Bei mir wäre das ein Einheitsmietvertrag. Die anderen Mieter müsste ich hierzu noch befragen.
Unter Punkt 15 der Betriebskostenaufstellung wird auch die Anlage erwähnt. Das ist folgener Text:
Zitat15. die Kosten
a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage, hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft oder das Nutzungsentgelt für eine nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen, oderb) des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage, hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a, ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandkabelanschlüsse.
Bisher haben wir von den Vermietern nichts zu einer Erhöhung der Nebenkosten gehört. Die 60 EUR pro Jahr stammen aus einem Aushang des Hausverwalters.