Beiträge von Hippocampus

    Die Bauzeit weiss ich leider nicht genau, schätze aber späte 80er Jahre.

    Die aktuelle hessische Bauordnung fordert bei Rampen ab 10% Steigung 3m Abstand zum öffentlichen Verkehrsraum (95' war der Wortlaut etwas anders, aber im Sinne das gleiche, an das '77er komm ich spontan nicht ran). Da auf der Straßenseite nichtmal ein Bürgersteig vorhanden ist, brauche ich da nicht nachzumessen. Für die genaue Steigung müsste ich eine Lasermessung anstellen, aber 10% sinds sicher.

    Deswegen habe ich ja auch gesagt, dass diese Einfahrt nach aktuellem Stand nicht zulässig ist. Und da ich Golf-äquivalent fahre, erübrigt sich auch eine Diskussion über übergroße SUVs und Limousinen die es damals nicht gab.

    @AJ Monatlich kostet der Stellplatz 50€. Die anderen beiden Parker dort sind Eigentümer. Die Handbremse ist neben Schwung die einzige Möglichkeit hochzukommen genau... doch auch dasstellt täglicher Benutzung einen erheblichen Verschleiss dar.

    Und die Nutzung ist wie beschrieben eingeschränkt, dass ich das Auto dort zum Beispiel nicht Parken kann wenn meine Partnerin einkaufen fahren will während ich arbeite. Und dass die Auffahrt (zumindest aktuell) nicht Ordnungsgemäß ist, habe ich ja bereits dargelegt. Dass der Stellplatz nicht die Ordnungsgemäße Breite aufweist, darüber kann ich hinwegsehen da mich das nur wenig einschränkt.

    Guenni Danke dir, also bleibt wohl nichts als um Kulanz zu betteln. Auch wenn ich es armselig finde, dass ein Mietvertrag geltende (Bau-) Vorschriften aushebeln kann.

    Hallo,
    zu meiner neu gemieteten Wohnung gehört ein Stellplatz (in 3er Tiefgarage im Mietvertrag mit drin), das finde ich auch gut und wichtig und bin deswegen auch bereit gutes Geld dafür zu zahlen.

    Doch leider musste ich jetzt nach 2 Wochen (die Garage habe ich wegen viel hin- und her fahrerei quasi nicht benutzt) feststellen, dass diese mehr Probleme als Nutzen bringt.

    Denn:
    1. ist es schwierig auf den schmalen Stellplatz zwischen Wand und einer Säule zu kommen.
    2. Die Rampe ist sehr steil, das freut meine Kupplung nicht und sobald es glatt wird könnte es Probleme geben.
    3. (Definitiv am schlimmsten) Die Rampe setzt direkt am (ebenfalles zu schmalen) Gehweg an. Wenn man nun mit dem nötigen Schwung rauffährt (andernfalls brauche ich 2x/Jahr eine neue Kupplung), steht man unweigerlich direkt auf der Straße.

    Grade Punkt 3 sorgt dafür dass ich den Stellplatz nurnoch nutze wenn ich weiß, dass ich beim rausfahren jemanden habe, der signalisiert dass die Straße frei ist. Laut aktueller Garagenordnung (weiß nicht von wann das Haus ist) müssten 3m zwischen Rampe und Straße sein, tatsächlich ist es vielleicht 1m.

    Ich weiß, gemietet wie gesehen... gibt es dennoch eine Handhabe den Mietanteil entsprechend zu mindern?

    Gruß.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!