Beiträge von Captcha

    Hallo,

    als ich vor 7 Jahren hier eingezogen bin machte der Vormieter meines jetzigen Nachbarn den ganzen Gehweg. Als nun 2011 neuvermietet wurde, habe ich dem Möchtegernverwalter gesagt er soll die Räum- und Streupflicht für den Gehweg dem neuen Mieter auferlegen. Was wurde gemacht? Er hat die gleiche Regelung wie ich.
    Noch so ein Ding, als ich 2009 eingezogen bin wurde im Mietvertrag "vereinbart": Die Treppenhaus und Gehwegreinigung wird mit den anderen Mietern im Haus abgesprochen. Ich bin bei allen rumgerannt und wollte vereinbaren, was war alle schlugen mir die Tür vor der Nase zu. Mit dem Argument: "du wohnst noch nicht so lange hier, du hast mir gar nichts zu sagen". Als ich dann auch nichts gemacht habe, ging der "Verwalter" wieder auf mich los. Ich führe doch nicht deren sinnlosen Diskusionen und die kassieren das Geld.

    ok. HAT der VM eine Reihenfolge nachweislich (also schriftlich) bestimmt?

    Hallo,

    wenn du mit Reihenfolge "täglicher wechsel" oder dgl. meinst, nein das hat er nicht. Ich weiß von der Vereinbarung in dem anderen Mietvertrag nur, weil es mir der andere Mieter erzählt hat. Es ist so bescheuert hier, weil zwei Mieter sind für den Zugang zum Grundstück und den Hof zuständig sind, aber komischer Weise keiner für den Gehweg. :confused: :D
    Und dann gibt es noch im EG. ein Reisebüro und die machen nur ihre Parkplätze.

    Ist "Bei Schnee und glätte "wird" der Zugang vom Parkplatz über den Hof zum hinteren Treppenhaus bis zu den Mülltonnen von Schnee und Eis gesäubert". denn der einzige Satz im MV und in der Hausordnung zum Thema?
    oder gibt es noch mehr?

    Genau steht in § 27 Besondere Vereinbarungen: "Bei Schnee und glätte "wird" der Zugang vom Parkplatz über den Hof zum hinteren Treppenhaus bis zu den Mülltonnen von Schnee und Eis gesäubert".

    In der Hausordnung steht: Soweit vereinbart hat der Mieter in der vom Vermieter zu bestimmenden Reihenfolge Schnee zu räumen und bei Schnee und Eisglätte zu streuen.

    Warum sollte der Vermieter etwas rechtssicher vereinbaren müssen, was er sowiso einfach kostenmässig auf den Mieter umlegen kann?

    Hallo Akkarin,

    danke, dass es fuer so ziemlich jede Regel im Mietrecht auch eine Ausnahme gibt, ist nichts Neues, auch wenn ich das speziell zu diesem Thema bisher nicht gewusst habe. Aber der Threadersteller will ja eben weder raeumen noch zahlen. Und da hat er halt meines Erachtens schlechte Karten.


    cu
    Guenni

    Hallo,

    das ich weder räumen noch zahlen will habe ich nicht geschrieben, es ist vielmehr so, dass es noch einen zweiten Mieter gibt, mit der exakt gleichen Vereinbarung, der aber nichts macht. Also bleibt alles an mir hängen.

    Hallo Guenni,

    das ist zwar grundsätzlich richtig, es gibt aber Ausnahmen und zwar vor allem für Treppenhausreinigung, Winterdienst und Gartenpflege. Hier kann der VM die Kosten bei der Umstellung von Mieterdienst auf Fremdfirma nicht in allen Fällen umlegen, sondern es kommt eben darauf an. Insbesondere Mieter die Ihre "Woche" erfüllen, können nicht immer mit den Kosten belastet werden.

    Ak


    Hallo,

    genau deswegen ist es für mich auch nicht zu erklären warum es im Mietvertrag darauf ankommt, dass die Räum- und Streupflicht mit den Mietern rechtssicher vereinbart werden, obwohl der Vermieter die Kosten einfach auf den Mieter umlegen kann.

    Hallo,

    also wenn die Räum- und Streupflicht nicht in der Hausordnung sondern über den Mietvertrag mit dem Mieter vereinbart werden muss, im Mietvertrag eine ungültige Universalklausel steht, der Vermieter trotz ungültiger Klausel die Räum- und Streupflicht auf den Mieter umlegen kann, warum muss dann die Räum- und Streupflicht überhaupt vereinbart werden, wenn der BGH die Umlage sowiso bestimmt? :confused: :confused: :confused:

    Hallo,

    danke an beide für die schnellen Antworten!

    An Guenni noch mal die Frage, wenn die vereinbarte Räumpflicht ungültig ist, fällt diese doch wieder an den Vermieter, dann kann er mir ja nicht die Kosten auferlegen. Zumal im Mietvertrag zur Räum- und Streupflicht noch stehen könnte: "Falls vereinbart".

    Herzlichen Dank!

    Hallo,

    1.nehmen wir an im Mietvertrag wird die Räum- und Streupflicht auf den Mieter wie folgt umgelegt: "Bei Schnee und glätte "wird" der Zugang vom Parkplatz über den Hof zum hinteren Treppenhaus bis zu den Mülltonnen von Schnee und Eis gesäubert".
    Ist diese Individualvereinbarung für den Mieter bindend (§ 307 BGB)? Er wird ja nicht in der Individualvereinbarung erwähnt? Wer ist "wird", der Mieter oder der Vermieter?

    2. Nehmen wir an, ein anderer Mieter im gleichen Haus, hat die gleiche "Individualvereinbarung", bestehen dann AGB' s die ein Gericht nach § 305 BGB zur Prüfung auf Rechtmässigkeit veranlassen?

    Herzlichen Dank für die Antworten.

    Hallo,

    wenn z.B. das Wasser laut Mietvertrag nach Personen umgelegt wird und es aber für das Gartenwasser eine 2. Wasseruhr gibt, wie ist das dann zu berechnen. Nehmen wir an der Vermieter behauptet er kann das Wasser als Spritzwasser zu einem Preis von 1,47 € je Kubikmeter abrechnen, der Kubikmeter Wasser kostet aber ca. 4,80. Die 2. Wasseruhr wird vom Vermieter abgelesen. Gibt es Spritzwasser für den Garten zu einem günstigeren Preis?

    Hallo,

    nehmen wir an der Vermieter rechnet nach der Vereinbarung im Mietvertrag die Betriebskosten wie folgt ab:

    Wasser, Schmutzwasser und Niederschlagswasser mit 3 Personen. Ist OK.
    Müllgebühren stehen im Mietvertrag zu 3/7, abgerechnet wird mit 3 Personen. Auch OK?
    Treppenhausbeleuchtung mit je 1/2, also durch beide Mietparteien hier. Auch OK?

    Aber kann der Vermieter die Müllgebühren mit 3 Personen berechnen wenn 3/7 im Mietvertrag steht? Was ist denn das für ein Verteilerschlüssel? Dann wäre die Treppenhausbeleuchtung ja nur mit 1/2 Person zu berechnen.

    Hallo an alle,

    habe schon ein paar mal gelesen, dass der BGH Schönheitsreparaturklauseln kippt. Aber wann muss der Vermieter dann die Wohnung streichen während der Mietzeit oder nur am Ende der Mietzeit? Oder muss er sich dann an die Fristen die es da im Mietvertrag gibt halten? Aber Fristen die ungültig sind? Wäre wirklich interessant zu wissen. :confused:

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