Garage unzulänglich

  • Hallo,
    zu meiner neu gemieteten Wohnung gehört ein Stellplatz (in 3er Tiefgarage im Mietvertrag mit drin), das finde ich auch gut und wichtig und bin deswegen auch bereit gutes Geld dafür zu zahlen.

    Doch leider musste ich jetzt nach 2 Wochen (die Garage habe ich wegen viel hin- und her fahrerei quasi nicht benutzt) feststellen, dass diese mehr Probleme als Nutzen bringt.

    Denn:
    1. ist es schwierig auf den schmalen Stellplatz zwischen Wand und einer Säule zu kommen.
    2. Die Rampe ist sehr steil, das freut meine Kupplung nicht und sobald es glatt wird könnte es Probleme geben.
    3. (Definitiv am schlimmsten) Die Rampe setzt direkt am (ebenfalles zu schmalen) Gehweg an. Wenn man nun mit dem nötigen Schwung rauffährt (andernfalls brauche ich 2x/Jahr eine neue Kupplung), steht man unweigerlich direkt auf der Straße.

    Grade Punkt 3 sorgt dafür dass ich den Stellplatz nurnoch nutze wenn ich weiß, dass ich beim rausfahren jemanden habe, der signalisiert dass die Straße frei ist. Laut aktueller Garagenordnung (weiß nicht von wann das Haus ist) müssten 3m zwischen Rampe und Straße sein, tatsächlich ist es vielleicht 1m.

    Ich weiß, gemietet wie gesehen... gibt es dennoch eine Handhabe den Mietanteil entsprechend zu mindern?

    Gruß.

  • Über was für Summen reden wir hier? Wie soll die Minderung aussehen? Ich meine entweder parkst du da, oder nicht. Wenn alle anderen da auch parken, wird das mit der Argumenation dünn werden denke ich?
    Hat dein Auto keine Handbremse bezgl. anfahren am Gefälle?

  • Hallo Hippocampus,

    wie Du schon gesagt hast: gemietet wie gesehen, auf dem normalen Mietminderungsweg wird da nichts gehen. Es sei denn, das Ding verstoesst gegen irgendeine geltende Vorschrift und die Benutzung wird deswegen von einer Behoerde untersagt.

    Ansonsten bleibt Dir nur, mit dem Vermieter zu sprechen. Eventuell gibt es ja andere Interressenten fuer den Parkplatz und der Vermieter kommt Dir entgegen.

    cu
    Guenni

  • @AJ Monatlich kostet der Stellplatz 50€. Die anderen beiden Parker dort sind Eigentümer. Die Handbremse ist neben Schwung die einzige Möglichkeit hochzukommen genau... doch auch dasstellt täglicher Benutzung einen erheblichen Verschleiss dar.

    Und die Nutzung ist wie beschrieben eingeschränkt, dass ich das Auto dort zum Beispiel nicht Parken kann wenn meine Partnerin einkaufen fahren will während ich arbeite. Und dass die Auffahrt (zumindest aktuell) nicht Ordnungsgemäß ist, habe ich ja bereits dargelegt. Dass der Stellplatz nicht die Ordnungsgemäße Breite aufweist, darüber kann ich hinwegsehen da mich das nur wenig einschränkt.

    Guenni Danke dir, also bleibt wohl nichts als um Kulanz zu betteln. Auch wenn ich es armselig finde, dass ein Mietvertrag geltende (Bau-) Vorschriften aushebeln kann.

  • @AJ Monatlich kostet der Stellplatz 50€. Die anderen beiden Parker dort sind Eigentümer. Die Handbremse ist neben Schwung die einzige Möglichkeit hochzukommen genau... doch auch dasstellt täglicher Benutzung einen erheblichen Verschleiss dar.

    Und die Nutzung ist wie beschrieben eingeschränkt, dass ich das Auto dort zum Beispiel nicht Parken kann wenn meine Partnerin einkaufen fahren will während ich arbeite. Und dass die Auffahrt (zumindest aktuell) nicht Ordnungsgemäß ist, habe ich ja bereits dargelegt. Dass der Stellplatz nicht die Ordnungsgemäße Breite aufweist, darüber kann ich hinwegsehen da mich das nur wenig einschränkt.

    Nimm es mir nicht übel, aber wie willst du den angeblichen "Mehrverschleiss" den Handbremse/Kupplung irdgendwie nachvollziehbar darlegen? Und wie kommen die anderen Parker denn dann raus? Haben die alle immer ihre persönlichen Einweiser dabei?
    Wenn du den Pakplatz nicht willst, frage doch nach ob du ihn kündigen kannst, das wäre wohl die beste Möglichkeit für dich. Wenn das ein separater Vertrag ist geht das auch ohne Probleme mit 3 Monaten Frist.

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (7. November 2016 um 13:05)


  • Auch wenn ich es armselig finde, dass ein Mietvertrag geltende (Bau-) Vorschriften aushebeln kann.

    Wieso dieses? Der Parkplatz wird ja wohl vom Bauamt so genehmigt worden sein, oder meinst du das ist ein Schwarzbau? Da ist extrem unwahrscheinlich, weil eine neue Auffahrt mittelfristig immer auffällt.

  • Wieso dieses? Der Parkplatz wird ja wohl vom Bauamt so genehmigt worden sein, oder meinst du das ist ein Schwarzbau? Da ist extrem unwahrscheinlich, weil eine neue Auffahrt mittelfristig immer auffällt.

    Hallo,

    er hat in seiner Mühe hier Argumentationen zu finden übersehen, dass die Regel auch Ausnahmen zulässt.

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo,

    er hat in seiner Mühe hier Argumentationen zu finden übersehen, dass die Regel auch Ausnahmen zulässt.

    Gruß
    BHShuber

    was noch nicht mal unbedingt nötig ist. Heute nach den Mindestmaßen der gültigen Normen erstellte Stellplätze werden regelmäßig als viel zu eng betrachtet. Liegt nicht unwesentlich daran, dass die Mindestmaße schon einige Tage auf dem Buckel haben und die Autos heute im Mittel fast 50cm breiter geworden sind. Für die Abstände von Rampen zu öffentlichem Straßenland bestehen auch verschiedene Regelungen in den einzelnen Bundesländern, diese sind auch zwischenzeitlich mal in einigen davon geändert worden.

    Ob der Stellplatz ordnungsgemäß ist oder nicht lässt sich nur anhand der tatsächlichen Maße, Bundesland, Bauzeit, Baugenehmigung usw. feststellen. Bisher hat der TE keinen Hinweis darauf geliefert, dass sie nicht ordnungsgemäß wäre.

  • Die Bauzeit weiss ich leider nicht genau, schätze aber späte 80er Jahre.

    Die aktuelle hessische Bauordnung fordert bei Rampen ab 10% Steigung 3m Abstand zum öffentlichen Verkehrsraum (95' war der Wortlaut etwas anders, aber im Sinne das gleiche, an das '77er komm ich spontan nicht ran). Da auf der Straßenseite nichtmal ein Bürgersteig vorhanden ist, brauche ich da nicht nachzumessen. Für die genaue Steigung müsste ich eine Lasermessung anstellen, aber 10% sinds sicher.

    Deswegen habe ich ja auch gesagt, dass diese Einfahrt nach aktuellem Stand nicht zulässig ist. Und da ich Golf-äquivalent fahre, erübrigt sich auch eine Diskussion über übergroße SUVs und Limousinen die es damals nicht gab.

  • Die Bauzeit weiss ich leider nicht genau, schätze aber späte 80er Jahre.

    Die aktuelle hessische Bauordnung fordert bei Rampen ab 10% Steigung 3m Abstand zum öffentlichen Verkehrsraum (95' war der Wortlaut etwas anders, aber im Sinne das gleiche, an das '77er komm ich spontan nicht ran). Da auf der Straßenseite nichtmal ein Bürgersteig vorhanden ist, brauche ich da nicht nachzumessen. Für die genaue Steigung müsste ich eine Lasermessung anstellen, aber 10% sinds sicher.

    Deswegen habe ich ja auch gesagt, dass diese Einfahrt nach aktuellem Stand nicht zulässig ist. Und da ich Golf-äquivalent fahre, erübrigt sich auch eine Diskussion über übergroße SUVs und Limousinen die es damals nicht gab.


    Wahrscheinlich ist das auch alles müssig darüber zu diskutieren. Wenn das Gebäude irgendwann mal so errichtet wurde, gibt es dafür mit Sicherheit auch eine Genehmigung. Und eine Tiefgarage ist eigentlich auch nichts was später dann noch schwarz auf die schnelle dazu gebaut wird. Ergo wüsste ich nicht was es daran zu beanstanden gäbe?

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (8. November 2016 um 08:34)

  • ... Die Handbremse ist neben Schwung die einzige Möglichkeit hochzukommen genau... doch auch dasstellt täglicher Benutzung einen erheblichen Verschleiss dar.
    .

    Hallo,

    so etwas habe ich selten gehört - die tägliche Benutzung der Handbremse soll einen erheblichen Verschleiß darstellen. So ein Blödsinn! Der Verschleiß wird nicht einmal im Bereich des messbaren liegen. Was hast du denn da ausgerechnet, wie hoch der Verschleiß ist?


    Ich hätte aber einen Tip für dich. Frag doch bei der Stadt an, ob sie die Straße nicht etwas tiefer legen können. Dann kannst du dich gleichzeitig über die Scheißampeln beschweren. Die sind Gift für deine Bremsen und die Kupplung.

    Gruß
    H H

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