Mietwucher? Hilfe!!!!!

  • Guten Abend,

    ich bin sehr froh euch hier zu finden, weil ich momentan in einer schwierigen Situation mit der hohen Miete bin.

    Und zwar: ich wohne seit ca. 4 Monaten in meiner jetzigen Wohnung in Frankfurt am Main. Bevor ich den Mietvertrag abgeschlossen habe, wusste ich nicht dass für Frankfurt am Main einen Mietspiegel existiert, sodass der Vermieter nicht zu hohen Mietpreis verlangen darf. Gerade habe ich festgestellt dass ich momentan ca. 40% mehr als normal zahle (nach dem ich meine Monatsmiete mit dem Mietspiegel vergleiche, unter Berücksichtigung aller Aspekte wie Ausstattung, Zustand der Wohnung...).
    Jetzt eine kurze Frage: Darf der Vermieter so einen hohen Mietpreis von mir verlangen? Laut Google wäre er ein Mietwucher wenn der Preis um 50% über dem Durchschnittspreis liegen würde, was aber nicht der Fall ist. Allerdings falls eine Wohnungsnot in Frankfurt am Main herrscht, dann wäre die Grenze schon 20%.

    Wie ist eure Meinung dazu?
    Ich hoffe sehr dass ihr mir dabei helfen könnt, denn ein sehr großer Teil meines Einkommen geht momentan an die Miete.

    Vielen Dank im Voraus.
    VG

  • ... wusste ich nicht dass für Frankfurt am Main einen Mietspiegel existiert, sodass der Vermieter nicht zu hohen Mietpreis verlangen darf.

    Hallo bka24141,

    Der Mietspiegel gilt nicht automatisch für Neuvermietungen.
    Das was du meinst heißt Mietpreisbremse.

    Und offenbar gilt die auch nicht für ganz FFM ... in welchem Stadtteil wohnst du?
    Wie hoch war die Miete des exM?
    Wurde etwas an der Wohnung gemacht bevor neu vermietet wurde?



    Darf der Vermieter so einen hohen Mietpreis von mir verlangen? Laut Google wäre er ein Mietwucher wenn der Preis um 50% über dem Durchschnittspreis liegen würde, was aber nicht der Fall ist. Allerdings falls eine Wohnungsnot in Frankfurt am Main herrscht, dann wäre die Grenze schon 20%.

    20% kommt aus dem WiStG.
    die 50% höre ich zum ersten mal.
    Dazu kommt das du mehr oder weniger keine Wahl gehabt hast,
    und nur diese eine Wohnung zur Verfügung stand.

    Letzteres wird wohl nicht beweisbar sein.
    Außerdem hilft dir das nicht das du dann immer noch eine teure Wohnung hast,
    und dein VM wird sicher mehr als sauer auf dich sein.

    Am einfachsten da dir die Wohnung so ja nicht mehr gefällt,
    neue Wohnung suchen und diese fristgerecht Kündigen.
    Wenn du das Mietverhältnis belasten willst mit einem Fachanwalt
    ein Schriftstück aufsetzten und ab sofort nur noch nach Mietspiegel bezahlen.
    Dann würde ich persönlich aber davon ausgehen, das du in ein paar Monaten die fristlose Kündigung erhälst.

    VG Syker

  • Hallo Skyer,

    vielen, vielen Dank für deine schnelle Antwort.

    Zu der Mietpreisbremse habe ich eine Frage: war es illegal als der Vermieter die Wohnung vor 4. Monaten an mich vermietet hat und die Miete um 40% höher als der Durchschnittspreis - laut Mietspiegel - verlangte? Laut google wurde ab 27.11.2015 die Mietpreisbremse für Frankfurt am Main eingeführt.
    Ich habe mir auch überlegt, umzuziehen, wie du mir sagtest. Denn es ist mir echt teuer hier zu wohnen. Stimmt es dann, dass mit der Einführung von Mietpreisbremse in Frankfurt der Vermieter bei Neuvermietung einer Wohnung, die bereits seit einpaar Jahren vermietet wurde, nur weniger als 10% des Durchschnittpreises als Mieterhöhung verlangen kann? Es scheint mir irgendwie zu gut um wahr sein, denn wenn ich mir die ganzen Anzeigen im Internet anschaue, sind sie weit von höher von Durchschnittpreis, der auf Mietspiegel angegeben ist.

    Danke dir im Voraus!
    Btw, ich wohne in Frankfurt an der Oberer Kalbacher Weg
    Zu der Zahl 50% habe ich hier gelesen:
    https://www.mietrecht.de/ortsuebliche-vergleichsmiete/
    VG
    bka24141

  • Zu der Mietpreisbremse habe ich eine Frage: war es illegal als der Vermieter die Wohnung vor 4. Monaten an mich vermietet hat und die Miete um 40% höher als der Durchschnittspreis - laut Mietspiegel - verlangte?

    nicht unbedingt,
    zuerst gilt die bisher verlangte Miete vom bisherigen M.
    Du müsstest also erstmal deinen Vormieter ausfindig machen,
    und dann hoffen das dieser seinen MV noch hat.



    Laut google wurde ab 27.11.2015 die Mietpreisbremse für Frankfurt am Main eingeführt.

    Ja das hab ich auch gefunden,
    dann sollte die Bremse für dich gelten.
    Aber wie schon gesagt da gibt es mehrere Kriterien.



    Ich habe mir auch überlegt, umzuziehen, wie du mir sagtest. Denn es ist mir echt teuer hier zu wohnen.

    zumindest die stressfreieste Variante



    Stimmt es dann, dass mit der Einführung von Mietpreisbremse in Frankfurt der Vermieter bei Neuvermietung einer Wohnung, die bereits seit einpaar Jahren vermietet wurde, nur weniger als 10% des Durchschnittpreises als Mieterhöhung verlangen kann?

    Nein das stimmt so nicht.
    Entweder 10% mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete
    Oder wenn der ehemalige M schon mehr bezahlt hat,
    dann darf auch diese Miete weiter verlangt werden.
    Oder wenn Sanierungen durchgeführt wurden.


    Zu der Zahl 50% habe ich hier gelesen:
    https://www.mietrecht.de/ortsuebliche-vergleichsmiete/

    Hab den Artikel grad mal überflogen,
    aber da stimmt leider so einiges nicht.


    VG Syker

  • Hallo BKA,
    in Bonames gilt die Bremse, das wäre theoretisch nicht ok, aber es gibt Möglichkeiten, dass es doch erlaubt war.

    Am einfachsten rufst du mal da an und vereinbarst einen Termin:

    Mietrechtliche Beratung
    Amt für Wohnungswesen
    Adickesallee 67-69
    60322 Frankfurt am Main

    Telefon: +49 (0)69 212 40046 Terminvereinbarung

  • Hallo bka24141,
    der Mietpreis war Dir bei Unterzeichnung des MV doch bekannt, oder?
    Wer stand bei Unterzeichnung des MV mit einer Waffe hinter Dir...?

  • Hallo bka24141,

    am besten du ziehst wieder nach Hause zu Mami. Du scheinst ja nicht einmal annähernd reif für ein Leben in einer eigenen Wohnung zu sein. "Hilfe Mietwucher", "war es illegal", wenn ich so etwas schon höre, dann frage ich mich wirklich wie alt du bist.

    Du hast den Mietvertrag freiwillig unterschrieben und tust jetzt so, als wärest du Opfer eines großangelegten Betrugs geworden. Denkst du, du bist der einzige, der eine Wohnung gemietet hat, die oberhalb des Mietenspiegels liegt?

    Gruß
    H H

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