Niederschlagwasser Abrechnung

  • Hallo,

    nach dem Mietvertrag wird das "Wasser und die Entwässerungskosten" mit drei Personen umgelegt. Das Niederschlagswasser wird vom Energieversorger nach Quatratmeter berechnet. Muss dass Nierderschlagswasser nach Quatratmeter oder nach Personen abgerechnet werden? Wo kann man das nachlesen?

    Danke für alle Antworten!

  • Wo kann man das nachlesen?

    Hallo Captcha,

    Wenn du Mieter bist gilt die Vereinbarung aus dem MV.

    Das das EVU nach Quadratmetern abrechnet,
    hat den Grund das hier die versigelte Fläche maßgeblich ist.
    Also Grundfläche Haus, Stellplätze, Garagen.

    VG Syker

  • Wie der Versorger mit dem Vermieter abrechnet ist irrelevant.

    Entscheidend ist was zwischen Mieter und Vermieter vertraglich vereinbart ist.

    Hier ist vereinbart das die Kosten der Be- und Entwässerung nach Personen umgelegt wird.

    Die Niederschlagswassergebühr gehört zu den Kosten der Entwässerung.

    Nachlesen welcher Umlagemaßstab anzuwenden ist kann man hier

    http://dejure.org/gesetze/BGB/556a.html

    Die Kosten für Frisch und Abwasser berechnet der Versorger dem Vermieter übrigens nach m³ und trotzdem legt der Vermieter, da nach Verbrauch wohl nicht möglich, nach Personen um.

  • Hallo,

    danke an euch beide für die schnelle Hilfe.

    So weit ist mir das jetzt klar, wenn hier aber noch zwei weitere Räume an andere Mieter vermietet sind, muss dann der Vermieter das Niederschlagswasser nicht auch auf diese nach Personen umlegen. Es sind hier im Mietvertrag 7 Personen vereinbart müssten es dann speziell für das Niederschlagswasser nicht 9 Personen sein. Zur Klarheit, diese beiden anderen Mieter zahlen weder Grundsteuer noch andere Nebenkosten. Es handelt sich dabei um ein Lagerraum und eine Werkstatt.


  • So weit ist mir das jetzt klar, wenn hier aber noch zwei weitere Räume an andere Mieter vermietet sind, muss dann der Vermieter das Niederschlagswasser nicht auch auf diese nach Personen umlegen.


    Ja, richtig.

    Zitat

    Es sind hier im Mietvertrag 7 Personen vereinbart müssten es dann speziell für das Niederschlagswasser nicht 9 Personen sein.


    Ja, richtig.

    Zitat

    Zur Klarheit, diese beiden anderen Mieter zahlen weder Grundsteuer noch andere Nebenkosten. Es handelt sich dabei um ein Lagerraum und eine Werkstatt.

    Interessant!
    Diese Räume verbrauchen auch Wasser und Abwasser. Ich kann Ihnen da nicht weiterhelfen. Wäre eine Sache für den Anwalt.

  • . Ich kann Ihnen da nicht weiterhelfen. Wäre eine Sache für den Anwalt.

    Eine Sache für einen Anwalt????

    Aber nur wenn man nicht weiß wohin mit seinem Geld. Ich würde erst einmal ausrechen, um wie viel Geld es überhaupt geht, wenn die Berechnungsgrundlage geändert wird, bevor ich damit zu einem Anwalt laufe.

    Gruß
    H H

  • Hallo,

    danke an euch beide für die schnelle Hilfe.

    So weit ist mir das jetzt klar, wenn hier aber noch zwei weitere Räume an andere Mieter vermietet sind, muss dann der Vermieter das Niederschlagswasser nicht auch auf diese nach Personen umlegen. Es sind hier im Mietvertrag 7 Personen vereinbart müssten es dann speziell für das Niederschlagswasser nicht 9 Personen sein. Zur Klarheit, diese beiden anderen Mieter zahlen weder Grundsteuer noch andere Nebenkosten. Es handelt sich dabei um ein Lagerraum und eine Werkstatt.

    Das der Vermieter mit einem Mieter nichts zu Nebenkosten vereinbart hat ist sein Problem.

    Zu Lasten der anderen Mieter darf das aber nicht gehen.

    Heißt die Kosten für diese Mieteinheit(en) muß der Vermieter tragen.

    Sind denn Lagerraum und Werkstatt in der Gesamtwohn-/Nutzfläche enthalten?

    Für die Umlage nach Personen müßte für besagte Einheiten, ähnlich wie bei Leerstand, zumindest 1 fiktive Person je Einheit bei der Abrechnung angesetzt werden.

    Bei Kosten die nach Wohn-/Nutzfläche ungelegt werden, wie z. B. die Grundsteuer, muß auch die Fläche der Mieter enthalten sein die keine Nebenkosten zahlen.

  • Hallo,

    Wasser verbrauchen die beiden anderen Räume nicht. Es geht nur um die Grundsteuer, Gebäudeversicherung und das Niederschlagswasser. Also zum Anwalt will ich damit nicht, warum auch ich kann es ja mit dem Vermieter klären. Zu ANITARIS Frage,.... die Werkstatt ist mit im Haus im EG und der Lagerraum ist auf dem gleichen Grundstück in einem Anbau hinter dem Haus. Das müsste doch dann auch zur Nutzfläche gehören oder nicht?

  • Hallo,

    Wasser verbrauchen die beiden anderen Räume nicht. Es geht nur um die Grundsteuer, Gebäudeversicherung und das Niederschlagswasser. Also zum Anwalt will ich damit nicht, warum auch ich kann es ja mit dem Vermieter klären. Zu ANITARIS Frage,.... die Werkstatt ist mit im Haus im EG und der Lagerraum ist auf dem gleichen Grundstück in einem Anbau hinter dem Haus. Das müsste doch dann auch zur Nutzfläche gehören oder nicht?

    In der Werkstatt wird es doch sicher ein Handwaschbecken geben und vermutlich auch eine Toilette. Also wird auch Wasser verbraucht.

    Zur Gesamtwohn-/Nutzfläche zählt auf jeden Fall die im Haus befindliche Werkstatt.

    Was für eine Gesamtfläche steht denn in der Abrechnung?


    Man kriegt doch relativ einfach raus ob die Werkstattfläche dabei ist oder nicht. So groß ist doch das Haus nicht, oder?

    Die Wohnflächen aller Wohnungen addiert, steht nur diese als Gesamtfläche in der Abrechnung hat der Vermieter die Werkstatt "vergessen".

  • In der Werkstatt wird es doch sicher ein Handwaschbecken geben und vermutlich auch eine Toilette. Also wird auch Wasser verbraucht.

    Zur Gesamtwohn-/Nutzfläche zählt auf jeden Fall die im Haus befindliche Werkstatt.

    Was für eine Gesamtfläche steht denn in der Abrechnung?


    Man kriegt doch relativ einfach raus ob die Werkstattfläche dabei ist oder nicht. So groß ist doch das Haus nicht, oder?

    Die Wohnflächen aller Wohnungen addiert, steht nur diese als Gesamtfläche in der Abrechnung hat der Vermieter die Werkstatt "vergessen".

    Hallo,

    ich war mal in der Werkstatt und die Haben da kein Waschbecken. Ich habe in den Unterlagen gelesen, es sind bei der Gebäudeversicherung 276 m2 Fläche. Für die Grundsteuer rechnet er die gleiche Fläche. Meine Wohnung hat 72 m2. Und für das Niederschlagswasser werden 224 m2 laut Energieversorger gerechnet. Also für den Anbau in dem sich das Lager befindet, wird ja auch Niederschlagswasser verursacht, das müsste dann doch der Mieter das Anbaus bezahlen, wie auch die Grundsteuer und Gebäudeversicherung, oder nicht? Er macht das ganz einfach, er rechnet das komplette Wasser nach 3 Personen auf uns ab. Den Grundsteuerbetrag geteilt durch 276 m2 X 72 m2 = unser Betrag. Gebäudeversicherung rechnet er den Gesamtbetrag des Anwesen geteilt durch 276 X 72 m2 = unser Betrag. Und eine Gasamtfläche steht nicht in der Abrechnung, sondern nur der Gesamtbetrag der einzelnen Posten. Nun zur Wohnläche, 72 m2 unsere Wohnung 2. Stock, die Wohnung darunter wie auch das Reisebüro im EG sollen (habe ich zufällig gehört) 120 m2 sein. Kann ich echt nicht verstehen! DANKE!

    2 Mal editiert, zuletzt von Captcha (25. August 2016 um 10:16)

  • Zitat

    Und für das Niederschlagswasser werden 224 m2 laut Energieversorger gerechnet.

    Noch mal, das ist keine Wohnfläche, sondern die versiegelte (bebaute, gepflasterte) Grund-Fläche des Grundstücks!!!!!!!!!!!!

    Zitat

    Also für den Anbau in dem sich das Lager befindet, wird ja auch Niederschlagswasser verursacht

    NEIN! Das fällt vom Himmel.

    Das der Vermieter mit dem Mieter keine Nebenkosten vereinbart ist völlig wurscht. Nur darf er das nicht auf die anderen Mieter abwälzen.

    Ist das denn so schwer zu verstehen?:mad:

    Die Gesamtwohn-/Nutzfläche muß in der Abrechnung stehen. Ansonsten ist sie nicht nachvollzieh-/prüfbar und somit formell falsch.

    Ein Grund der Abrechnung zu widersprechen.

    Am besten gehst Du mit der Abrechnung zu einem Fachanwalt.

  • Muss dass Nierderschlagswasser nach Quatratmeter oder nach Personen abgerechnet werden?


    Das EVU bzw. der Entsorger haben mit Personenzahlen nichts zu tun.

  • Das EVU bzw. der Entsorger haben mit Personenzahlen nichts zu tun.

    Richtig. Aber die Umlage durch den Vermieter, wenn vertraglich so vereinbart. Und das ist es hier offensichtlich.

  • Hallo,

    es ist mir schon klar, dass die Wasserrechnung des EVU nichts mit der Personenabrechnung des Vermieters zu tun hat. Ich meinte nur das die beiden anderen zusätzlichen Mieter ebenfalls ihren Anteil nach Personen aus dem Niederschlagswasser zu tragen haben. Es fällt ja auch für diese an. Kurzum soll der Vermieter aus den Beträgen für die Gebäudeversicherung und der Grundsteuer die jeweiligen Quatratmeter herausrechen und dann die Restsumme mit 72 m2 auf uns umlegen. Denn wenn er die Abrechnung bereits bereinigt hätte würde er keine 276 m2 in der Berechnung ansezten. Bei den Wassrkosten (Brauch- und Schmutzwasser) soll er da ja nach Personen abgerechnet wird ganz normal die Summe durch die hier lebenden 7 Personen teilen und dann mit 3 Personen auf uns umlegen. Beim Niederschlagswasser (umgelegt werden dürfen nach dem Mietvertrag ja drei Personen) die Personenzahl auf 2 erhöhen. Sprich Gesamtsumme geteilt durch 9 Personen X 3 Personen = unser Anteil. Und dann stimmt alles. Auf wen der Vermieter den Rest umlegt ist mir egal!

    3 Mal editiert, zuletzt von Captcha (25. August 2016 um 16:29)

  • Hallo,

    danke für den Link, es geht aber nicht ums Brauch- und Schmutzwasser sondern um das Niederschlagswasser.

    Niederschlagswasser, noch deutlicher Regenwasser, wird nach der versiegelten Fläche des Grundstücks berechnet,d.h. das Wasser, welches durch die Fallrohre in die Kanalisation einfliesst. Das kann der VM durchaus nach qm mit den NK abrechnen.

  • Bei den Wassrkosten (Brauch- und Schmutzwasser) soll er da ja nach Personen abgerechnet wird ganz normal die Summe durch die hier lebenden 7 Personen teilen und dann mit 3 Personen auf uns umlegen. Beim Niederschlagswasser (umgelegt werden dürfen nach dem Mietvertrag ja drei Personen) die Personenzahl auf 2 erhöhen. Sprich Gesamtsumme geteilt durch 9 Personen X 3 Personen = unser Anteil. Und dann stimmt alles. Auf wen der Vermieter den Rest umlegt ist mir egal!

    Ja genau so ist es richtig

    VG Syker

  • .

    Am besten gehst Du mit der Abrechnung zu einem Fachanwalt.

    "... eine Sache für den Anwalt..."
    "Am besten... zu einem Fachanwalt."

    Was sind denn das für Ratschläge? Es geht hier um ein paar Euro und ihr ratet dem Fragesteller zum Anwalt zu gehen. Das ist teuer, versaut das Verhältnis zum Vermieter und kostet unendlich viel Zeit und Nerven.

    Gruß
    H H

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