Modernisierung oder Instandhaltung?

  • Guten Abend,

    im Badezimmer meiner Schwester wurde folgende Veränderung durch den Vermieter vorgenommen: Ursprünglich befand sich dort eine Gastherme, die diese und die darüberliegende Wohnung versorgte (Heizung und Warmwasser). Die Therme wurde entfernt, und die beiden Wohnungen an eine andere Therme (diese befindet sich in einem seaparaten Raum, war schon vorhanden und versorgte weitere Wohnungen, nun diese beiden Wohnungen zusätzlich) angeschlossen. Über diesen Anschluss läuft nun nur noch die Heizung, für die Warmwasserversorgug wurde ein Durchlauferhitzer installiert. Wir sind uns nun unsicher, ob es sich hier um Modernisierung handelt (natürlich etwas mehr Platz im Bad, da die Therme dort nun nicht mehr hängt) oder um Instandhaltung.
    Die Therme, an die beide Wohnungen neu angeschlossen wurden, wurde erneuert (aus "Altersgründen" der bisher vorhandenen), allerdings durch eine nicht ganz neuwertige.
    Die Umstellung war schon länger geplant und wurde nun im Zuge der Sanierungsarbeiten wegen eines Wasserschadens durchgeführt.

    Vielleicht hat hier jemand Erfahrungen auf dem Gebiet, das wäre sehr hilfreich!

    Vielen Dank

    Einmal editiert, zuletzt von Minn (4. September 2016 um 21:00)

  • § 555b BGB Modernisierungsmaßnahmen
    Modernisierungsmaßnahmen sind bauliche Veränderungen,

    1. durch die in Bezug auf die Mietsache Endenergie nachhaltig eingespart wird (energetische Modernisierung),

    2. durch die nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig eingespart oder das Klima nachhaltig geschützt wird, sofern nicht bereits eine energetische Modernisierung nach Nummer 1 vorliegt,

    3. durch die der Wasserverbrauch nachhaltig reduziert wird,

    4. durch die der Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöht wird,

    5. durch die die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden,

    6. die auf Grund von Umständen durchgeführt werden, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, und die keine Erhaltungsmaßnahmen nach § 555a sind, oder

    7. durch die neuer Wohnraum geschaffen wird.

  • § 555b BGB Modernisierungsmaßnahmen
    Modernisierungsmaßnahmen sind bauliche Veränderungen,

    1. durch die in Bezug auf die Mietsache Endenergie nachhaltig eingespart wird (energetische Modernisierung),

    2. durch die nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig eingespart oder das Klima nachhaltig geschützt wird, sofern nicht bereits eine energetische Modernisierung nach Nummer 1 vorliegt,

    3. durch die der Wasserverbrauch nachhaltig reduziert wird,

    4. durch die der Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöht wird,

    5. durch die die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden,

    6. die auf Grund von Umständen durchgeführt werden, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, und die keine Erhaltungsmaßnahmen nach § 555a sind, oder

    7. durch die neuer Wohnraum geschaffen wird.

    Also m.E. nach keine Modernisierung, sondern Instandhaltung oder -setzung bzw. Umbauarbeiten, auf den/die Mieter nicht umlegbar im Rahmen der 11%-Regelung.

  • Hallo,

    wenn die alte Heizung noch funktionierte, ist der Austausch der Heizung im Allgemeinen eine Modernisierung. In diesem Fall ist nicht ganz so einfach, da die Wohnung an eine vorhandenen neuere Anlage angeschlossen wurde.

    Wenn die neuere Anlage bei Einbau schon zur Versorgung der Wohnung deiner Schwester geplant war und der Umschluss lediglich später erfolgte, dürfte es sich um eine Modernisierung handeln. Hier gibt es eine Erhöhung des Gebrauchswertes, durch den Wegfall der Therme und eine Einsparung von Primärenergie, durch neuere Installationen.

    Was sagt denn der Vermieter?
    Eine Modernisierung müsste er doch angekündigt haben.

    Gruß
    H H

  • Danke für Eure Antworten! Laut Schornsteinfeger und dem Heizungsfachmann, der die Anlage wartet, hätte die Therme im Bad so oder so aus Altersgründen ausgetauscht werden müssen, ebenso wie die Therme, an der die Wohnung nun angeschlossen ist. Eine Mieterhöhung im normalen Rahmen (also hier max. 15%) war zwischen meiner Schwester und ihrem Vermieter sowieso schon vorgemerkt worden, da es länger keine Erhöhung gab. Natürlich sieht das Bad jetzt auch besser aus ohne Therme , die hinter der Toilette hängt. Allerdings meint er nun, eine Erhöhung um 100 Euro vornehmen zu wollen. Leider verweigert er eine Aufschlüsselung der Kosten für die Umbauten. Wenn man die 100 Euro monatlich als Sume für die 11%-Regelung ansetzen würde, hätte der Umbau ja über 100000 Euro gekostet, was eher utopisch sein sollte.
    Nein, angekündigt wurde es nicht, weil die Arbeiten im Zuge der Sanierung nach einem Wasserschaden vorgenommen wurden (und der hatte sich leider nicht angekündigt... ;) ).

    Einmal editiert, zuletzt von Minn (5. September 2016 um 15:01)

  • Laut Schornsteinfeger und dem Heizungsfachmann, der die Anlage wartet, hätte die Therme im Bad so oder so aus Altersgründen ausgetauscht werden müssen, ebenso wie die Therme, an der die Wohnung nun angeschlossen ist. Eine Mieterhöhung im normalen Rahmen (also hier max. 15%) war zwischen meiner Schwester und ihrem Vermieter sowieso schon vorgemerkt worden, da es länger keine Erhöhung gab. Natürlich sieht das Bad jetzt auch besser aus ohne Therme , die hinter der Toilette hängt. Allerdings meint er nun, eine Erhöhung um 100 Euro vornehmen zu wollen. Leider verweigert er eine Aufschlüsselung der Kosten für die Umbauten. Wenn man die 100 Euro monatlich als Sume für die 11%-Regelung ansetzen würde, hätte der Umbau ja über 100000 Euro gekostet, was eher utopisch sein sollte.
    Nein, angekündigt wurde es nicht, weil die Arbeiten im Zuge der Sanierung nach einem Wasserschaden vorgenommen wurden (und der hatte sich leider nicht angekündigt... ;) ).


    Da würde der VM bei mir auf Gramit beissen.

  • Allerdings meint er nun, eine Erhöhung um 100 Euro vornehmen zu wollen. Leider verweigert er eine Aufschlüsselung der Kosten für die Umbauten. Wenn man die 100 Euro monatlich als Sume für die 11%-Regelung ansetzen würde, hätte der Umbau ja über 100000 Euro gekostet, was eher utopisch sein sollte.


    Hallo Minn,

    Das ist nur utopisch wenn der Taschenrechner klemmt.
    Bei eine ModErhöhung von 100€ monatlich,
    reden wir von ca. 11.000,-- € reinen Modernisierungskosten.

    VG Syker

  • Hallo Minn,

    Das ist nur utopisch wenn der Taschenrechner klemmt.
    Bei eine ModErhöhung von 100€ monatlich,
    reden wir von ca. 11.000,-- € reinen Modernisierungskosten.


    VG Syker

    Oh, da hast du Recht, ich habe mich natürlich vertippt, allerdings sind auch 11000 Euro reine Modernisierungskosten in diesem Fall eher utopisch...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!