Bis wieviel Uhr muss mir Warmwasser gewährleistet sein in einer Mietwohnung

  • Sehr geehrte Damen und Herrn

    Ich habe mal eine Frage:
    Ich wohne ich einem Zweifamilienhaus jedoch habe ich seid 22.00 Uhr kein warmes Wasser mehr.

    Ich habe ein kleines Kind was am 2 Februar 2 Jahre (und ca. am 18.01.2011 bekomme ich noch ein Baby)alt wird. Was mache ich wenn das Kind nach 22.00 Uhr mal Durchfall hat und plötzlich brechen muss????

    Muss ich mein Kind dann mit kaltem Wasser baden???

    Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen und mir meine Frage beantworten.

    Bzw wie ich handeln kann Mietminderung wieviel Prozent kann ich die Miete dann kürzen usw.
    Ist das überhaupt so rechtens das ich nach 22 Uhr kein warmes Wasser mehr bekomme???

    Ich möchte Sie daher bitten das Sie mit mir Kontakt aufnehmen.

  • Aha, kein "normaler" üblicher Druckspeicher, der (zwangsweise) immer voll ist?

    denke ich net auf jeden fall ist ab 22.00 uhr ende mit warmwasser kann ich da was dran machen wie muss ich mich verhalten???

    Einmal editiert, zuletzt von Ruebeningo (21. Dezember 2010 um 14:23)

  • denke ich net auf jeden fall ist ab 22.00 uhr ende mit warmwasser kann ich da was dran machen wie muss ich mich verhalten???


    Komische "Warmwassermentalitä"... Gucke mal hier, besondes den letzten Absatz: Probleme mit dem Warmwasser .
    Ausdrucken, und dann würde ich mal mit dem VM sprechen.

  • und falls der VM das Warmwasser trozdem ausschaltet was dann???


    Dann sehe ich das als einen Mietminderungsgrund an. Vorher müsste er jedoch schriftlich nachweislich abgemahnt werden.

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