Mietzahlung - Anzeige?!

  • Hallo Ihr Lieben,

    folgender Sachverhalt:

    Im September habe ich ein WG-Zimmer in Frankfurt am Main bezogen. Meine Vermieter sind die Eigentümer eines Hauses, welches Sie umgebaut haben - im EG befindet sich eine eingerichtet 2-Raumwohnung, welche die beiden als 2er-WG seperat vermieten, die Vermieter wohnen im 1. OG.

    Im Dezember diesen Jahres habe ich die Kündigung meines Arbeitgebers erhalten (Personalabbau). Da mir der Arbeitgeber meinen Umzug gezahlt hat, hat er einfach mein Dezembergehalt einbehalten, um sich die Umzugskosten erstatten zu lassen.

    Aus diesem Grund konnte ich bis dato keine Miete für den Monat Dezember zahlen. Ich habe meinen Vermietern meine Gehaltsabrechnung gezeigt, auf welcher deutlich ersichtlich ist, dass ich kein Gehalt erhalten habe. Bisher musste ich Sie also vorerst auf unbestimmte Zeit vertrösten - Ihnen aber versichert, nach einer Lösung zu suchen.

    Als ich gestern meinen Auszug gemacht habe, drohten Sie mir, dass Sie mich anzeigen werden, wenn bis Freitag keine Mietzahlung eingegangen ist.

    Können mich meine ehem. Vermieter aus solch einem Grund einfach anzeigen?

    Hoffe auf Infos,
    liebe Grüße,
    Andy

  • Hallo Andy1590,

    "Im Dezember diesen Jahres habe ich die Kündigung meines Arbeitgebers erhalten (Personalabbau). Da mir der Arbeitgeber meinen Umzug gezahlt hat, hat er einfach mein Dezembergehalt einbehalten, um sich die Umzugskosten erstatten zu lassen."
    Etwas "komisch" m.E., aber das ist wohl Arbeitsrecht bzw. Privatvertragsrecht.

    "Aus diesem Grund konnte ich bis dato keine Miete für den Monat Dezember zahlen."
    Musst Du aber...

    "Als ich gestern meinen Auszug gemacht habe, drohten Sie mir, dass Sie mich anzeigen werden, wenn bis Freitag keine Mietzahlung eingegangen ist."
    Natürlich kannst Du ausziehen...

    "Können mich meine ehem. Vermieter aus solch einem Grund einfach anzeigen?"
    Selten so gelacht. Anzeigen kann man Straftatbestände, nicht jedoch Privatangelegenheiten.
    Ach ja, ehe ich es vergesse: Bis zur Beendigung des Mietverhältnisses hast Du die Miete zu bezahlen - und bis jetzt kann ich nicht erkennen, dass das MV korrekt gekündigt wurde...

  • Das Mietverhältnis wurde ordnungsgemäß und schriftlich zum 31.12.2010 gekündigt! Dazu muss ich anmerken, dass es keine Kündigungsfrist gab (es konnte jeden Tag gekündigt werden) und es musste keine Kaution hinterlegt werden.

  • Das Mietverhältnis wurde ordnungsgemäß und schriftlich zum 31.12.2010 gekündigt! Dazu muss ich anmerken, dass es keine Kündigungsfrist gab (es konnte jeden Tag gekündigt werden) und es musste keine Kaution hinterlegt werden.


    Wenn Null als Kundigungsfrist vereinbart war, mag der 31.12. ja i.O. sein, also schuldest Du noch die DezMiete.
    Ist im MV jedoch nichts über eine Kündgungsfrist vereinbart, gilt die gesetzliche lt. BGB (bis zum 3. Werktag zum Ende des übernächsten Monats).
    Wäre sinnvoll gewesen, alles Wissenswerte beim ersten Posting zu schreiben.

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