Die Bauzeit weiss ich leider nicht genau, schätze aber späte 80er Jahre.
Die aktuelle hessische Bauordnung fordert bei Rampen ab 10% Steigung 3m Abstand zum öffentlichen Verkehrsraum (95' war der Wortlaut etwas anders, aber im Sinne das gleiche, an das '77er komm ich spontan nicht ran). Da auf der Straßenseite nichtmal ein Bürgersteig vorhanden ist, brauche ich da nicht nachzumessen. Für die genaue Steigung müsste ich eine Lasermessung anstellen, aber 10% sinds sicher.
Deswegen habe ich ja auch gesagt, dass diese Einfahrt nach aktuellem Stand nicht zulässig ist. Und da ich Golf-äquivalent fahre, erübrigt sich auch eine Diskussion über übergroße SUVs und Limousinen die es damals nicht gab.