. Vielleicht funktioniert das:

    Halte uns bitte auf dem Laufenden..., bis dass wir Dir hier empfehlen werden, einen FACH-Anwalt aufzusuchen.

    Jetzt ist es soweit. Ich habe heute folgenden Brief des Anwalts in meinem Postkasten gehabt:

    Halte uns bitte auf dem Laufenden..., bis dass wir Dir hier empfehlen werden, einen FACH-Anwalt aufzusuchen.


    So, jetzt ist es soweit. Ich komme gerade nach Hause und finde folgendes Schreiben in meinem Briefkasten:

    Mal abgesehen davon, dass eine Frist von 2 Tagen relativ kurz erscheint ;), ergeben sich daraus für mich zunächst folgende Fragen:

    1) Kann so eine "Räumungsklage" überhaupt eingereicht werden, wenn die Kündigung so eindeutig unwirksam ist (und selbst wenn sie es nicht wäre käme das Schreiben ja mindestens ein halbes Jahr zu früh)? Wird nicht zumindest mal der Mietvertrag von unabhängiger Stelle geprüft, bevor der ganze Gerichtsapparat angeworfen wird?

    2) Muss ich auf dieses (offensichtlich unpassende) Schreiben in irgendeiner Form reagieren, um meine Rechte zu wahren?

    3) Da ich den Eigentümern täglich über den Weg laufe, möchte ich denen gern demnächst einen Abfindungsvertrag vorschreiben, weiß jedoch nicht, was da ein angemessener Betrag für ist. Meine Nachteile: Zeit und Geld investieren, um neue Wohnung zu finden / Geld aufbringen für Kaution / Umzugskosten / evtl. notwendige Renovierungsarbeiten in neuer Wohnung durchführen / höhere Miete in vergleichbarer Lage bezahlen. Gibt es da vielleicht eine Faustregel/Formel für die Berechnung oder etwas in der Art?

    Ich bedanke mich schon mal in Voraus für Eure hilfreichen Antworten!!!


    Halte uns bitte auf dem Laufenden..., bis dass wir Dir hier empfehlen werden, einen FACH-Anwalt aufzusuchen.

    Auf jeden Fall! Bin gespannt, was als nächstes kommt! So wie es aussieht wollen die die Häuser komplett umbauen - eine Baugenehmigung dafür liegt aber noch gar nicht vor und damit wäre wohl auch nicht vor nächstem Jahr zu rechnen. Die beiden sind aber wohl schon bekannt dafür, ihr Ding ohne Baugenehmigung durchzuziehen. Na dann Prost!

    Ich gebe dir aber recht, das beste ist, die Sache auszusitzen, wenn du einschätzen kannst, wie der Vermieter weiter reagiert. Du willst dir sicher nicht antun, dass der Vermieter gar nicht begreift, dass er im Unrecht ist und nicht mehr rational reagiert.

    Ich bin mir sogar zu 100% sicher, dass er genau weiß, dass er im Unrecht ist. Nicht nur weil ich ihn schon vor Wochen auf meine längere Kündigungszeit hingewiesen hatte und er mir dennoch eine 3-Monatsfrist gesetzt hat, sondern weil er mich weiterhin nach Strich und Faden belügt. Hat mir heute erzählt, wie die beiden Nachbarn unter mir so bald wie möglich rauswollen, sich schon Wohnungen anschauen etc.

    Habe das mal gegengecheckt: Frei erfunden, beide wollen unbedingt hier wohnen bleiben, und der Mieterschutzbund hat ihnen geraten, gar nicht auf die "Kündigung" zu reagieren (deren Kündigung war nicht einmal vom Anwalt unterschrieben, Begründung fehlt, Vollmacht unzureichend).

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