Sehr geehrte Damen und Herrn
Ich habe mal eine Frage:
Ich wohne ich einem Zweifamilienhaus jedoch habe ich seid 22.00 Uhr kein warmes Wasser mehr.
Ich habe ein kleines Kind was am 2 Februar 2 Jahre (und ca. am 18.01.2011 bekomme ich noch ein Baby)alt wird. Was mache ich wenn das Kind nach 22.00 Uhr mal Durchfall hat und plötzlich brechen muss????
Muss ich mein Kind dann mit kaltem Wasser baden???
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen und mir meine Frage beantworten.
Bzw wie ich handeln kann Mietminderung wieviel Prozent kann ich die Miete dann kürzen usw.
Ist das überhaupt so rechtens das ich nach 22 Uhr kein warmes Wasser mehr bekomme???
Ich möchte Sie daher bitten das Sie mit mir Kontakt aufnehmen.
Bis wieviel Uhr muss mir Warmwasser gewährleistet sein in einer Mietwohnung
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Ruebeningo -
21. Dezember 2010 um 01:02 -
Erledigt
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Hallo Ruebeningo, was für eine Heizungsanlage hat denn die Wohnung?
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Hallo Ruebeningo, was für eine Heizungsanlage hat denn die Wohnung?
Ölheizung Zentralheizung
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Ölheizung Zentralheizung
Eine "verbundene" (d.h., dass sie auch Warmwasser bereitet)? Wenn ja, dürfte sie ja auch einen Speicher haben, nicht wahr? -
Eine "verbundene" (d.h., dass sie auch Warmwasser bereitet)? Wenn ja, dürfte sie ja auch einen Speicher haben, nicht wahr?
ja hat sie nur ist der speicher abend immer leer
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ja hat sie nur ist der speicher abend immer leer
Aha, kein "normaler" üblicher Druckspeicher, der (zwangsweise) immer voll ist? -
Aha, kein "normaler" üblicher Druckspeicher, der (zwangsweise) immer voll ist?
denke ich net auf jeden fall ist ab 22.00 uhr ende mit warmwasser kann ich da was dran machen wie muss ich mich verhalten???
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denke ich net auf jeden fall ist ab 22.00 uhr ende mit warmwasser kann ich da was dran machen wie muss ich mich verhalten???
Komische "Warmwassermentalitä"... Gucke mal hier, besondes den letzten Absatz: Probleme mit dem Warmwasser .
Ausdrucken, und dann würde ich mal mit dem VM sprechen. -
Komische "Warmwassermentalitä"... Gucke mal hier, besondes den letzten Absatz: Probleme mit dem Warmwasser .
Ausdrucken, und dann würde ich mal mit dem VM sprechen.und falls der VM das Warmwasser trozdem ausschaltet was dann???
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und falls der VM das Warmwasser trozdem ausschaltet was dann???
Dann sehe ich das als einen Mietminderungsgrund an. Vorher müsste er jedoch schriftlich nachweislich abgemahnt werden. -
Dann sehe ich das als einen Mietminderungsgrund an. Vorher müsste er jedoch schriftlich nachweislich abgemahnt werden.
wieveil prozent darf ich dann mindern????
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wieveil prozent darf ich dann mindern????
Nun "mach' mal langsam und spreche erst mit dem VM.
Hinweise stehen ja auch in dem Artikel, und auf der Startseite Mietrecht von "A" bis "G" | Stichworte für die Suche im Mietrecht kommst Du auch zum (zur Zeit ach-soo beliebten) Thema Mietminderungen.
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