Kann der Vermieter die Mieter zur einer Schüssel zwingen?

  • Hallo zusammen,

    das Problem in unserem Haus zieht zieht schon etwas länger hin.
    Hier muss ich leider etwas weiter ausholen.

    Beim Einzug wurde allen Mietern gesagt, das diese sich selbst einen Kabelanschluss besorgen müssen. Dies wurde auch gemacht.

    Nun haben wir im August ein Schreiben erhalten das es eine Gemeinschaftssatschüssel geben wird. Soweit sogut. Nach etlichem hin und her kamen wir Mieter früher aus unseren Kabelverträgen raus.

    Uns wurde nun am 17.12 angekündigt das die Schüssel am 21.12 angebracht wird und wir Mieter zuhause sein müssen damit die Buchsen ausgetauscht werden können. Trotz mehreren Anrufen aller Mieter bei der Hausverwaltung wurde die Installation so kurzfristig angekündigt. Auf unsere Nachfragen hin wurden wir immer um Geduld gebeten und das wir früh genug davon hören werden.

    Nun bekommen wir ein Einkabelsystem verbaut. Das ist Notlösung laut dem Elektroladen, der das ganze System installiert. Damals beim Bau wurde die Verteiler bzw Buchsen falsch verkabelt und nun ist ein normales System nicht mehr möglich.

    Die Mieter müssen sich nun neue Receiver kaufen. Dies ist besonders für die Besitzer der HD TV Geräte mit integriertem HD Receiver ärgerlich. Die TV Geräte unterstützen dieses System nicht. Der günstigste Standardreceiver kostet 85 EUR. Mit HD gehts ab 250 EUR los.

    Außerdem sollen wir 60 EUR jährlich für die Wartung zahlen.


    Nun komm ich mal zu meinen Fragen.

    1. Kann ich darauf bestehen das mein Vermieter mir einen Receiver zur Verfügung stellt?

    2. Kann man 60 EUR pro Jahr verlangen? SAT ist ja kostenlos. Und gewartet werden muss eine Schüssel im Regelfall nicht.

    3. Kann ich mich weigern diesen Anschluss zu erhalten und die Gebühr zu zahlen? Wenn ich das System nicht nutze sollte will ich dafür auch nichts zahlen.

  • Hallo Mimi,
    was steht denn im mietvertrag unter betriebskosten?
    es sollte dort ein posten mit: antenne oder antennengbühr oder gemeinschaftsantenne aufgeführt sein. so einfach nachträglich ändern oder einsetzen, ohne zustimmung des mieters, kann ein vermieter das nicht.

  • Bei mir wäre das ein Einheitsmietvertrag. Die anderen Mieter müsste ich hierzu noch befragen.

    Unter Punkt 15 der Betriebskostenaufstellung wird auch die Anlage erwähnt. Das ist folgener Text:

    Zitat

    15. die Kosten
    a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage, hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft oder das Nutzungsentgelt für eine nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen, oder

    b) des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage, hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a, ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandkabelanschlüsse.

    Bisher haben wir von den Vermietern nichts zu einer Erhöhung der Nebenkosten gehört. Die 60 EUR pro Jahr stammen aus einem Aushang des Hausverwalters.

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