Hallo Ihr Lieben,
folgender Sachverhalt:
Im September habe ich ein WG-Zimmer in Frankfurt am Main bezogen. Meine Vermieter sind die Eigentümer eines Hauses, welches Sie umgebaut haben - im EG befindet sich eine eingerichtet 2-Raumwohnung, welche die beiden als 2er-WG seperat vermieten, die Vermieter wohnen im 1. OG.
Im Dezember diesen Jahres habe ich die Kündigung meines Arbeitgebers erhalten (Personalabbau). Da mir der Arbeitgeber meinen Umzug gezahlt hat, hat er einfach mein Dezembergehalt einbehalten, um sich die Umzugskosten erstatten zu lassen.
Aus diesem Grund konnte ich bis dato keine Miete für den Monat Dezember zahlen. Ich habe meinen Vermietern meine Gehaltsabrechnung gezeigt, auf welcher deutlich ersichtlich ist, dass ich kein Gehalt erhalten habe. Bisher musste ich Sie also vorerst auf unbestimmte Zeit vertrösten - Ihnen aber versichert, nach einer Lösung zu suchen.
Als ich gestern meinen Auszug gemacht habe, drohten Sie mir, dass Sie mich anzeigen werden, wenn bis Freitag keine Mietzahlung eingegangen ist.
Können mich meine ehem. Vermieter aus solch einem Grund einfach anzeigen?
Hoffe auf Infos,
liebe Grüße,
Andy