Abrechnung von Niederschlagswasser nach Personen?

  • Hallo,

    der Vermieter hat bisher das Niederschlagswasser nach Personen berechnet. Es sind hier 5 Mietverhältnisse, 1 X Wohnraum 2. OG., 1 x Wohnraum 1. OG., 1 X Ladengeschäft im EG und 2 weitere Räume vermietet, von denen der eine Raum sich im Haus befindet und der andere in einem Anbau hinter dem Haus. Umgelegt wurden bisher die kompletten Wasserkosten aber nur auf 3 Mietparteien nach Personenschlüssel. 3 Personen im 2. OG, 3 Personen im 1. OG, und 1 Person im EG. Muss der Vermieter die beiden zusätzlich vermieteten Räume nach Quadratmeter heraus rechnen und das Niederschlagswasser nach Quadratmeter auf die beiden Wohnungen und das Ladengeschäft umlegen?

  • Danke für die Antwort!
    Im Mietvertrag wird das Wasser mit 3 Personen abgerechnet.

    Abgerechnet wird in der Betriebskostenabrechnung. Im Mietvertrag kann vereinbart werden wie die Kostenarten abgerechnet werden.

  • Wie/warum soll man dir antworten, wenn du die einfachste Frage, was im Mietvertrag vereinbart ist, nicht beantwortest?

    Bitte dem Verlauf der Beiträge folgen, da steht es! :D

  • Was steht da?

    Ob die Umlage nach Personen im Mietvertrag vereinbart ist steht nirgends.

    Ich habe doch am 25.06.2016 geschrieben, dass 3 Personen abgerechnet werden. Musst halt mal den Verlauf der Beiträge lesen.

  • Ich habe doch am 25.06.2016 geschrieben, dass 3 Personen abgerechnet werden. Musst halt mal den Verlauf der Beiträge lesen.

    Du schreibst lediglich das so abgerechnet wird, nicht ob im MIETVERTRAG steht das so abgerechnet wird.

    Ist das so schwer zu begreifen?:mad:

  • Ich habe doch am 25.06.2016 geschrieben, dass 3 Personen abgerechnet werden. Musst halt mal den Verlauf der Beiträge lesen.....Ob die Umlage nach Personen im Mietvertrag vereinbart ist steht nirgends.


    Aber wenn diese Berechnung nicht im Mietvertrag vereinbart ist, dann gilt ganz schlicht und einfach das BGB und hier ist es der § 556a (1). Nachzulesen hier: https://dejure.org/gesetze/BGB/556a.html

    Wenn du nicht von Anfang an auf stur geschaltet hättest, hätte man dir schon eher "helfen" können.

  • Du schreibst lediglich das so abgerechnet wird, nicht ob im MIETVERTRAG steht das so abgerechnet wird.

    Ist das so schwer zu begreifen?:mad:


    Und was soll ich ganz speziell für dich schreiben? Es steht doch da, dass das Wasser mit 3 Personen abgerechnet wird.

  • Und was soll ich ganz speziell für dich schreiben? Es steht doch da, dass das Wasser mit 3 Personen abgerechnet wird.


    Aber im Mietvertrag steht dazu nichts, wie du geschrieben hast. Und nur der Mietvertrag ist beim Umlagenschlüssel entscheidend. Und speziell für dich steht im BGB auch ein entsprechendes Gesetz, das dich scheinbar aber nicht interesssiert, wei du weiterhin den Ahnungslosen spielst.

  • Und was soll ich ganz speziell für dich schreiben? Es steht doch da, dass das Wasser mit 3 Personen abgerechnet wird.

    Du sollst schreiben, welcher Abrechnungsmodus im Mietvertrag vereinbart wurde.
    Wie dann abgerechnet wird interessiert dann erst in der zweiten Reihe um zu prüfen, ob die Abrechnung korrekt ist.
    Ohne die Angabe welcher Abrechnungsmodus im Mietvertrag vereinbart ist, ist eine Beantwortung deiner Frage nicht möglich!
    Der bei euch angewandte Abrechnungsmodus entspricht offensichtlich nicht dem gesetzlichem Regelfall, Abweichungen von gesetzlichen Regelfall sind aber unter Bedingungen zulässig.

    An einfachsten wäre es den entsprechend anonymisierten Mietvertrag auszugsweise hier einzustellen.

  • Du sollst schreiben, welcher Abrechnungsmodus im Mietvertrag vereinbart wurde.
    Wie dann abgerechnet wird interessiert dann erst in der zweiten Reihe um zu prüfen, ob die Abrechnung korrekt ist.
    Ohne die Angabe welcher Abrechnungsmodus im Mietvertrag vereinbart ist, ist eine Beantwortung deiner Frage nicht möglich!
    Der bei euch angewandte Abrechnungsmodus entspricht offensichtlich nicht dem gesetzlichem Regelfall, Abweichungen von gesetzlichen Regelfall sind aber unter Bedingungen zulässig.

    An einfachsten wäre es den entsprechend anonymisierten Mietvertrag auszugsweise hier einzustellen.


    Im Mietvertrag steht: "Wasser wird mit 3 Personen abgerechnet".

  • Im Mietvertrag steht: "Wasser wird mit 3 Personen abgerechnet".

    Man muss trennen zwischen Wasserverbrauch (Wasser/Abwasser) und Niederschlagwasser (ermittelt sich aus der bebauten Fläche).

    Wasserverbrauch nach Personen abzurechen ergibt Sinn (wenn keine Zähler vorhanden sind). Niederschlagswasser ist eher von der Größe der Wohnung abhängig, hier verteilt man im Allgemeinen nach qm.

    Den Passus im Mietvertrag würde ich eher als Wasserverbrauch auslegen. Von daher würde einer Verteilung von Niederschlagswaser nach qm gehen.

    Aber, wie erwähnt, Auslegungssache. Ein Gericht kanns anders sehen.... 100% eindeutig ist die Formulierung im Mietvertrag nicht.


  • 100% eindeutig ist die Formulierung im Mietvertrag nicht.


    Auch du hast mal wieder nicht verstanden! Im Mietvertrag steht zu diesem Thema nichts, deshalb darf nicht nach Personen sondern nach Wohnfläche abgerechnet werden, so wie es im BGB vorgegeben ist,

  • Auch du hast mal wieder nicht verstanden! Im Mietvertrag steht zu diesem Thema nichts, deshalb darf nicht nach Personen sondern nach Wohnfläche abgerechnet werden, so wie es im BGB vorgegeben ist,

    Ich hab ja geschrieben dass im Allgemeinen nach qm (=Wohnfläche) hier dann abgrechnet wird.

    Aber das ein Richter den Passus mit dem Wasser nicht auch auf Niederschlagswasser anwendbar sieht würd ich jetzt nicht ganz ausschließen. Vor Gericht und auf hoher See....

  • Zitat

    Vor Gericht und auf hoher See....

    Ja klar und die Maikäfer streben die Weltherrschaft an. Kein Richter an einem Amtsgericht wird das BGH infrage stellen, deshalb sind deine Hinweise zum Thema völlig fehl am Platz. Versuch doch mal zu verstehen, auch wenns schwer fällt.

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