Renovierung bei Auszug??

  • Hallo Zusammen,

    ich habe meine Wohnung zum 31.01.2011 gekündigt.
    Damals beim Einzug habe ich die Wohnung frisch renoviert übernommen,sprich,frisch getrichen, allerdings mit schon angerissenen Fliesen in der Küche, Rotweinflecken im Teppich und falsch behandelten Holzfenstern (lackiert statt lasiert,der Lack blättert auch gut ab,da die Fenster den ganzen Tag Sonnenlicht ab bekommen). Die Fliesen sollten ausgetauscht werden, ist aber trotz mehrfacher Erinnerung nie passiert.

    Meine Frage ist,was muss ich renovieren oder muss ich überhaupt bei Auzug renovieren?
    Bohrlöcher werden ich selbstverständlich verspachteln, eine kaputtgegangene Steckdose werde ich noch austauschen vor Auszug.

    Aber wie sieht es mit Streichen usw. aus?

    Da ich mit meiner Vermieterin sowieso schon seit fast einem Jahr nur Ärger habe, gehe ich davon aus, das sie mir mit Sicherheit bei Wohnungsübergabe irgendwie einen Strick drehen wird wegen Kleinigkeiten.

    bin für jeden Tipp dankbar.

  • allerdings mit schon angerissenen Fliesen in der Küche, Rotweinflecken im Teppich und falsch behandelten Holzfenstern (lackiert statt lasiert,der Lack blättert auch gut ab,da die Fenster den ganzen Tag Sonnenlicht ab bekommen).

    Sind diese "Macken" schriftlich festgehalten worden?

    Die Fliesen sollten ausgetauscht werden, ist aber trotz mehrfacher Erinnerung nie passiert.

    Meine Frage ist,was muss ich renovieren oder muss ich überhaupt bei Auzug renovieren?

    Das geht nur aus dem Mietvertrag hervor. Und bei dieser Klausel muss unterschieden werden zwischen einer starren (ungültigen) und einer weichen Klausel, bei der der Zustand der Wohnung maßgeblich ist und nicht die Länge der Mietzeit.

    Bohrlöcher werden ich selbstverständlich verspachteln, eine kaputtgegangene Steckdose werde ich noch austauschen vor Auszug.

    Aber wie sieht es mit Streichen usw. aus?

    s.o.

    bin für jeden Tipp dankbar.

    Also die Renovierungsklausel auf Gültigkeit abklopfen, oder hier einstellen.

  • Hallo,

    also im Mietvertrag steht folgendes:

    §9 Zustand der Mieträume

    1. Die Übernahme der Mieträume erfolgt in renovierten Zustand gemäß gesondertem Übernahmprotokoll. (Gibt es nicht!!)

    2. Dem Mieter ist der Zustand der Mieträume bekannt, er erkennt sie als ordnungsgemäß, zweckentsprechend und zum vertragsgemäßen Gebrauch als tauglich an. Er verpflichtet sich, die Räume pfleglich zu behandeln und in ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten und renoviert und gereinigtem Teppich zurück zugeben.

    Nur..der Teppich war bereits versaut, als ich eingezogen bin, Rotweinflecken auf beigen Teppich.

    Klar werde ich alles durchsaugen usw....aber reinigen??


    Sind diese "Macken" schriftlich festgehalten worden?
    Nein...aber mein ehemaliger LEbensgefährte war bei der Wohnungsübergabe anwesend als Zeuge.

    Einmal editiert, zuletzt von Miaro (6. Januar 2011 um 15:40)

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